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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 3 Antworten
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Michael aus Zofingen Offline


Beiträge: 294
Punkte: 248

03.06.2011 07:38
Verkehrte Welt? Zitat · antworten

Es ist längst nicht alles einfach und gerade, so wie bei Geschwindigkeiten: Wenn ein Auto doppelt so schnell fährt wie ein anderes, braucht es nur halb so lange für dieselbe Strecke. Ganz so einfach sind die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit eines Autos und Geldbußen allerdings nicht. Ein Autofahrer, der in der Stadt 140 km/h fährt, zahlt nicht doppelt so viel Buße wie einer, der „nur“ mit 70 km/h dort fährt. Und würden die gleichen Autofahrer das Spiel auf der Autobahn wiederholen, sähe es ganz anders aus. Entscheidend ist nicht die absolute Geschwindigkeit für das Strafmaß, sondern das die Geschwindigkeit, die man zu schnell fährt. Innerorts darf man, soweit kein anderes Schild vorhanden ist, 50 km/h fahren. Wer dort mit 70 km/h erwischt wird, kommt in der Regel mit einer Buße davon, die zumindest für Leute aus dem Mittelstand fast noch im Peanutsbereich liegen. Dagegen hat der mit 140 km/h in der Stadt mit Freiheitsstrafe und langjährigem Führerscheinentzug zu rechnen. Auf einer Schweizer Autobahn (Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) käme der Raser mit einer deutlich milderen Strafe davon und auf einer deutschen Autobahn (solange kein extra Schild eine spezielle Höchstgeschwindigkeit verlangt) käme auch der Raser straffrei davon.

Aber auch eine doppelte Differenz vom Erlaubten führt zu keiner Verdopplung der Strafe. Wer mit 90 km/h durch die Stadt fährt, zahlt nicht doppelt so viel Strafe wie einer mit 70 km/h. Solange es bei Geldstrafen bleibt, nimmt sie etwa exponentiell zu. Wenn es aber zu Freiheitsentzug oder Abnahme des Führerscheins führt, kann man die Dinge ohnehin nicht mehr direkt miteinander vergleichen. Vielleicht nimmt die „Entzugsdauer“ exponentiell zu. Lebenslanger Führerscheinentzug ist durchaus denkbar, aber lebenslanger Freiheitsentzug durch bloßes zu schnell fahren ohne weitere Schäden? Wie schnell muß man dann durch die Stadt rasen?

In anderen Fällen gilt fast schon das Motto „im Dutzend billiger“. Wenn ein junger Mann, der erst kurz seinen Führerschein gemacht hat, mit einem gestohlenen Auto unter Alkoholeinfluß mit überhöhter Geschwindigkeit einen Kreisverkehr in falscher Richtung befährt und dann gegen einen Zaun prallt, dann wird er vermutlich einige Zeit den Führerschein los werden und wegen Alkohol am Steuer. Wahrscheinlich wird man aber argumentieren, daß das Ganze nur wegen des Alkoholkonsums passiert ist. Ohne Alkohol hätte er kein Auto geklaut und auch sonst wäre er korrekt gefahren. Vielleicht würde sogar die Autohaftplicht des rechtmäßigen Autobesitzers den Schaden am Zaun bezahlen und sich gar nicht erst bemühen, den Betrag vom in der Regel zahlungsunfähigen jungen Mann einzufordern.

Was aber passiert, wenn ein 50-jähriger mit seinem eigenen 4rad völlig nüchtern einen Kreisverkehr in falscher Richtung durchfährt und danach trotz niedriger Geschwindigkeit in einen Zaun fährt? Die Geldstrafe wäre wohl niedriger, aber den Führerschein wäre der Mann für immer los. Gesamtheitlich betrachtet sind die Repressalien für den 50-jährigen höher als für den jungen Raser, trotz des niedrigeren Sündenregisters. Verkehrte Welt?

Ich habe ohnehin den Eindruck, daß in der Schweiz und in Deutschland Polizei und Justiz recht schnell überfordert sind, wenn etwas nicht explizit in Gesetzen verankert ist. Und nicht selten ist das Strafmaß dann unverhältnismäßig. In der Schweiz hatte mal ein über 60jähriger Jäger, dessen Augenlicht schon stark nachgelassen hatte, einen Geier, der erst kurz zuvor nach kostspieliger Aufzucht in einer Vogelstation ausgewildert wurde, abgeschossen, weil er den Vogel für eine Krähe hielt. Dem Mann wurden nicht nur die Jagdlizenz und die Waffe abgenommen, sondern er wurde obendrein noch wegen Wilderei bestraft und ihm wurde die Aufzucht des Greifvogels in 5stelliger Höhe in Rechnung gestellt. Werden einem betrunkenen Autofahrer, der am Zebrastreifen einen 17-jährigen Gymnasiasten überfahren hat, die Kosten, die die Eltern des Schülers für dessen „Aufzucht“ hatten, in Rechnung gestellt? Ist ein Geier denn mehr wert als ein junger Mensch? Verkehrte Welt!

Ein Motorradfahrer (anders als ein Fahrradfahrer) muß während der Fahrt per Gesetz zwingend einen Helm tragen, das Tragen einer Motorradkombination dagegen ist nicht vorgeschrieben. Also sollte man annehmen, das ein „Helmmuffel“ auf dem Töff belangt wird, ein „Motorradkombimuffel“ dagegen unbehelligt bleibt. Das ist aber nicht immer so. Wenn ein Töfffahrer im Sommer ohne Helm, aber in Motorradkombi durch die Stadt zur Badeanstalt fährt, ohne weitere Verkehrsregeln zu mißachten, dann würde ihm die Polizei eine Buße in der Höhe abknüpfen, wie sie im Bußenkatalog verzeichnet ist. Ein Motoradfahrer mit Motoradhelm, der bei gleicher Witterung die gleiche Strecke in Windjacke und kurzen Hosen (und möglicherweise noch barfuß) mit gleichem Fahrstil durchfährt, würde unbehelligt bleiben. Was aber, wenn das gleiche nicht auf der Fahrt in ins Schwimmbad, sondern im Dezember bei Temperaturen um 0°C auf der Fahrt zum Weihnachtsmarkt passiert? Der Helmmuffel würde vermutlich in gleicher Höhe gebüßt werden. Den behelmten Kurzhösler würden die Bullen garantiert anhalten, einen Alkoholtest vornehmen usw. Möglicherweise hindern ihn die Schergen auch an der Weiterfahrt hindern mit der Begründung, er könnte wegen der Kälte die Herrschaft über den Töff verlieren und sich und andere gefährden. Ob ein Führerscheinentzug auch denkbar ist? Oder eine Inrechnungstellung der Umtriebe? Wenn man alles zusammenstellt, kann der Schaden, der einem Kurzhösler beim Töfffahren im Winter passiert, höher sein als beim Fahren ohne Helm. Verkehrte Welt?

Im Halbkanton Appenzell Außerrhoden ist seit nicht allzu langer Zeit das Nacktwandern ein Offizialdelikt. Es ist genau geregelt, wie viel Geld jemand hinblättern muß, wenn er beim Wandern ohne Kleidung erwischt wird. Die Höhe dürfte gleich sein, egal ob es 30°C oder 10°C ist. Von Belang dürfte kaum sein, ob man dazu barfuß oder fett beschuht ist. Und wenn jemand in dickem Wollpullover, mit fetten Wanderstiefeln und langen Strümpfen durch die Gegend wandert? Wenn jemand g, von ihm verlangen, glaubt, die Buße wäre dann um den Prozentsatz geringer wie die unbedeckte Hautfläche geringer ist als bei einem „BfbzH-Wanderer“, der irrt gewaltig. Mich würde nicht einmal überraschen, wenn Wanderer, bei denen alles bis auf den „Nicht-2c-konformen“ Bereich bedeckt ist, noch härter belangt werden als „Ganzkörperbarfüßer“. Einem „Ganzkörperbarfüßer“ glauben die Bullen/Richter (von Spießerbirnen ganz zu schweigen), daß er ohne sexuellen Hintergrund so wandert, dem „anderen“ dagegen nicht. Verkehrte Welt?

Und zu guter Letzt noch zum Thema „Benutzung von Offtopic-Fahrzeugen ohne gültigen Fahrausweis. Wer schwarz fährt, muß einen erhöhten Beförderungsbetrag bezahlen. Das ist geregelt, wenn auch nicht in allen Verkehrsbetrieben einheitlich. Auch wegen anderer Dinge wie Verschmutzung von Fahrzeugen, essen im Tram, Tragen von Rollschuhen während der Fahrt kann man belangt werden. Es ist aber nirgends verboten, diese Fahrzeuge barfuß oder in kurzen Hosen zu benutzen. Also kann man auch nicht deswegen mit einer Geldbuße belangt werden. Wirklich? Auch wenn man für die Benutzung von Bussen und Bahnen im Winter in „nicht übermäßig winterliche Kleidung“ nicht finanziell belangt werden kann, so können die indirekten Kosten doch enorm sein. Wenn man aufgehalten wird und Stunden auf irgendwelchen Polizeirevieren festgehalten wird, dann kann durchaus eine Fahrkarte ablaufen, so daß man neu lösen muß. Oder man muß ein Taxi nehmen, weil kein Omnibus mehr fährt. Und würde ich allein die Zeit, die mir die Bullen durch unfaire Behandlung stehlen mit dem Betrag in Relation bringen, den mein Arbeitgeber gegenüber Kunden für meine Arbeitszeit verrechnet, dann kann dieser durchaus höher sein als ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Ist Zugfahren im Sommer kein Verbrechen, im Winter dagegen ein schwereres als Schwarzfahren? Verkehrte Welt?

Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen

Jay Offline


Beiträge: 695
Punkte: 695


03.06.2011 18:55
#2 Das ganze 'System' ist - insbesondere heute - fast nur noch Willkür Zitat · antworten

Hi Michael, hi zusammen,

eigentlich muß ich fast schon um Entschuldigung bitten, daß ich derzeit ein derart weitgehend absenter Schreiber hier bin - & auch der jetzt folgende Beitrag wird für manchen unserer geschätzten User ein eher müder bis enttäuschender Response sein. Den von Michael´s Beitrag angeregten Denkanstoß sehe ich v. a. besonders illustrierend für das, was ohnehin schon seit langem Sache ist - allerdings noch nie so schlimm wie heute. & Sache ist: WILLKÜR (& nichts anderes). Da mir die genauen Verhältnisse in CH nicht bekannt sind, kann ich im folgenden nur auf die Verhältnisse in D eingehen.

Da gibt´s eine kleine Town 30 km nordöstlich der bayerischen Landeshauptstadt München. Mit einem eigenen Amtsgericht, dem allerdings jedwede humoreske Seite der TV-Schmonzette "Königlich bayerisches Amtsgericht" fehlt - insbesondere wenn Richter Gerald Miosga* Recht sprach - & seinen mächtig neonazißtischen Touch kaum verbarg (oder besser gesagt: kaum verbergen mußte).

In der Tat: Vor diesem gestrengen Herrn habe ich mich noch nie BF vor Gericht sehen lassen - auch heute noch bin ich davon überzeugt, daß dies zu einem Einspruchsverfahren wg. von ihm verhängter 500 DM oder 1000 DM 'Ordnungsgeld wg. Mißachtung der Würde des Gerichts' geführt hätte. In seinen Urteilen ging er häufig über das Strafplädoyer der Staatsanwaltschaft hinaus, provozierte X Befangenheitsanträge & Berufungsverfahren; wenn Anwälte wußten "Ach, der Miosga macht das...", wurde im Prozeßvorbereitungs-Mandantengespräch gar nicht mehr auf Freispruch oder erhebliche Strafmilderung 'optimiert', sondern nur dergestalt, daß die Prozeßakten für´s Berufungsverfahren bestmögliche Karten ergäben.
Schon merkwürdig, wie extrem unterschiedlich fahrlässige schwere Körperverletzung für den Täter geahndet wurde:

x Jugendlicher Verkehrsrowdy fährt mit überhöhter Geschwindigkeit Seniorin an (Fußgängerampel war immerhin rot) → 180 Tagessätze (ersatzweise Knast), 2 Jahre Führerscheinentzug, Schmerzensgeld + Schadenersatz für beschädigte Kleidung des Unfallopfers etc. etc. bis zum Letzten (es gab Dinge, für die die gesetzliche Kfz-Haftplichtversicherung nicht aufkam);

x Neonazi schlägt alten Mann zusammen [da etwas verwahr-, obdachlos(t) & ausländisch aussehend], mehrere Tage wurde im Krankenhaus um dessen Leben gerungen → 20 DM Geldstrafe; Urteilsbegründung: Der "patriotisch" gesinnte Täter sei ja schließlich "provoziert" worden. Zur allseitigen, auch überregionalen Pressepublikums-Verwunderung legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil NICHT Berufung ein (wie sie es sonst durchaus tut, wenn ihr Strafantrag zu stark unterschritten wird).

x Wer den Frühsommer 1982 "pressemäßig" in München & Umland erlebt hat, erinnert sich vielleicht noch an folgendes (diese Rechtssprechung tätigte allerdings nicht jener Herr Miosga, sondern irgendeine Justiz in München, worüber die damals von mir sehr geschätzte "Abendzeitung" ausführlich berichtete):
Verkehrsroutinekontrolle auf der Autobahn. Ein Kfz & dessen Lenker sollten genauer in Augenschein genommen werden, die Zuchtbullen- & Kalkmützer-Beamten "bedeuteten" dem Lenker, auf dem Autobahn-Seitenstreifen anzuhalten. Indes, das 4rad kam "ihnen" nicht schnell genug zum Stehen, machte wohl keine ABS-Vollbremsung - immerhin hatte der Fahrer die Warnblinkanlage eingeschaltet & signalisierte so, daß er dem dringlichen Verlangen nach "Stehenbleiben!" nachzukommen bereit war. Die Obrigkeit (sie stand aufgrund mir nicht mehr in Erinnerung befindlicher Details eigenartigerweise hinter dem ausrollenden Kfz) eröffnete das Feuer. 1 Kugel durchschlug die Heckscheibe des Audi 80 & traf den darin sitzenden 22jährigen Bäckergesellen in den Hinterkopf. Tödlich (klar).
Das wunderte die Eltern, daß eine 'Verkehrsroutinekontrolle' mit Kopfschuß für ihren Sohn endete. Man wunderte sich so stark, daß man vor Gericht zog & dieses merkwürdige Vorkommnis untersuchen ließ. Ergebnis: Freispruch für den Schützen. Begründung: Der Beamte habe sich in einer Streßsituation befunden... Erstaunte, verblüffte Gesichter allseits (auch meines, als ich das in der "AZ" las). & auch die Staatsanwaltschaft war´s zufrieden.

Vergiß es, Michael! (zumindestens für Deutschland, wenn nicht aber auch für den Rest der Welt)... diese Dinge, die sich Ausgewogenheit, Fairneß oder gar Gerechtigkeit & dgl. nennen. Ohne jetzt altklug wirken zu wollen (& ich möchte dich weiterhin ermutigen, solchen Gedanken hier freien Lauf zu lassen), aber mein müdes Resumee zu der von dir angesprochenen Problematik lautet leider: Es muß jeder sehen, wo er bleibt - so besch... entwickeln sich die Gesellschaften der westlichen Länder, allen voran die USA & Deutschland, genauso Frankreich & Italien seit nunmehr rd. 30 Jahren.

& nicht nur die Justiz, auch & v. a. die Politik "löst" Probleme durch nichts anderes als WILLKÜR.

So langsam muß ich zum Ende kommen & mich gleichzeitig dafür entschuldigen, wieder nur relativ wenig zum Forumsgegenstand selbst geschrieben zu haben.

Meine Augen & Hoffnungen sind in diesen Tagen v. a. auf Griechenland gerichtet. Regt sich da ein chauvinistischer Kommentator irgendeines konservativen Mediums darüber auf, daß für die Protestierenden "Batikhemden & [wahrscheinlich BF in, Hinzufügung von mir, Jay] Jesuslatschen" besonders kennzeichnend seien...

Jaja, die armen griechischen Banker, Bonzen, Großreederei-Besitzer... ihnen darf nicht 1 Cent genommen werden. Sie MÜSSEN geschont werden, dürfen nicht Opfer der griechischen Misere sein.

Die Wahrheit ist eine ganz einfache, mathematische. Ich hoffe, daß sie der griechischen Bevölkerung in´s Auge stechen wird:
"Komisch, uns lastet man das ganze Desaster an. Wir hätten weit über unsere Verhältnisse gelebt. In Wirklichkeit haben wir früher schon gearbeitet wie die Wahnsinnigen & fast nichts dafür gehabt. & jetzt soll´s noch mehr werden (Arbeit) & NOCH weniger für uns als Gegenwert. Am besten 0, wie?"

Im guten alten HBF kam als fiktive Gestalt öfters der barfüßige Herr Freigedenk vor. Nun, wäre ich das als griechischer Demonstrant, ergäbe sich folgendes Wortspiel:

IWF- & Euro-Bonze sagt: "Endlich! Jetzt kommt Griechenland wieder auf die Beine. Wir haben kein Sozialsystem mehr, das alles auffrißt! Zucht & Ordnung kehrt wieder ein! Jetzt kommt endlich wieder Anstand & Seriosität, wer arbeitet, trägt jetzt erst 'mal Schuhe, sonst gibt´s gar nix!"

Herr Freigedenk: "Oh doch, Sie irren, wir haben ein Sozialsystem! & was für eins, ein riesiges!"

IWF- & Euro-Bonze: "Sie irren, wirklich, Griechenland hat gottseidank KEIN Sozialsystem mehr! Das kann keiner mehr bezahlen!"

Herr Freigedenk: "Oh doch! Die griechische Bevölkerung IST das Sozialsystem! Das Sozialsystem für die Banker, Bonzen, Manager, Großreeder & deren Großaktionäre! Was tun wir nicht alles für sie! & da reden Sie, daß´s hier in Griechenland kein Sozialsystem gibt? Schauen Sie sich 'mal die mathematische VERTEILUNG an - bei WEM eben fast alles & bei wem eben - trotz des "Du mußt jetzt noch mehr malochen & bekommst noch weniger" fast nichts ist...

Wenn DAS kein vorbildliches Sozialsystem ist! Für wen halt, das ist hier die Frage (nach Shakespeare)!"

Huch, war das schon wieder lang!

Solidarische BF-Abendgrüße mit der Bevölkerung von Griechenland, Jay. Möge sie´s machen wie Argentinien, welches ohne IWF besser lebt denn je. In der Tat, die Nation, die der Welt die Demokratie geschenkt hat - es könnte in den nächsten Monaten & Jahren ein bedeutendes Zeichen von ihr emittiert werden. & sich Schuhe, Knechte bis zum Umfallen & gleichzeitig Armut befehlen zu lassen, das paßt irgendwie nicht zusammen...
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*) Name absichtlich original & nicht geändert. Eine Extremfigur der Justizgeschichte "meiner" Town, deren seltsame Urteile stets für Schlagzeilen in der lokalen Presse sorgten. Sie ist nunmehr seit einiger Zeit im Ruhestand.

Leo Offline


Beiträge: 525
Punkte: 484

06.06.2011 23:29
#3 Wer kriegt Recht... Zitat · antworten

Hallo,

ich habe mein Lehrgeld, daß wir in einem Polizei-Rechts-Staat leben (im Zweifelfall hat die Polizei immer Recht) glücklicherweise anlässlich eines harmloseren Beispiels bezahlt:

Angeblich hätte ich ca. 1984 eine gesperrte Straße befahren, wie mir 2 arrogant auftretende Polizisten beschieden. Obwohl mir das zuständige Straßenverkehrsamt, das das angeblich mißachtete Schild hätte aufstellen müssen, schriftlich bestätigte, dass es kein Sperrschild gab, wurde ich verurteilt:

Zuerst vom Amtsgericht (dem die Bestätigung des Straßenverkehrsamts über die Nicht-Sperrung rechtzeitig vorlag!!!!), dann vom Landgericht und schließlich vom Oberlandesgericht - machte ca. 150DM statt der ursprünglich geforderten 20DM.

Diese Erfahrung hat meine Meinung über unseren Rechtsstaat maßgeblich geprägt - und ich hoffe, daß man mir auch in Zukunft nichts Schlimmeres vorwirft oder sonst irgendwie, wie, z.B. in Regensburg etwas überreagiert….

http://www.tennessee-eisenberg.de/

Gruß

Leo

Manfred (Ten)

06.06.2011 23:47
#4 RE: Wer kriegt Recht... Zitat · antworten

Zitat von Leo

Obwohl mir das zuständige Straßenverkehrsamt, das das angeblich mißachtete Schild hätte aufstellen müssen, schriftlich bestätigte, dass es kein Sperrschild gab, wurde ich verurteilt


Methode kommt mir irgendwie bekannt vor. Obwohl die Fahrradabstellverbotszone in Freiburg nachweislich tlw. nicht und ansonsten zudem auch schlecht ausgeschildert war (von mir per Video dokumentiert!)wurde weiterhin abgeschleppt und kassiert.
Aussage: "Es stand ja in der Zeitung!"
Und solche Hirnis dürfen sich zum Herrscher über Recht und Gesetz aufschwingen ...

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