Hallo Kerstin,
Ich kann darüber gar nicht lachen! Ich weiß zwar nicht, wie das für Pferde im Detail geregelt wird - aber für Autos, die ja mit einem Kfz-Schein überall herumfahren dürfen, ist es wesentlich einfacher als 1981 für ein popeliges Surfbrett:
Meine erste Art Kfz-Schein galt nur für den Essener Baldeneysee - als Teil der Ruhr eine Bundeswasserstraße: Für immerhin nur 5DM erhielt ich 1981 einen “Ausweis über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kleinfahrzeuge: Herrn… ist nach § 6 der Ruhrschiffahrtsverordnung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf vom 7.6.1977... Für sein Windsurfer Hifly 444 das amtliche Kennzeichen: Rhr 505-81 zugeteilt worden. Duisburg, den 14.05.1981 Staatliches Amt für Abfallwirtschaft Düsseldorf - Außenstelle Duisburg. Bitte Rückseite beachten!”
Dort war dann präzisiert: “1. Das Kennzeichen muß nach vorgeschriebenem Muster .. Stets gut sichtbar mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Bei … darf das Kennzeichen … und bei Segelsurfbrettern am Segel angebracht sein.! - ABER IN MINDESTGRÖSSE!!!! (Gern von der Wasserschutzpolizei kontrolliert) “2. Der“ (nicht wasserabweisende) “Ausweis oder eine beglaubigte Ausfertigung ist ständig an Bord mitzuführen und jederzeit mit einem gültigen Personalausweis des Benutzers den Beauftragten des Staatlichen Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft (StAWA) Düsseldorf und der Wasserschutzpolizei vorzuzeigen.”
Obwohl ich kein Knöllchen bekam (im Gegensatz zu einem Schulfreund, der einmal von der Wasserschutzpolizei bei dem schweren Verstoß erwischt wurde, mit seinem winzigen Motorbötchen die Fahrrinne vom Ufer aus schräg und nicht wie vorgeschrieben rechtwinklig anzusteuern) kann ich darüber irgendwie gar nicht so richtig lachen…
Für die Duisburger 6-Seen-Platte benötigte ich dann zusätzlich eine weitere Zulassung:
“Zulassungsschein (Bootsschein) - Das nachstehend genannte Wasserfahrzeug wird zum Befahren der Sechs-Seen-Platte für das Jahr 1981 zugelassen. Eigner… Art des Fahrzeuges: Surfbrett Versicherung: … Es wird für das Jahr 1981 das Kennzeichen 531 Wochentage in Form einer Plakette erteilt. Duisburg, den 27.01.81.” In den Ausführungsbestimmungen stand dann: “ Von Windsurfern ist die Plakette, an einer Schnur befestigt, um den Hals zu hängen. Die Plakette darf nur entfernt werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr zu Fahrten auf der 6-Seen-Platte benutzt wird.”
(Glücklicherweise erwischte mich nie jemand beim unerlaubten Ablegen der Plakette in der Dusche, im Bett, auf der Arbeit vor der nächsten Fahrt des Fahrzeuges…)
Auf dem Unterbacher See durfte man eigene Surfbretter gar nicht benutzen.
Im Gegensatz zu Autofahrern war die Stadt Köln zu Surfern auf dem Fühlinger See dagegen sehr großzügig und erlaubte kostenloses Surfen (damals auch noch ohne Parkgebühr) nach dem gelebten Motto: Man muß auch gönnen können!
Aus gegebenem Anlass finde ich Kerstins Vorschläge daher weniger komisch, sondern schlage in Analogie vor:
Die Freisinger Nummer für das Pferd ist gut beleuchtet an der rechten Seite des Pferdes zu befestigen; die Echinger Nr. dagegen dauerhaft (!!!) im Form einer Plakette vom Reiter um den Hals zu tragen…
Gruß
Leo
P.S. Ein Studienkollege raste vor vielen Jahren 2 Mal provokant mit dem Fahrrad bergab an einer Radarkontrolle vorbei - auf dem Bußgeldbescheid wurde dann beim 2.Mal die Rahmen-Nummer anstelle der üblich Auto-Nr. vermerkt…