https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/ot...&ei=80#comments
Hallo,
wenn eine in der Schweiz wohnende Person ins Ausland reist und dort über 150 SFR Waren einführt (egal ob als Urlauber oder Einkaufstourist), muß sie diese ab Januar 2025 verzollen (bisherige Grenze 300 SFR). Im Link ist beschrieben, wie perfid manchmal die Methoden der Zöllner sein können. 150 SFr sind schnell mal ausgegeben, z.B. für ein Paar anständige Schuhe, eine anständige Jacke, Hose usw. Aber auch für einen Zahnarztbesuch. Wie wollen die Zöllner kontrollieren, ob etwas neu gekauft ist oder nicht? Muß man in Zukunft alle Quittungen über in der Schweiz gekaufte Klamotten aufbewahren, wenn man ins Ausland verreist, damit man bei der Rückreise nachweisen kann, daß man die Ware nicht im Ausland gekauft hat?
Im Link ist nicht erwähnt, daß man barfuß und ohne Jacke ins Ausland reist und fett beschuht und mit Jacke zurückkommt. Würde das auffallen? An derselben Zollstation innerhalb kürzester Zeit vielleicht. Und wenn jemand wie ein Gesicht wie ein Bauer hat und in Kleidung wie ein Gentleman in die Schweiz zurückreist, ist es auch verdächtig. Und mich würde man an der Schweizer Grenze wohl auch des Schmuggels bezichtigen, wenn ich fett beschuht einreisen sollte, weil man mich mit Schuhen gar nicht mehr kennt.
Längst nicht jeder, der im Ausland war und dort etwas einkauft und zurückreist, ist sich des Schmuggels bewußt. Es kann ja mal was kaputt oder verloren gehen (etwa eine Uhr, oder Teile am Auto), und man muß sie neu kaufen. Oder man mußte den Zahnarzt wegen einer abgebrochenen Füllung aufsuchen. Wer denkt schon daran, dieses am Zoll zu melden.
Und wie sieht es mit einem teuren Restaurantbesuch im Ausland aus? Muß man den auch verzollen, wenn man unmittelbar danach zurückreist? Es handelt sich streng genommen auch um eine "Einfuhr".
Meines Erachtens geht es der Schweiz nur darum, den einfachen Menschen abzuzocken.
Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen