Hallo Tiptoe,
betrunken (2 Promille) und Fahrerflucht sind ausreichend, um den Autofahrer für längere Zeit den Führerschein wegzunehmen und eine hohe Geldstrafe aufzubrummen. Da dürfte das Fahren mit Skischuhen kaum noch ins Gewicht fallen. Ob er barfuß (oder mit "normalen" Schuhen) den Unfall auch gebaut hätte, läßt sich im Nachhinein nicht sagen. Vielleicht wäre er in Kombination mit Alkohol dann auch früher oder später verunfallt.
Woher wußte der Zeuge von den Skistiefeln? Hier steht:
"Er hielt aber nicht an, sondern fuhr einfach weiter. Ein Zeuge des Unfalls verständigte die Polizei. Er hatte beobachtet, dass der Mann mit Skischuhen gefahren war. Der Zeuge sagte den Beamten auch, in welche Unterkunft der dänische Urlauber gefahren war."
Fuhr der Däne ein Cabrio und der Zeuge konnte die Skistiefel vom Helikopter (oder Balkon eines Hauses) aus erkennen? Woher wußte der Zeuge, wo die Unterkunft war? Ist der Zeuge dem Dänen hinterher gefahren und hat gesehen, wie mit Skischuhen ausgestiegen ist. Oder kannte der Zeuge den Dänen von vorher?
Was wirklich geschah und was der Phantasie des Zeugen und vor allem des Journalisten entsprungen ist, können wir hier nicht sagen. Sicher ist aber: Wenn ein Autofahrer erst die Fahrt leugnet und später zugibt, dann glaubt die Polizei tatsächlich, der Fahrer wäre mit Skischuhen gefahren, selbst wenn das gar nicht thematisiert wird. Ein Sprichwort lautet:
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht,
und wenn er auch die Wahrheit spricht.
In der Schweiz könnte es einem Autofahrer wie diesem sogar blühen, daß ihm erneut der Führerschein entzogen wird, selbst wenn er nur betrunken zu Fuß geht:
https://www.tagblattzuerich.ch/aktuell/r...g-moeglich.html
Grundsätzlich kann man auch den Führerschein verlieren, wenn man gar nicht am Straßenverkehr teilnimmt lediglich der Verdacht besteht, daß man alkohol- oder drogensüchtig ist.
https://www.blick.ch/auto/service/viele-...id16555731.html
Es genügt die Anzeige eines anonymen Denunzianten, und schon ist man dran. Wenn die Behörden dem Fall dann nachgehen, muß der Beschuldigte seine "Nichtsucht" beweisen und nicht die Behörden seine Sucht. Am Ende bleibt man auf den hohen Kosten des "Idiotentests" sitzen. Man ist der Behördenwillkür ausgesetzt, so wie ich vor ca. 10 Jahren:
Das Urteil
Schöne grüße
Michael aus Zofingen