Mit dieser Tat hast Du unserem Anliegen einen "Bärendienst" erwiesen, weil Du die Verantwortlichen mit solchen Fragen sensibilisierst, verschärft auf die Kleidung von Besuchern oder Gästen zu achten. Ich frage beim Betreten von Hotels oder Restaurants nie nach irgendwelchen Bekleidungsvorschriften, und daß man als Barfußläufer nicht durch verschmutzte, lumpige oder zerrissene Kleidung provoziert, versteht sich für mich von selber. Falls man, wie Du nun vermutest, tatsächlich mit nackten Füßen "kein Aufenthaltsrecht" im "Katharinenhof" in Unna hat, dürfte das auf Deine törichte Fragerei zurückzuführen sein. Wärest Du, wie andere Barfußläufer zu tun pflegen, einfach barfuß hingegangen und hättest zumindest eine Kleinigkeit (eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen oder so) bestellt, wäre es wohl anders ausgegangen.
Meiner Erfahrung nach gab es bisher in der Regel keine Probleme, barfuß ein Hotel oder Restaurant zu besuchen, und in dem sehr guten Hotel "Bayerischer Hof" in Freising (bestes Haus am Platze) war ich auch barfuß immer willkommen und wurde stets zu meiner vollsten Zufriedenheit bedient. Beim Frühstück hatte ich zwar stets Schuhe an, aber das hatte seinen Grund ganz einfach darin, daß ich jeweils nur für eine Nacht blieb und am Morgen in beruflicher Angelegenheit das Haus verließ. Barfuß wäre ich - wie auch in dem Restaurant des Hotels, das ich stets barfuß aufgesucht habe - genauso willkommen gewesen. Bisher bin ich erst ein einziges Mal (im Arabella Sheraton am Spitzingsee) wegen meiner Barfüßigkeit abgewiesen worden.
Barfuß,
Markus U.