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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 7 Antworten
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 Barfuß und Leben
Barpfotenbaer Offline




Beiträge: 111
Punkte: 76

25.10.2012 10:15
Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Liebe Leute, der Titel ist so gewählt, daß Leute, die ihr Wissen über den Google-Index ausbilden, eine Chance haben den Inhalt nicht falsch zu verstehen. Er drückt aber nicht die Dramatik aus, die mich zu dieser Erkenntnis geführt hat.

Ich bin heute nur dank eines sehr weitsichtigen Schutzengels an einem Auffahrunfall vorbeigeschlittert. Denn hätte er dort nicht die Bushaltebucht platziert hätte es aber richtig gekracht. Zunächst hatte 5-6 Autos vor mir nämlich ein Idiot nicht die Ampel zum Abbiegen nehmen und stattdessen dafür 100m weiter hinten über einen Feldweg zu seinem Ziel fahren wollen, was die Kolonne hinter ihm zum scharfen bremsen zwang.
Ich wechsle vom Gaspedal auf die Bremse -- und rutsche ab. Die wertvolle 1/2 Sekunde, die ich dadurch verlor hätte mich genau die 20 Meter in die anderen Autos hineindonnern lassen, die ich nun von der rechten Bushaltebucht noch geschenkt bekam. Verdammt, war das knapp!!!

Warum rutschte ich vom Bremspedal ab? Ich war nicht barfuß. Aber ich trug offenbar fürs Autofahren ungeeignete Schuhe: Solerunner

Das wird der Hersteller jetzt gar nicht gerne hören: Die Dinger sind beim Autofahren gefährlich. Mir wurde dadurch eine negative Eigenschaft der Barfußschuhe bewußt, durch die sie den nackten Fuß eben doch nicht ganz kompensieren können: Sie umschließen den Fuß, rauben aber dadurch das Gefühl für den Fuß und sie verhindern den Einsatz der Zehen.
Gestern Nachmittag fuhr ich noch barfuß und ich denke, da wäre mir diese Situation so nicht gekommen, weil ich beim Barfußfahren ganz bewußt immer nur mit Ballen und Zehen die Pedale bediene und das mittlerweile mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der sich Hände reflexartig plötzlich festhalten können. Mit den Schuhen aber verhielt ich mich so, wie man sich halt mit Schuhen verhält. Ich nahm zum Vollbremsen die ganze Sohlenfläche und was passierte? Ich kam mit der Unterseite der Fuß-Wölbung aufs Pedal und rutschte weg.

Barfuß hätte ich (1.) diese Stelle gar nicht zum Auftreten gewählt und (2.) hätte sich der Fuß, wäre ich doch mit der Wölbung aufs Pedal getreten, so verhalten, wie sich eine Hand verhält, wenn sie z.B. am Drahtseil auf dem Klettersteig abrutscht. Er hätte sich gedreht, sich bewegt, sofort nachgegriffen.

Oder kurz gesagt: Die Barfußschuhe verhielten sich entgegen der intuitiven Erwartung nicht wie Schuhe mit fester Sohle, sie verhinderten aber auch, daß die Fähigkeiten des nackten Fußes zum Einsatz kommen.

Vermutlich ist es mit Stöckelschuhen noch schlimmer, von mir aus auch mit FlipFlops. Aber eines sollte klar sein: Barfuß kompensiert den Schuh besser, als der Schuh den Barfuß!

Herzliche und noch immer herzklopfende Grüße vom Barpfotenbären, der seinem Schutzengel gerne mal ein Bier ausgeben möchte.

PS: Ausnahmsweise mal identischer Beitrag auch im Gelben Forum


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

25.10.2012 12:15
#2 RE: Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Hi Bär,

zunächst kannste Gott und dem Schutzengel danken, daß es so glimpflich ausgegangen und kein Schaden entstanden ist. Und daß es allerlei für's Autofahren ungeeignete Schuhe gibt, ist auch hinlänglich bekannt.

Ich halte es so, daß ich beim Autofahren solche Schuhe, die "den Fuß nicht fest umschließen", also Flipflops, offene Sandalen oder Sabots, die ich bei der Arbeit, wo ich nicht barfuß bin, brauche, abstreife und barfuß fahre. Die einzigen Schuhe, die ich beim Autofahren nicht ausziehe, sind Halbschuhe oder Sandalen mit Fersenriemen. Und von "Barfußschuhen" halte ich sowieso nichts. Erstens finde ich schon die Bezeichnung bescheuert (wer Schuhe, wie diese auch immer beschaffen sein mögen, trägt, ist eben nicht barfuß, sondern beschuht), und zweitens kann sowieso kein Schuh das schöne, natürliche Gefühl beim Barfußlaufen ersetzen. Somit dürfte auch ohne Deine Erfahrung klar gewesen sein, daß man barfuß sicherer Auto fährt als mit irgendwelchen sogenannten "Barfußschuhen".

Barfüßige Herbstgrüße,
Markus U. (der seine offenen Sandalen unterm Schreibtisch abgestreift hat)


kerstin Offline

Admina


Beiträge: 2.110
Punkte: 1.181

26.10.2012 19:33
#3 RE: Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Hallo Bär,

hier kann ich mich Markus wirklich anschließen: Du hast wirklich großes Glück gehabt! Dies ist mir auch schon beinahe mal passiert, als ich ausnahmsweise nicht barfuß, sondern in meinen Chucks steckte. Es regnete, und als ich vor einer Ampel, die gerade auf rot wechselte, bremsen wollte, rutschte ich mit meinem rechten Chucks - Fuß von der Bremse ab. Wäre vor mir ein Auto gestanden, dann hätte es gekracht.

Diese Solerunner kenne ich persönlich nicht, doch ich besitze (das dürfte ich hier gar nicht schreiben ) ein Paar Fivefingers, deren Sohlen wohl den der Solerunner ähnlich sein dürften. Solerunnerin war ich aber mal sechs Wochen lang, als ich in Bad Rappenau in der Reha wegen meiner Psoriasis war (nicht mit Bad Wimpfen verwechseln; Bad Rappenau war im Jahre 1990) und dann fast jeden Tag zur Sole runnte, denn dort gab es schöne Solebäder

Na ja, dieser Klamauk mußte wieder mal sein. Mir geht es im Moment wieder recht gut - nur wie lange. Na ja, genug davon. Mit diesen Fivefingers spürt man und frau zwar jeden Untergrund - beinahe so wie beim Barfußlaufen. Das stimmt, doch barfuß kann einfach nicht simuliert werden. Sobald ich etwas zwischen nackter Fußsohle und Boden habe, bin ich nicht mehr barfuß. Mit dem Auto fahre ich - habe ich denn eines - fast ausschließlich barfuß. Man hat einfach viel mehr Gefühl als in Schuhen. Es wurden schon derart viel unsinnige Thesen aufgestellt, und ein Schreiben eines Anwaltes des ADAC, welchen ich vor einigen Jahren dazu anschrieb, beinhaltet wirklich reinsten Stuß. Auf solche Ideen können wirklich nur geborene Schuhträger der Gattung Homo sapiens deichmannensis haben

Du hast auch absolut recht, was die Stöckelschuhe betrifft: ich selbst trag immer wieder welche mit etwa 10 cm hohen Absätzen. Mit Auto fahren ging das wirklich überhaupt nicht, so daß ich die Heels auszog und barfuß fuhr. Das war wirklich die weitaus bessere Variante des Autofahrens. Ich fuhr aber auch mit meinen "Buffalos" mit dem Auto. Diese hatten eine etwa 7 cm durchgehende Plateausohle. Wenn damit etwas passiert wäre, so wäre dies grob fahrlässig gewesen! Na ja, diese Plateauschuhzeit habe ich zum Glück längst hinter mir...

Hier der Schrieb dieses ADAC-Anwaltes:



Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihr Mail.

Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter
anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie
Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit
verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a
Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft
handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit
einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war
(Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat
entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der
Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die
Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt
dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht
die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der
Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen
Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im
Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann
gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall
verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar
strafrechtliche Folgen haben.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen
ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden
verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der
durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress
der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der
eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht
zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es
deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten
Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen
konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den
Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Schäpe
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC-Zentrale München
Tel. 0 89/76 76-67 56, Fax 0 89/76 76-84 33
mailto:markus.schaepe@adac.de
http://www.adac.de




Für mich ist das wirklich reinster Humbug! Was meinst Du und alle anderen dazu?

LG Kerstin



Das Forum für Freunde kurzer Hosen:
http://www.kurzehosenforum.de













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Oben bleiben - jetzt erst recht!!!

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Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

27.10.2012 08:07
#4 RE: Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Hi Kerstin,
naja, Stuss würde ich das nicht unbedingt nennen. Der von Dir zitierte Dr. Schäpe hat halt nur das runtergeleiert was er zum Thema Fahrsicherheit in diesem Fall gefunden hat.
Dass das aber eigentlich mit BF absolut nichts zu tun hat mag wohl daran liegen das eben in der StVO nix übers BF steht . Es ist ja nur die Rede von falschem/ungeeigneten Schuhwerk. Von keinem Schuhwerk steht da nichts.
Also rechtlich kann einem da BF nichts passieren. Einzig die Versicherungen können im Schadensfall nach eigenem Ermessen die Entschädigungen kürzen, oder gar verweigern.

Das Thema hatten wir ja hier, wie in anderen Foren schon zur Genüge. Und auch wenn ich selbst der Meinung bin BF besser ein Fahrzeug steuern zu können als mit jedwedem Schuhwerk, ist es doch eine Sache der Übung.
Meine Süsse fährt oft mit Latschen, in denen ich nicht mal laufen könnte, aber ich garantiere Dir das sie selbst in Stöckelschuhen den meisten Bflern oder normalbeschuhten auf m Hockeneheimring zeigt wo der Bartl den Moschd holt .

Gruß Engel




rot/kursiv geschriebene Beiträge beziehen sich auf meine Funktion als Admin / Mod und spiegeln nicht zwingend meine Meinung als normaler User wieder.


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Barpfotenbaer Offline




Beiträge: 111
Punkte: 76

27.10.2012 22:41
#5 RE: Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Zitat von Engel
Es ist ja nur die Rede von falschem/ungeeigneten Schuhwerk. Von keinem Schuhwerk steht da nichts.



Hallo Engel und alle anderen,

jetzt wäre echt mal interessant, wie der optimale Schuh denn beschaffen sein müßte, wenn der ADAC einen solchen entwerfen würde? Jede Wette, wenn man einen Kriterienkatalog erstellen würde, käme man unweigerlich auf den Barfuß. Denn was könnte beim Bedienen eines Pedals nützlich sein?

- Direkte Kraftübertragung?
- Kein unnötiger Ballast?
- Schlanke funktionelle Form? (Um nicht am Nachbarpedal hängen zu bleiben)
- Im Fahrzeug immer griffbereit
- ... ?


Und dann schaut der KFZ-Fachbegutachtungsexperte an sich hinunter und erfindet: Den Hallux, der ideale Schuh für KFZ-Pedalbedienung, jetzt neu mit Einlagentasche.


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

28.10.2012 06:09
#6 RE: Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Es sollte festes rundum geschlossenes Schuhwerk getragen werden, laut §23 der StVO. Darunter versteht man wohl auch etwas das keine 12cm Absätze hat .

Ich habe hierhttp://www.brummionline.com/forum/showth...36762#post36762 (ist n Truckerforum) bei meinen Rechergen dazu zufällig nen Text von unserem alten Zausel gefunden der das wohl treffend beschreibt.

Zitat
Das wird gern angeführt, ist aber nachweislich Unfug.

Jeder kann barfuß laufen. Jeder. Das heißt, beim Laufen lastet bei jedem Schritt das gesamte Körpergewicht auf einem Fußballen. Also durchschnittlich etwa 70 bis 90 Kilo.

Eine Vollbremsung erfordert einen Pedaldruck von lediglich etwa 30 Kilo. (mal abgesehen davon, daß Kilo als Druckeinheitstreng physikalisch doof ist).
Das heißt, JEDER ist barfuß mühelos in der Lage, eine satte Vollbremsung hinzulegen.

Erst kürzlich wollte dies auch eine Fahrlehrerin nicht glauben. Und da haben wir einfach den Test gemacht: Sie und ich eine Vollbremsung aus dem gleichen Tempo; sie mit Schuhen, ich barfuß. Das Gejohle der Truppe war groß, als ich deutlich vor ihr zum Stehen kam.

Also, ich fahre barfuß. Immer. Ich laufe ja auch barfuß. Stets und immer. 365 Tage im Jahr.

Der Gummi-Paragraph 23 der StVO, den die Polizei lange Zeit gegen das Fahren ohne Schuhe anführte, ist durch zwei Grundsatzurteile der OLGe Bamberg und Celle für nicht anwendbar erklärt worden.

Und es gibt auch keinerlei sachlichen Grund, warum man barfuß auch nur einen winzigen Tick unsicherer fahren sollte als mit Schuhen.
Eher im Gegenteil.

Dummerweise hat sich das eben leider in die BGV D29 §44 Abs. 2 eingeschlichen: "Der Fahrzeugführer muß zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen."

Also, erst mal ist nirgends die Rede von Sicherheitsschuhen.

Und in dem Absatz war (so wurde mir seitens der BG erklärt) gemeint, daß beim Fahren getragene Schuhe den Fuß umschließen müssen - damit man eben nicht nach wie bei Sandaletten hinten herausrutschen kann.
Leider ist eine Formulierung dabei herausgekommen, die (was gar nicht beabsichtigt war) das Tragen von Schuhen generell vorschreibt.

Aber wohlgemerkt: Das ist "lediglich" eine Anweisung der BG, entsprechend einer Schutzhelm-Tragepflicht auf Baustellen; kein Polizist kann einem ein Knöllchen verpassen, weil man keine Schuhe trägt.

Was sich von selbst versteht, ist das Tragen von Sicherheitsschuhen beim Be- und Entladen. So schlau sollte aber jeder selbst sein - auch ohne BG und UVV.

Grüße

Der Zausel



2 Posts weiter unten sind auch die Urteile der OLGs Celle und Bamberg dazu verlinkt.

Klar haben Kraftfahrer schärfere Regelungen, welche aber nicht vom Gesetz, sondern von der BG und den anhängenden UVVs vorgeschrieben sind und somit auch nicht von der Polizei geandet werden können.

Gruß Engel




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Erhard_W Offline




Beiträge: 13
Punkte: 3

29.10.2012 10:44
#7 RE: Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Zitat von Engel

Also rechtlich kann einem da BF nichts passieren. Einzig die Versicherungen können im Schadensfall nach eigenem Ermessen die Entschädigungen kürzen, oder gar verweigern.



Dazu würde ich doch einfach mal eine Autoversicherung fragen.
Von Leuten, die das getan haben, habe ich erfahren, dass Barfuß-Fahren die Versicherung einen Dreck interessiert.
Versicherungsleistungen bei der KFZ-Haftpflicht können nämlich nur dann rechtswirksam eingeschränkt werden, wenn eine "grobe Fahrlässigkeit", also mindestens eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt und dies - das wissen auch die Versicherungen - ist Barfuß-Fahren eben nicht.

Und die Argumentation, dass Versicherungen bei "einfacher Fahrlässigkeit" ihre Leistungen einschränken könnten, ist absoluter Quatsch, genau dafür hat man ja schliesslich eine Haftpflicht-Versicherung.
Die bezahlt nämlich genau dann und nur dann, wenn man fahrlässig gehandelt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

29.10.2012 11:56
#8 RE: Beim Autofahren: Barfuß ist sicherer als Barfußschuhe Zitat · Antworten

Hi Kerstin, hi Engel,

in § 23 StVO steht überhaupt nichts von Schuhen. In Absatz 1 dieser Vorschift heißt es:

"Der Fahrzeugfahrer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehre befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)."

Die Entscheidung des OLG Bamberg erging am 15.11.2006 und ist in der Fachzeitschrift NStZ- RR 2007, S. 90 veröffentlicht. Der Tenor lautet:

"Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Schuhe oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 2 i[n] V[erbindung] mit § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO. Allerdings können in diesen Fällen Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Abs. 2 i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO oder § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII i. V. mit den Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" in Betracht kommen."

Bereits daraus ersieht man, daß das Gericht das Fahren ohne Schuhe nicht ohne weiteres als erlaubt ansieht, auch wenn der Fahrzeugführer in dem gegebenen Falle mit seiner Rechtsbeschwerde erfolgreich war. Zum Sachverhalt heißt es:

"Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen vorsätzlichen "Führens eines eines Fahrzeuges ohne vorschriftsmäßige Besetzung" zu einer Geldbuße von 50 €. Nach den Feststellungen befuhr der Betroffene mit seinem Lkw mit Anhänger die BAB A9 in nördlicher Richtung., wobei er keine Schuhe trug; seine Füße waren lediglich mit Sokken bekleidet. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen war erfolgreich."

In der Begründung heißt es zwar erfreulicherweise:

"Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereiche des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt - weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert."

Doch gleich darauf geht es folgendermaßen weiter:

"Dem Amtsgerichte ist allerdings insoweit beizupflichten, als es mit den Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers unvereinbar ist, ein Kraftfahrzeug ohne oder mit ungeeignetem Schuhwerk zu führen. Da wesentliche Fahrzeugfunktionen über Pedale mit Fußkontakt gesteuert werden, kann das Fahren ohne oder mit ungeeignetem Schuhwerk infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein. Wird dadurch ein von der Rechtsordnung mißbilligter Erfolg herbeigeführt, insbesondere ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt (§ 1 Abs. 2 StVO), kann der Fahrzeugführer über die zivilrechtliche Haftung für einen dadurch verursachten Schaden hinaus (vgl. BGH, VM 57, 32) auch strafrechtlich oder bußgeldrechtlich verantwortlich sein.
Ein solcher Erfolg ist nach den getroffenen Feststellungen jedoch nicht eingetreten. Der Betroffene könnte deshalb nur dann bußgeldrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sein Verhalten über die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 1 StVO hinaus auch gegen eine bußgeldbewehrte Verhaltensvorschrift verstoßen hätte. Dies ist jedoch nach den bisherigen Feststellungen nicht der Fall.
Die insoweit maßgeblichen verkehrsrechtlichen Regelungswerke (StVG, StVO, StVZO, FeV) enthalten keine (ausdrückliche) Bestimmung, die dem Fahrzeugführer das Tragen bestimmten Schuhwerks vorschreiben oder verbieten."

Die weitere Begründung setzt sich vor allem damit auseinander, warum diverse Vorschriften in dem gegebenen Falle unanwendbar sind, und ist daher für Nichtjuristen weniger interessant. Immerhin trifft das Gericht noch die Feststellung, daß fehlendes Schuhwerk "schon begrifflich keinen körperlichen Mangel" darstellt.

Zusammenfassend ist die Entscheidung des OLG Bamberg so zu würdigen, daß es "leider" keine Vorschrift gefunden hat, welche die angegriffene Entscheidung des Amtsgerichtes gerechtfertigt hätte. Indessen erwächst jedoch immer nur der Tenor einer Gerichtsentscheidung in Rechtskraft, und nicht der Tatbestand oder die Entscheidungsgründe, und zweitens gilt jedes Urteil unmittelbar immer nur für den jeweiligen Einzelfall.

Barfüßige Herbstgrüße,
Markus U.


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