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Guter Bericht in einem öffentlichen Forumsmedium
Guter Bericht in einem öffentlichen Forumsmedium
in Alles was Recht ist 11.09.2011 08:56von Jay • | 788 Beiträge | 695 Punkte
Quelle: Gelbes offizielles Hobby? Barfuss!-Forum, öffentliches Medium
Autor: Frederico
http://440931.forumromanum.com/member/fo...by_barfuss.html
Hi,
das nachfolgende Beispiel gibt gut souveränes & richtiges Verhalten wieder, wenn BF im Ristorante nicht allen gleichgültig ist (oder evtl. sogar mit Gefallen "Da gönnt sich jemand eine Annehmlichkeit" positiv bewertet wird). Es gibt nicht mehr viel, was man - meines bescheidenen Erachtens - verhaltens"mäßig" noch weiter optimieren könnte; in 1 Punkt ist es mir jedoch ein dringendes Anliegen, im juristischen Sicherheitsinteresse aller, die gerne BF laufen, einen Hinweis zu geben.
Zuerst der lebendige & Topclass-Tatsachenbericht als Ganzes, zwecks ergonomischerer Lesbarkeit transferiert:
Frederico:
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Ich war gestern Abend in einem der rennomiertesten _ und teuersten _ Restaurants der Linzer Innenstadt, welches auch einen breiten Garten mit Tischen im Freien bestitz. Das Lokal geriert sich auf Nobelgaststätte mit eleganter Ausstattung und wird dementsprechend von überwiegend bürgerlicher Klientel verkehrt. Da es mir nichts daran liegt, zu provozieren, meide ich es in der Regel, in so ein Restaurant abends barfuß zu gehen. Gestern hat es sich aber einfach ergeben, dass ich mit Arbeitskollegen unterwegs war und sie schließlich dahin wollten. Weil es so schön warm war, wollten wir sowieso draußen in den Garten, wo es lockerer zugeht als im eleganten inneren Teil. Ich war zwar in Freizeitkleidung: kurze Hose und T-Shirt - aber von der feinsten Sorte und sonst sehr gut geplegt, gewaschen, gekämmt, und mit meinen schönen, selbst gebastelten, farblich angepassten Fuß- und Armbändern!
Wir gingen durch den inneren Teil des Lokals nach draußen durch und ich wurde von ein paar Kellnern freundlich begrüßt, saß dann mehr als zwei Stunden am Tisch mit meinen Freunden und würde mehrmals bedient. Nach über zwei Stunden (!), wo ich seelenruhig am Tisch saß, kommt ein Kellner zu mir und unterbricht mit einem „Entschuldigen Sie!” meine Unterhaltung mit meinen Tischgenossen. Ich drehe mich zu ihm, er schaut mich an und zögert, als ob es ihm die Sprache verschlagen hätte. Mit ein wenig Bewunderung fordere ich mit einem: „Jaaa?!” seine Aussprache.
Mit sichtbarer Verlegenheit sagt er mir denn: „Entschuldigen Sie.... ähm ... würden Sie... ... ... bitte... ... ... Schuhe anziehen?”
Der Tisch war wolgemerkt der abgelegenste vom ganzen Garten, es war halb dunkel und meine Füße waren seit über zwei Stunden vollkommen unter dem Tisch verschwunden.
Ich antworte: „Ich habe keine Schuhe dabei, so kann ich sie nicht anziehen, möchte es aber auch sonst nicht tun, mein Herr”.
Der Kellner fängt an zu stottern und beteuert: „Es w w w wäre... bei uns... ähm... erwünscht... dass Sie Schuhe tragen... Mein Chef ... hat mich zu Ihnen geschickt... weil es Gl Glasscherben hier herumliegen können.”
Ich: „Das tue ich auf meine eigene Gefahr! Ihr Chef soll sich keine Sorgen machen.”
Er: „... das wäre, wie gesagt... vom Chef nicht erlaubt...”
Ich: „Ich kann gerne aufstehen und gehen aber dann erwarten Sie nicht, dass ich Ihre Rechnung zahle, wenn Sie mich aus Ihrem Lokal verjagen!”
Schließlich meinte er, dass ich „diesmal” bleiben darf und verzog sich mit einem: „Aber das nächste Mal kommen Sie bitte mit Schuhen!”.
Der Kellner hat die Umsicht gehabt, sich zu mir zu bücken und so leise zu mir zu reden, dass die anderen Gäste unsere Unterredung nur flüchtig mitbekommen haben. Da ich in heiterer Gesellschaft von Theaterkollegen aus einer anderen Stadt war, die ich zum Teil nicht gut kannte, habe ich es dabei belassen und mich sogar im Nebensatz beim Kellner entschuldigt, dass es „sich so ergeben hat”, dass ich so ins Restaurant kam. Trotzdem hat es mich schon gestört, dass sie mich im Grunde als „unerwünscht” bezeichnet und mich, um mir es mitzuteilen, sogar mitten in einem Gespräch unterbrochen haben.
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Der Kellner, der Frederico wegen SOWAS in´s Gespräch nehmen mußte, kann einem leid tun. Man kann fast vermuten, daß er allein vom Chef dazu verdonnert wurde: "Sorgen Sie dafür, daß dieser Gast Schuhe trägt!" / "& wie soll ich das machen?" / "Ihre Sache!" - vom Untergebenen ging diese Initiative nicht aus, wie die große Unsicherheit (Rumdrucksen, Stottern & so) zeigt. Der Chef schien ihm nicht 'mal Zeit gelassen zu haben, ein paar Augenblicke darüber nachzudenken zu können, wie er das an den Gast heranträgt. Genosse Garçon scheint irgendwo sogar zu signalisieren, daß es ihm [persönlich] peinlich ist, mit sowas einen Gast zu behelligen.
Denn: Frederico´s BF ist äußerst wahrscheinlich vom Personal bereits beim Einrücken in´s Lokal gesehen worden. Siehe [Bericht Frederico]:
...und ich wurde von ein paar Kellnern freundlich begrüßt, saß dann mehr als zwei Stunden am Tisch mit meinen Freunden und wurde mehrmals bedient.
Optimierungsempfehlungen (keinesfalls bilde ich mir ein, daß mein Senf immer richtig & das Optimum ist):
„Ich habe keine Schuhe dabei, so kann ich sie nicht anziehen, möchte es aber auch sonst nicht tun, mein Herr”
Den letzteren Satzteil hätte ich fortgelassen. Das bringt nichts. Details zu meinem BF-Faible gehen das Etablissement, das mein BF ohnehin bemeckert, nichts an. Mir wäre nur kurz die Sprechblase "Heute hab' ich keine Schuhe dabei" entfahren. Andererseits - so durchzuckt mich jetzt der Gedanke, ehrlich! - warum soll man sich nicht zu seinem BF bekennen & sagen: "Ich trage nie Schuhe!"
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Der Kellner fängt an zu stottern und beteuert: „Es w w w wäre... bei uns... ähm... erwünscht... dass Sie Schuhe tragen... Mein Chef ... hat mich zu Ihnen geschickt... weil es Gl Glasscherben hier herumliegen können.”
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Hihi. Klarer Fall. Das mit den Glasscherben ist ihm im letzten Sekundenbruchteil eingefallen.
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Ich: „Das tue ich auf meine eigene Gefahr! Ihr Chef soll sich keine Sorgen machen.”
Er: „... das wäre, wie gesagt... vom Chef nicht erlaubt...”
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Frederico´s 2. Satz ließe sich durch "Ich gebe Ihnen gerne eine rechtsverbindliche Fully Indemnify-Erklärung, die Sie von jedweder Haftung entbindet" verstärkend erweitern. Nur nutzt das nichts - es lockt dann beim Gegenüber nur den wahren, eben ideologischen Kern des BF-Klageliedes hervor. Der kommt dann mit "gutem Benehmen", "...allgemein anerkannte gutbürgerliche Konvention, daß man eben nicht barfuß, sondern in Schuhen in solch' ein Lokal geht" & so.
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Ich: „Ich kann gerne aufstehen und gehen aber dann erwarten Sie nicht, dass ich Ihre Rechnung zahle, wenn Sie mich aus Ihrem Lokal verjagen!”
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Gut gemacht, stark & souverän, aber:
Vorsicht! Das kann man wahrscheinlich auch in Österreich nicht machen. Das Essen ist eine gelieferte Ware, die selbstverständlich bezahlt werden muß, selbst wenn man nachträglich aus dem Lokal 'rausfliegt. Eine Ausnahmesituation könnte nur bilden, wenn der Ober, kaum hat er die Teller auf den Tisch gestellt, plötzlich sieht: "Huch, Sie sind ja barfuß! Sowas bedienen wir hier nicht!" & die Teller sofort wieder wegreißt, ohne daß der Gast zum Verzehr schreiten kann...
Dies war der Grund für die Eröffnung dieses Beitrages.
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Schließlich meinte er, dass ich „diesmal” bleiben darf und verzog sich mit einem: „Aber das nächste Mal kommen Sie bitte mit Schuhen!”.
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Hier sollte man es sich keineswegs verkneifen, in sehr bestimmtem Ton zu sagen: "Dann werden Sie wohl zukünftig zumindest im Sommer, eher aber insgesamt auf mich als Kunden verzichten müssen!"
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und mich sogar im Nebensatz beim Kellner entschuldigt, dass es „sich so ergeben hat”, dass ich so ins Restaurant kam.
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Also, "für mein BF entschuldigt", hätte ich mich auf keinen Fall. Wo leben denn wir? So weit kommt´s noch, daß man sich in einer Situation wie dieser [Kein BF] bereitwillig vorschreiben läßt. Freies BF für freie Bürger in einem [leider in der Realität eben doch nur angeblich] freien Land!
Dennoch: Der Kellner hätte von mir - dieses Bild der Lage vermittelt der Bericht irgendwie - ein Augenzwinkern & ein leises "Ich weiß schon, es geht nicht von Ihnen aus. Ist schon OK." bekommen können. Man signalisiere menschliches Verständnis!
Ansonsten: Klaro, gut gemacht, Frederico!
Plump-ideologische BF-Grüße, daß BF eben überall möglich sein muß, außer es stehen reale Unfallrisiken dagegen, Jay
Zusatzerklärung (analog zu Dominik R. / drüben "southside"): Es ist jederzeit gestattet, meine Beiträge in anderen BF-Foren aufzugreifen, auch zu verreißen (für Gegenreaktionen, insbesondere hier, übernehme ich dann keine Haftung, etwa wenn Tod durch platzende Gehirngefäße durch Ärger ausgelöst wird oder so). Dies gilt auch rückwirkend für alles im "Heli" & hier Geschriebene (im alten HBF sowieso).
RE: Guter Bericht in einem öffentlichen Forumsmedium
in Alles was Recht ist 01.01.2014 21:17von schurli_the_one • | 93 Beiträge
Zitat von Jay
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Ich: „Ich kann gerne aufstehen und gehen aber dann erwarten Sie nicht, dass ich Ihre Rechnung zahle, wenn Sie mich aus Ihrem Lokal verjagen!”
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Gut gemacht, stark & souverän, aber:
Vorsicht! Das kann man wahrscheinlich auch in Österreich nicht machen. Das Essen ist eine gelieferte Ware, die selbstverständlich bezahlt werden muß, selbst wenn man nachträglich aus dem Lokal 'rausfliegt. Eine Ausnahmesituation könnte nur bilden, wenn der Ober, kaum hat er die Teller auf den Tisch gestellt, plötzlich sieht: "Huch, Sie sind ja barfuß! Sowas bedienen wir hier nicht!" & die Teller sofort wieder wegreißt, ohne daß der Gast zum Verzehr schreiten kann...
Das sehe ich eigentlich nicht so. Das Restaurant verkauft ja nich nur die Speisen, sondern auch die Möglichkeit diese in einem angenehmen Ambiente zu sich zu nehmen. Wenn ich eine Bestellung abgebe, dann schließe ich mit dem Restaurant einen mündlichen Vertrag der es mir auch einräumt, ein gewisses Maß an Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Wenn dieser Vertrag vom Restaurant nicht oder nur teilweise erfüllt wird, bin ich auch nicht an meinen Teil der Abmachung gebunden. Eher wäre das Restaurant schadenersatzpflichtig für meinen ruinierten gemütlichen Abend.
Mfg Georg
RE: Guter Bericht in einem öffentlichen Forumsmedium
in Alles was Recht ist 02.01.2014 16:18von Michael aus Zofingen • | 753 Beiträge | 428 Punkte
Hallo Georg,
das ist sicher ein zweischneidiges Schwert. Sicher ist: Wenn jemand im Restaurant ein Holsten-Bier verlangt, der Kellner dann ein Bier bringt, der Gast es austrinkt und sagt: "Das war kein Holsten-Bier, sondern irgendein Billig-Gesöff", dann muß der Gast trotzdem zahlen, unabhängi davon, ob es Holsten war oder nicht. Immerhin hat der Gast das Bier getrunken. Und wenn gerade dieser Gast ein Barfüßer war und in dem Restaurant noch nie einer barfuß war, dann kann das dazu führen, daß in Zukunft alle Barfüßer abgewiesen werden aus Angst, sie wollten sich ebenfalls vor dem Bezahlen drücken.
Und ist es Zechprellerei, wenn jemand im Restaurant ißt und dann mit einer Kreditkarte bezahlen will, die im Restaurant nicht anerkannt wird. Oder wenn er in einem Euroland mit Schweizer Franken, Dollars oder Rubel bezahlen will? Oder wenn er mit einer "Monstergeldnote" einen Betrag von ca. 10 Euro bezahlen will? Oder Wenn er eine Rechnung von ca. 100 Euro in 10-Cent-Münzen begleichen will? Oder hätte der Gast vorher fragen müssen: "Ich hab nur Fremdwährung (Kleingeld, große Scheine). Nehmen Sie das auch?
Was Rückerstattung für eine nicht erbrachte Leistung anbelangt: Soweit ich weiß, ist eine Rückerstattung dann nicht nötig, wenn der Kunde sich schuldhaft verhalten hat. Wenn etwa ein Theaterbesucher sein Karte in Vorverkauf erworben hat und er kommt zu spät zur Vorstellung, dann hat er kein Recht auf vollständige oder partielle Rückerstattung, wenn in den "Beförderungsbedingungen" steht, daß zu spät kommende Besucher nicht oder erst in der Pause eingelassen werden und keinen Anspruch auf Erstattung haben. Da kann man nicht einfach sagen: "Die Straßenbahn hatte Verspätung!"
Ist Erscheinen im Theater oder Restaurant in "unpassender Kleidung" auch ein "schuldhaftes Verhalten", so daß das Theater bei verweigertem Einlaß den Eintritt nicht zurückerstatten muß? Wenn in der Hausordnung steht, daß das Betreten des Theaters ohne Schuhe verboten ist, dann ist der Fall eindeutig. Nur dürften derart wenige Leute versuchen, barfuß ins Theater zu gehen, so daß es kaum erwähnt wird. Wenn in der Kleiderordnung vermerkt ist, daß Männer nur mit Krawatte und Sakko Zutritt hätten, nichts aber von Schuhen oder Hosenlänge erwähnt ist, dann würde man sicher einen Mann, der mit Sakko und Krawatte, jedoch barfuß oder/und in kurzen Hosen erscheint, hochkantig rausfliegen, da gemäß Meinung von Otto-Normal-Füdlibürger man(n) lange Hosen und fette Schuhe trägt. Und wenn man abgewiesen wird, dann hat man keinen Anspruch auf Erstattung.
Wenn man dagegen rechtzeitig ins Theater kommt und nach Abweisung wegen unpassnder Kleidung zurück zum 4rad geht, sich umzieht und in passender Kleidung wieder erscheint, dann darf sich das Personal nicht weigern, ihn ohne Entschädigung einzulassen mit der Begründung, ein Mensch, der versucht hat, in unpassender Kleidung zu erscheinen, wäre unerwünscht. Jedoch darf dann das Personal den Eintritt verweigern, muß jedoch die Kosten zurück erstatten.
Schöne Grüße
Michael aus Zofingen
RE: Guter Bericht in einem öffentlichen Forumsmedium
in Alles was Recht ist 02.01.2014 16:47von schurli_the_one • | 93 Beiträge
Ich stimme Allem zu, was Du an Beispielen angeführt hast. Aber ich finde, daß hier die Dinge prinzipiell anders liegen. Am Eingang abgewiesen zu werden ist eine Sache. Aber erst baren Fußes willkommen geheißen und später beim Essen plötzlich willkürlich vor die Tür gesetzt zu werden ist eine Frechheit völlig anderen Kalibers, die man sicher nicht zahlenderweise hinnehmen muß.
Im ersten Fall kommt nämlich gar kein mündlicher Vertrag zustande. Eine Partei sagt "Nein, zu diesen Bedingungen kommt der Deal nicht zustande.". Pech gehabt. Aber wenn mich der Kellner barfuß begrüßt, kann ich wohl davon ausgehen daß ich hinreichend gekleidet bin um hier zu speisen. Und selbst wenn irgendwo eine spießige Kleiderordung rumhängt, wäre es die Aufgabe des Personals den Gast darauf hinzuweisen. Schließlich ist es nicht üblich und man kann es von den Gästen auch kaum verlangen, daß sie sich vor jedem Lokalbesuch entsprechend informieren. Wenn ich also erst nach der Bestellung rausgeekelt werde, ist es theoretisch ein vom Restaurant verschuldeter Vertragsbruch, für den mir eine Entschädigung zusteht.
Mfg Georg
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