Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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#1

Barfuß ausreisen, fett beschuht wiederkommen?

in Alles was Recht ist 18.10.2024 10:34
von Michael aus Zofingen | 754 Beiträge | 429 Punkte

https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/ot...&ei=80#comments

Hallo,

wenn eine in der Schweiz wohnende Person ins Ausland reist und dort über 150 SFR Waren einführt (egal ob als Urlauber oder Einkaufstourist), muß sie diese ab Januar 2025 verzollen (bisherige Grenze 300 SFR). Im Link ist beschrieben, wie perfid manchmal die Methoden der Zöllner sein können. 150 SFr sind schnell mal ausgegeben, z.B. für ein Paar anständige Schuhe, eine anständige Jacke, Hose usw. Aber auch für einen Zahnarztbesuch. Wie wollen die Zöllner kontrollieren, ob etwas neu gekauft ist oder nicht? Muß man in Zukunft alle Quittungen über in der Schweiz gekaufte Klamotten aufbewahren, wenn man ins Ausland verreist, damit man bei der Rückreise nachweisen kann, daß man die Ware nicht im Ausland gekauft hat?

Im Link ist nicht erwähnt, daß man barfuß und ohne Jacke ins Ausland reist und fett beschuht und mit Jacke zurückkommt. Würde das auffallen? An derselben Zollstation innerhalb kürzester Zeit vielleicht. Und wenn jemand wie ein Gesicht wie ein Bauer hat und in Kleidung wie ein Gentleman in die Schweiz zurückreist, ist es auch verdächtig. Und mich würde man an der Schweizer Grenze wohl auch des Schmuggels bezichtigen, wenn ich fett beschuht einreisen sollte, weil man mich mit Schuhen gar nicht mehr kennt.

Längst nicht jeder, der im Ausland war und dort etwas einkauft und zurückreist, ist sich des Schmuggels bewußt. Es kann ja mal was kaputt oder verloren gehen (etwa eine Uhr, oder Teile am Auto), und man muß sie neu kaufen. Oder man mußte den Zahnarzt wegen einer abgebrochenen Füllung aufsuchen. Wer denkt schon daran, dieses am Zoll zu melden.

Und wie sieht es mit einem teuren Restaurantbesuch im Ausland aus? Muß man den auch verzollen, wenn man unmittelbar danach zurückreist? Es handelt sich streng genommen auch um eine "Einfuhr".

Meines Erachtens geht es der Schweiz nur darum, den einfachen Menschen abzuzocken.

Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen


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#2

RE: Barfuß ausreisen, fett beschuht wiederkommen?

in Alles was Recht ist 20.10.2024 10:50
von André Uhres • Admin | 2.194 Beiträge | 642 Punkte

Zitat von Michael aus Zofingen im Beitrag #1
Es kann ja mal was kaputt oder verloren gehen (etwa eine Uhr, oder Teile am Auto), und man muß sie neu kaufen.


Hallo Michael,

Die Bestimmung über die Einfuhr von über 150 SFR Waren gilt also nicht nur für Flugreisende, sondern für Reisende aller Arten?

Spielt das Herkunftsland dabei keine Rolle, oder gibt es bezüglich der Einfuhr in die Schweiz Zollzugeständnisse für bestimmte Länder, etwa EU-Länder?
Allerdings ist auf dem Kassenbon vielleicht nicht immer ersichtlich, aus welchem Land er stammt. Theoretisch könnte ein Schweizer Bürger neue Ware in der Schweiz gekauft haben, sie im Koffer durch die Welt kutschieren, und erst nach seiner Rückkehr in die Schweiz wieder auspacken.

Liebe Grüße
André



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#3

RE: Barfuß ausreisen, fett beschuht wiederkommen?

in Alles was Recht ist 21.10.2024 08:51
von Leo | 747 Beiträge | 501 Punkte

Hallo,

früher durfte man nur 2l Bier in die Schweiz einführen (jetzt immerhin 5l oder so). Billig-Bier ist in der Schweiz auch nicht teurer, z.B. Öttinger unter dem Namen Gralsburg:

http://bierranking.de/index.php/biertest...ralsburg-export

(Das schmeckt m.E. sogar deutlich besser als das deutsche Öttinger.)

Ein Zöllner sagte mal, wenn es wie dort ersichtlich ist (meistverkaufte Marke bei Denner), könne man problemlos wieder (gekühlt) einführen, was man zuvor (ungekühlt, pfandfrei) bei der letzten Reise aus der Schweiz mitbrachte.

Beim Essen ist es wie beim Benzin:

Was im Bauch/Tank ist, ist zollfrei. Was im Rucksack/erservekanister ist muss verzollt werden.

Bei Flugreisen war der Höchstwert immer schon deutlich niedriger (bei Einfauhr in die Schweiz, in die EU gilt das wohl immer noch)

Viele Grüße Leo



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#4

RE: Barfuß ausreisen, fett beschuht wiederkommen?

in Alles was Recht ist 22.10.2024 17:35
von Michael aus Zofingen | 754 Beiträge | 429 Punkte

Zitat von André Uhres im Beitrag #2

Spielt das Herkunftsland dabei keine Rolle, oder gibt es bezüglich der Einfuhr in die Schweiz Zollzugeständnisse für bestimmte Länder, etwa EU-Länder?
Allerdings ist auf dem Kassenbon vielleicht nicht immer ersichtlich, aus welchem Land er stammt. Theoretisch könnte ein Schweizer Bürger neue Ware in der Schweiz gekauft haben, sie im Koffer durch die Welt kutschieren, und erst nach seiner Rückkehr in die Schweiz wieder auspacken.



Hallo André,

einzig fürs Fürstentum Liechtenstein gelten diese Bestimmungen nicht, da Liechtenstein und die Schweiz zoll- und währungstechnisch eins sind. Was Kassenbons anbelangt, so würden in der Schweiz oder Liechtenstein gekaufte Waren in Schweizer Franken ausgewiesen werden, anderswo aber nicht. Somit würden Schweizer Zöllner in der Schweiz gekaufte und durchs Ausland kutschierte Ware erkennen.
Die 150 SFR Regelung gilt für alle Einreisenden, egal ob mit dem Flieger, mit dem 4rad, mit schienengebundenen Offtopic-Fahrzeugen, mit dem Velo oder zu Fuß. Möglicherweise gelten für in "Schurkenstaaten" gekaufte Waren noch strengere Regeln. Falls dieses der Fall sein sollte, dann ist nicht die Staatsbürgerschaft des Einreisenden entscheidend, sondern das Land des Einkaufes.
Die Basler Tramlinie 8 fährt seit ein paar Jahren über die Schweizer Grenze nach Weil Bahnhof. Unmittelbar hinter der Grenze befindet sich ein Einkaufszentrum auf deutschem Gebiet, mit Tramhaltestelle in der Nähe. Zwischen der letzten Haltestelle auf Schweizer Gebiet und der ersten auf deutschem liegt eine enorme Strecke. Vermutlich wollen die Basler Verkehrsbetriebe damit verhindern, daß Besitzer von nur auf Schweizer Gebiet gültigen Billettes (z.B. GA, SBB-Tageskarte) zu Fuß über die Grenze gehen und stattdessen für eine Haltestelle extra bezahlen müssen.

https://www.srf.ch/audio/regional-diagon...partId=10500829
https://www.tramforum-basel.ch/wbb5p/for...8-kontrolliert/
https://www.nzz.ch/schweiz/grenzwaechter...rosi-ld.1668142

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


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#5

RE: Barfuß ausreisen, fett beschuht wiederkommen?

in Alles was Recht ist 22.10.2024 22:54
von André Uhres • Admin | 2.194 Beiträge | 642 Punkte

Zitat von Leo im Beitrag #3
Beim Essen ist es wie beim Benzin:

Was im Bauch/Tank ist, ist zollfrei. Was im Rucksack/erservekanister ist muss verzollt werden.


Analog wären Ersatzteile, die verbaut wurden (im Auto/in den Zähnen/...), also auch zollfrei.

Liebe Grüße,
André



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