Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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#1

Wann wird die Freiheit des anderen tangiert?

in Alles was Recht ist 09.11.2023 17:32
von Michael aus Zofingen | 755 Beiträge | 431 Punkte

Zitat von Lebenskünstler im Beitrag Diskriminierung - im Alltag und in Pandemiezeiten

Zitat von Montanara
Ich gehe sogar noch weiter. Ich finde, Massnahmenkritiker:innen,, die uneingeschränkte Grundrechte einfordern, vernachlässigen, dass ihre Freiheit, ihre freie Wahl, sich überall ohne Zertifikat zu bewegen, die Freiheit aller anderen tangiert.



kann ich so unterschreiben. Die eigene Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit des anderen beschränkt.




Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, hat der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) einmal gesagt.

Der Dichter Matthias Claudius (1740-1815) formuliert es so: „Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet.

Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“ – ein beinahe geflügeltes Wort der Revolutionärin Rosa Luxemburg.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/die...nd-die-100.html

Georg Danzer hat es in einem Lied über einen Zoobesuch besungen:

Vor einem Käfig sah ich Leute stehn,
Da ging ich hin, um mir das näher anzusehn.
Erwachsene und Kinder staunten dumm,
Und nur ein Wärter schaute grimmig und sehr stumm.

Ich fragte ihn: «Wie heisst denn dieses Tier?»
«Das ist die Freiheit!» sagte er zu mir.
Die gibt es jetzt so selten auf der Welt,
Drum wird sie hier für wenig Geld zur Schau gestellt.

Ich schaute und ich sagte: «Lieber Herr,
Ich seh ja nichts, der Käfig ist doch leer.»
«Das ist ja grade», sagte er, «der Gag;
Man sperrt sie ein, und augenblicklich ist sie weg.»

Die Freiheit ist ein wundersames Tier,
Und manche Menschen haben Angst von ihr.
Doch hinter Gitterstäben geht sie ein,
Denn nur in Freiheit kann die Freiheit Freiheit sein.


Hallo,

ich mache mal einen neuen Thread auf, weil er mit vom Ursprungsthema "Corona" doch allmählich abweicht.

Wenn man das Zitat von Rosa Luxemburg (Namensgleichheit mit einem europäischen Großherzogtum rein zufällig) liest, könnte man meinen, daß die "Nicht-andersdenkenden", die man etwa als Mainstream, Normalbürger, Spießer, Bünzli, Füdlibürger bezeichnen könnte, keinerlei Freiheit hat. Mir ist auch klar, daß es "den Andersdenkenden" und den "Nicht-andersdenkenden" nicht gibt, ebenso wie es "den Barfüßer", "den Schuhträger", "den Schweizer", "den Ausländer", "den Autofahrer", "den Radfahrer" nicht gibt. Der Mensch ist dafür ein zu komplexes Wesen, daß man es in eine bestimmte Schublade stecken kann. Welcher Barfüßer trägt (oder trug) nicht irgendwann auch mal Schuhe und jeder Schuhträger ist auch mal barfuß, etwa in der Badewanne. Viele Autofahrer fahren irgendwann mal Fahrrad (oder taten es zumindest als Kind). Und wenn ein Ausländer den Schweizer Paß erwirbt, wird er von militanten Schweizer Nationalisten bis an sein Lebensende ein "Ausländer" bleiben, manchmal sogar noch die Nachkommen, die nur den Schweizer Paß haben. Andererseits wird ein eingebürgerter Ausländer in seiner ursprünglichen Heimat nicht selten als "Fremdling" angesehen.

In der Schweiz sind es die politisch Rechten, die die Freiheit der Schweiz (z.B. Unabhängigkeit von EU, Nato usw) hochhalten und alles torpedieren, wenn es um Annäherung an EU und Nato geht, andererseits aber schärfere Repressalien gegen kriminelle Ausländer, Asylanten usw. fordern. Was sie aber unter "kriminell" verstehen, sagen sie nicht. In der Tat gibt es in der Schweiz recht viele Gesetze, daß man fast schon einen "Dr. jur." benötigt, um durchzusteigen. Es liegt also in der Schweiz durchaus der Fall vor, wie Georg Danzer (kein Schweizer, sondern Österreicher (* 7. Oktober 1946 in Wien; † 21. Juni 2007 in Asperhofen, Niederösterreich) besang. Die vielgepriesene Freiheit wird derart verwaltet, daß keine Freiheit mehr vorliegt.

Der Spruch des Wandsbe(c)ker Dichters Matthias Claudius ("Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet") ist wohl weitreichender als "Die eigene Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit des anderen beschränkt". Wenn jemand an einem schönen Wochenende mit dem Auto ins Tessin will und vor dem Gotthardtunnel im Stau stecken bleibt, wird seine Freiheit beschränkt (er hat weniger freie Zeit in der Sonnenstube). Und wenn einer mit der Bahn reisen will und alle Sitzplätze sind besetzt, wird auch seine Freiheit beschränkt (er hat keine freie Sitzplatzwahl). Aber in keinem Fall sind "die anderen" Kriminelle, da sie was tun, was nicht verboten ist. Freie Straßen und freie Sitzplätze im ÖV sind schließlich kein Grundrecht!

In der Schweiz gib es folgende Grundrechte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht...vention%20(EMRK).

Menschenwürde Art. 7
Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot Art. 8
Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben Art. 9
Recht auf Leben und persönliche Freiheit Art. 10
Recht auf Hilfe in Notlagen Art. 12
Schutz der Privatsphäre Art. 13
Recht auf Ehe und Familie Art. 14
Glaubens- und Gewissensfreiheit Art. 15
Meinungs- und Informationsfreiheit Art. 16
Medienfreiheit Art. 17
Sprachenfreiheit Art. 18
Recht auf Grundschulunterricht Art. 19
Wissenschaftsfreiheit Art. 20
Kunstfreiheit Art. 21
Versammlungsfreiheit Art. 22
Vereinigungsfreiheit Art. 23
Niederlassungsfreiheit Art. 24
Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung Art. 25
Eigentumsgarantie Art. 26
Wirtschaftsfreiheit Art. 27
Koalitionsfreiheit Art. 28
Allgemeine Verfahrensgarantien, insbesondere Verbot der formellen Rechtsverweigerung, Recht auf rechtliches Gehör, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege Art. 29
Rechtsweggarantie Art. 29a
Garantien im gerichtlichen Verfahren Art. 30
Garantien bezüglich Freiheitsentzug Art. 31
Garantien bezüglich Strafverfahren Art. 32
Petitionsrecht Art. 33
Garantie der politischen Rechte Art. 34

Grundrechte können gemäss Art. 36 BV unter Bedingungen eingeschränkt werden:
„(1) Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.“
„(2) Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.“
„(3) Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.“
„(4) Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.“

Ziemlich viel, nicht wahr?


Wann aber "schadet" man einem?
Wer sich nicht gegen Corona impft (und bereits infiziert ist), könnte einen anderen Menschen anstecken, was eventuell tödlich ist. Somit ist beim anderen das Recht auf Leben und persönliche Freiheit (Art. 10) tangiert. Reduzieren kann man die Gefahr durch Impfen, durch Masken tragen, Abstand halten (reicht 2 Meter?). Irgendwann wird es unverhältnismäßig (aber wo genau?).

Wenn jemand raucht, könnte er einen Menschen mit empfindlicher Lunge gefährden, was eventuell tödlich ist. Somit ist beim anderen das Recht auf Leben und persönliche Freiheit (Art. 10) tangiert. Reduzieren kann man durch Rauchverbot an bestimmten Orten, durch Masken tragen, Abstand halten. Raucher könnten aber auch dann, wenn sie nicht rauchen, andere gefährden, etwa durch Übertragung durch verrauchte Kleidung, Restrauch in Wohnungen oder Autos. Selbst wenn man die Herstellung und den Verkauf von Raucherwaren und das Rauchen an jedem Ort unter strenge Strafe stellen würde, gäbe es einen Schwarzmarkt, und besonders empfindliche Menschen könnten gefährdet werden. Irgendwann wird es unverhältnismäßig (aber wo genau?). Man muß also innerhalb Art. 10 zwischen dem "Recht auf Leben" des empfindlichen Nichtrauchers und dem "Recht auf persönliche Freiheit" des Rauchers abwägen. Meine persönliche Meinung ist, daß der Staat es mittlerweile übertrieben hat. Ein staatlich verordnetes Rauchverbot in "Quasiöffentlichen" Restaurants in Spitälern, Schul- und Unimensen, Werkskantinen befürworte ich voll, da man empfindliche Nichtraucher nicht am Studieren, Genesen oder Arbeiten hindern darf. Aber in einem privaten Gasthaus? Soll da nicht der Wirt selber entscheiden dürfen, ob er Raucher will oder nicht will? Niemand ist gezwungen, ein Restaurant mit Rauchern aufzusuchen. Und das sage ich als Nichtraucher!

Wie sieht es mit Geräuschemission aus? Muß der Verursacher des Lärms dafür sorgen, daß der Lärm nicht entsteht oder zumindest reduziert wird? Oder muß der gestörte Empfänger sich selber schützen? Es gibt da die verschiedensten Regeln, etwa darf man nicht zu jeder Tag- und Nachtzeit Rasen mähen, sondern nur zu bestimmten Stunden (nicht sonntags, nicht mittags, je nach Gemeinde). Bei dieser Regelung haben aber Nachtarbeiter und Leute, die zur "Unzeit" Mittagspause machen, das Nachsehen. Verstoß gegen "Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot" (Art. 8)? Oder kann man da argumentieren, daß niemand gezwungen wird, einen Job mit "unchristlichen Arbeitszeiten" anzunehmen?

Ein Radio etwa muß man auf "Zimmerlautstärke" stellen. Aber selbst bei "Zimmerlautstärke" kann der Nachbar etwas hören. Wenn der Nachbar etwa Tonaufnahmen machen will, bei denen jedes Fremdgeräusch stört, dann ist sowohl Zimmerlautstärke zuviel, aber auch die Autobahn, selbst wenn sie Schallschutzwände hat. Also wird der Tontechniker in den sauren Apfel beißen müssen und seine Wohnung extra schallisolieren müssen. Die Gesundheit des Tontechnikers wird ohne extra Schallschutz nicht gefährdet, nur eventuell die Rentabilität seines Geschäfts (gestörte Tonaufnahmen will keiner, der Extraschallschutz dagegen übersteigt das Budget massiv).
Und die Art der Musik? Solange man mit Zimmerlautstärke und nicht zur Unzeit Musik hört, sollte es eigentlich kein Auswirkungen haben. Falls sich ein Nachbar wegen Heavy Metal oder Heino beschwert und vor Gericht klagt, dürfte die Klage abgewiesen werden. Erfolg haben könnte er dagegen, wenn ständig der Badenweilermarsch, das Horst-Wessel-Lied oder Weihnachtslieder außerhalb der Weihnachtszeit. Diskriminierung von Leuten mit "besonderem" Musikgeschmack?

In der Schweiz gib es "Glaubens- und Gewissensfreiheit" (Art. 15). Wann wird es tangiert? Wenn muslimischen Frauen das Kopftuch oder die Burka verboten wird? Wenn jüdischen Männern die Kippa verboten wird? Wenn in Kirchen wie dem Petersdom den Besuchern lange Hosen aufgezwungen werden. Entsteht anderen ein Schaden, wenn eine Frau ein Kopftuch oder eine Burka, ein Mann eine Kippa oder kurze Hosen trägt? Sicher nicht, aber in der Schweiz werden zumindest Leute mit Burka gebüßt (Verstoß gegen Vermummungsverbot). Wenn eine muslimische Frau in einem "christlichen" Land ein Kopftuch tragen darf, ein jüdischer Mann eine Kippa, jedoch Personen, die aus "nichtreligiösen" Gründen gerne ein Kopftuch (anstelle eines Hutes oder einer Mütze) oder eine Baseballmütze tragen, die Kopfbedeckung abnehmen müssen, finde ich das nicht richtig. Wer definiert, was "religiöse" Gründe sind? Ich selber bin als Hut- und Mützenhasser ("Hasser" im Sinne von selber tragen, nicht was andere gerne machen) weniger betroffen.

Zu guter Letzt: Schade ich einem anderen, wenn ich eine bestimmte Kleiderwahl treffe? Mit Vatermördern, Stöckelschuhen und Stahlkappenschuhen könnte ich Leute verletzen. Durch Barfußlaufen oder Tragen von kurzen Hosen aber nicht. Das gleiche gilt übrigens auch fürs 2zeh-Outfit. Letzteres ist in Appenzell Innerrhoden explizit beim Wandern verboten, anderswo in der Schweiz nicht explizit, kann jedoch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ab wann liegt eine eine Ordnungswidrigkeit vor? Aufenthalt in Badekleidung auf öffentlichen Straßen? In vielen italienischen und spanischen Städten wird man gebüßt. Wenn das ist der Schweiz genauso wäre, dann könnte sich die Stadt Basel an warmen Sommertagen dumm und dämlich verdienen, die viele Leute im Rhein schwimmen und auf Straßen zurückgehen.
In Italien gibt es sogar Wege, auf denen das Tragen von Flipflops bei Strafe verboten ist.
Wie sieht es mit barfuß und kurzen Hosen aus? Tangiere ich damit die Freiheit des anderen? Ist es zumutbar für Fahrgäste in Zug, Bus oder Tram? Stundenlang auf nackte Haut sehen? Meiner Meinung sollen die Spießer, die sich dran stören, einfach wegsehen (genauso wie sie wegsehen sollen, wenn sich an Farbigen stören). Oder ist die Zumutbarkeit abhängig von der Jahreszeit (ab welches Temperatur, ab welchem Monat erlaubt)? Oder spielt etwa das Geschlecht eine Rolle? Oder das Alter? Oder die Figur? Alles Dinge, die in keinem Gesetz explizit erwähnt sind! Fragen über Fragen!

Die CoopZeitung hilft hier auch nicht weiter (ab Seite 22):
https://epaper.coopzeitung.ch/aviator/av...&displaypages=2

Ich kann noch soviel weiterschreiben, auf eine richtige Antwort werde ich nicht kommen.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen



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#2

RE: Wann wird die Freiheit des anderen tangiert?

in Alles was Recht ist 11.11.2023 11:34
von stromkabelsalat | 100 Beiträge

Das Erstellen von Gesetzen erfordert halt Kompromisse und Abwägungen, so dass die Benachteiligungen der jeweiligen Parteien so gut wie möglich abgeschwächt werden, wenn sie nicht schon komplett vermieden werden.



zuletzt bearbeitet 11.11.2023 11:34 | nach oben

#3

RE: Wann wird die Freiheit des anderen tangiert?

in Alles was Recht ist 11.11.2023 19:05
von Lebenskünstler • Admin | 1.330 Beiträge | 845 Punkte

Für viele Gesetze mag das stimmen. Doch es gibt auch Gesetze, die sind sinnlos. Dann gibt's auch Gesetze, die willkürlich beschlossen werden und bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen.

Und es gibt Gesetze die sinnlos und willkürlich sind.



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#4

Unsinnige Schilder

in Alles was Recht ist 12.11.2023 13:37
von Michael aus Zofingen | 755 Beiträge | 431 Punkte

Hallo,

nicht nur Gesetze, sondern auch Schilder können sinnlos oder widersprüchlich sein:

Ich erinnere mich noch an einen Beitrag in der Fernsehserie "Der 7. Sinn" (liegt ca. 50 Jahre zurück). Es ging darum darauf hinzuweisen, daß es im Ausland manchmal abstruse Verkehrsregelungen gäbe. Als Beispiel wurde gebracht, wie ein Schild die Fahrrichtung vorschrieb, die in eine Einbahnstraße in gesperrter Richtung hinwies. Ich glaube, das war in Portugal.

Am österreichischen Ufer am Bodensee fand ich mal das Schild: "Aufenthalt nur in Badekleidung erlaubt". Es folgte eine Angabe der Bußenhöhe.
Mit anderen Worten: Wer sich im Winter am Ufer mit dickem Wintermantel, Thermohose, Moonboots, Handschuhen und Mütze am Ufer aufhält, darf gebüßt werden, weil er gegen die Kleiderordnung verstößt. Eher aber würde die Polizei einschreiten, wenn im Winter tatsächlich jemand nur mit Badehose oder Bikini bekleidet am Ufer aufhält. Und möglicherweise wären dann die Folgekosten (etwa Spitalkosten bei hoher Franchise) höher als die Geldbuße, die einem "2zeh-ler" im Sommer drohen würde.

Heute wurde im Radio von einem Park in Trimbach berichtet, mit dem ein Schild den Aufenthalt mit Hunden verbietet, ein danebenstehendes Schild dagegen den Hündelern die Kotaufnahmepflicht vorschrieb! Eigentlich ist das letztere Schild überflüssig, da bei Beachtung des ersteren gar kein Hundekot in den Park gelangen kann. Oder hoffen die Gemeindeväter, daß, wenn sie schon nicht den Park rund um die Uhr bewachen und Bußen kassieren können, daß dadurch wenigstens die Reingungskosten geringer ausfallen? Oder bezieht sich die Kotaufnahmepflicht nicht auf Hunde-, sondern auf Hündelerkot?

Am Zürichseeufer (nahe Zürichhorn) war mal eine gebührenpflichtige Eisbahn aufgestellt.
Vor der Eisbahn war ein handgeschriebenes Pappschild: Betreten der Eisbahn mit Schuhen verboten!
Direkt an der Eisfläche stand ein weiteres Schild: Bitte das Eis nicht mit Straßenschuhen betreten!

Alle Leute auf der Eisfläche verstießen gegen das erste Verbot, da sie Schlittschuhe trugen. Das sind in meinen Augen zwar keine Straßenschuhe, aber immerhin Schuhe. Hätte ich mich aufs Eis begeben, hätte ich nicht gegen eines des Schilder verstoßen können, da ich echt keine Schuhe dabei hatte, weder an den Füßen, noch in der Hand, noch im Gepäck.

Waren es Schildbürger, die derartige Schilder aufgestellt haben?

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen (nicht Schilda-City)



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