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Markus U. Verfasst am: 30.10.2008, 14:30
Zitat von MarcelHR
Gerade diesen Sommer kam bei uns in der Tagespresse wieder ein Artikel über barfuss im Auto.
Das fahren ganz ohne Schuhe, oder nur in Socken oder Schuhen aus denen man rutschen könnte, wie Birkis oder Flip-Flops, also solchen ohne Riemen hinter der Ferse, ist in der Schweiz nicht erlaubt.
Die Begründung warum nicht barfuss: wegen der Abrutschgefahr vom Pedal!
Für mich nur bei Socken oder hinten offenen Schuhen verstädnlich. Wenn ich denke, was für Treter mit dünnen, rutschigen Ledersohlen ich vor meiner Barfüsserzeit trug.
Aber die Gesetze mache ja nicht ich.
Barfuessgruess
Marcel
Hi Marcel, hi Descalzar,
einschlägig ist hier § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO. Dort steht geschrieben:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."
Daraus zu schließen, daß barfüßiges Autofahren ordnungswidrig sei, ist schon reichlich abwegig. Tatsächlich hat das OLG Bamberg im Jahre 2007 einen Bußgeldbescheid über 50,- Euro gegen einen Kraftfahrer, der mit Sokken, aber ohne Schuhe fuhr, aufgehoben. Auch die Kommentarliteratur (Henschel) hat dieses Urteil zur Kennnis genommen, wenn auch mit der Einschränkung, daß barfüßiges Autofahren "unverantwortlich" sei, aber eben nicht ordnungswidrig. Ich selbst fahre am liebsten barfuß Auto, und habe mich dabei stets sehr gut gefühlt, weil ich barfuß ein viel besseres Gespür für den Wagen habe, als mit Schuhen.
Marcel, Du schreibst, daß barfüßiges Autofahren in der Schweiz verboten sei. Weißt Du da Genaueres drüber, z. B. aus welcher Vorschrift sich das ergibt, seit wann es verboten ist etc.?
Barfüßige Herbstgrüße,
Markus U.