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Dieses Thema hat 24 Antworten
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 Barfuß und Leben
Seiten 1 | 2
Dominik R. Offline

Admin


Beiträge: 1.623
Punkte: 709

16.03.2011 00:53
Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Hallo,
also ich hätte bei einem Menschen der nicht gehandelt hat, auf Freispruch plädiert. Zumal er nur seine Schmerzen bekämpft hat und ganz nebenbei todkrank ist. (Da ist auch eine Bewährungsstrafe unmenschlich).
Ausserdem hat er ja nur Haschisch gekauft, die Amphetamine waren ja ausverkauft.
On-Topic da der Mann bf läuft, aus Überzeugung!

LG,
Dominik

Der Artilel:

Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht

21.02.2011 Ort: Forchheim Von: Gernot Wildt Fränkischer Tag

Prozess Ein 59-jähriger Mann kam glimpflich davon, weil ihm die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider zugestand, kein "normaler Drogendealer" zu sein.


Zu Anfang hatte man den Verdacht, es werde ein größerer Drogenprozess werden - komplett mit Dealern, die in Handschellen vorgeführt werden. Doch dann war ein Fall von menschlicher Tragik erkennbar und ein Angeklagter, der in seinem Schlusswort sagen konnte: "Ich bedanke mich für die faire Behandlung durch das Gericht."
Der Angeklagte aus Schwabach, der hofft, in diesem Jahr noch seinen 60. Geburtstag begehen zu können, saß barfuß vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Silke Schneider und bot auf diese Weise einen etwas ungewöhnlichen Anblick - umso mehr, als er nach der Verhandlung auf nackten Sohlen durch das winterliche Forchheim in Richtung Paradeplatz ging. Er trage aus Überzeugung keine Schuhe, ließ sein Anwalt das Gericht wissen, und auch, dass sein Mandant sehr krank sei.
Dem Mann, der nicht den Eindruck eines sozial abgestiegenen Rauschgiftabhängigen machte, der sich gewählt ausdrückte und bei der Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen seine Söhne erwähnte - der eine ein Beschäftigter der Arbeitsagentur, der andere ein Student der Philosophie - wurde letztlich eine Tätigkeit als Drogenkurier zur Last gelegt.

Flucht in Drogen wegen chronischer Schmerzen

Zurück blieb nur noch der Mann aus dem Landkreis, der auch noch einige Zeit "Hotelgast" der JVA Nürnberg sein darf, wenn auch als Freigänger. Seine Aussage wurde noch gebraucht, ob der Angeklagte zu erkennen gegeben habe, zu welchem Zweck er das Haschisch benötigte. Der Mann hatte nämlich stets in Abrede gestellt, mit dem Stoff zu handeln, sondern darauf bestanden, ihn zum Eigenbedarf zu benötigen. Das Gegenteil war ihm nicht nachweisbar, daher kam es zu der unerwarteten Absprache.
Der Mann legte vereinbarungsgemäß ein Geständnis ab. Er habe einen aggressiven Krebs im Bein gehabt, der sich nur mit starken Schmerzmitteln bekämpfen ließ. Nach Überwindung dieser Krankheit kam es zu einem schweren Herzfehler und der Aussage seines behandelnden Arztes, dass seine Lebenserwartung wohl "nicht mehr sehr hoch" sein werde. In die Droge flüchtete sich der Mann wegen der chronischen starken Schmerzen. Jetzt jedoch nehme er Medikamente, die per Rezept erhältlich sind. Anders geht es sowieso nicht mehr: "Woher soll ich das Geld denn nehmen?"
Zwei Eintragungen im Bundeszentralregister zeigten an, dass nach Verurteilungen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln noch Geldstrafen (3000 Euro) ausstehen - sie wurden in die Gesamtstrafe eingerechnet. Beide, Ankläger und Verteidiger, plädierten auf ein Jahr und sechs Monate auf drei Jahre Bewährung, und so lautete auch das Urteil. Silke Schneider machte aber klar, dass dies ein "außergewöhnlicher Fall" gewesen sei: "Als normaler Drogenhändler wären Sie mit einer ganz anderen Strafe hier rausgegangen."

Quelle:
http://www.infranken.de/nachrichten/loka...t;art216,133327

Es ist ausdrücklich erlaubt meine Beiträge hier, im gelben Forum:
http://www.hobby-barfuss.de/
zu zitieren und umgekehrt.


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

16.03.2011 05:02
#2 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Wieso sollte man nicht BF als Angeklagter/Zeuge auftreten können. Uns wird doch täglich in mehreren Realityshows gezeigt das man auch bunt gefärbt, zerstochen, durchlöchert, mit zerissenen Klamotten und vor allem ohne jeglichen Respekt anderen Menschen gegenüber dort erscheinen kann.
Ich für meinen Teil hätte das auch gemacht, selbst wenn ich mir damit den Unwillen des Richters zugezogen hätte. Schliesslich hat auch ein Angeklagter Rechte, allen voran die Menschenrechte, die einem gestatten sich, solange man gegen kein Gesetz damit verstösst, so rumlaufen kann wie es einem beliebt.

Zu der Gerichtssache noch etwas.
Bei uns ist nun mal der Besitz von Drogen strafbar. Und wenn dem Mann auch noch Handel vorgeworfen wurde, dann muss es sich um eine nicht gerade unerhebliche Menge gehandelt haben. Somit ist ein Strafverfahren wohl angebracht, wennauch man im vorliegenden Fall Milde walten lassen sollte.
Wobei mir aufgefallen ist, wenn er doch z.Z. medikamentös behandelt wird, wieso muss er dann "seiner Krankheit wegen" immer noch große Mengen Drogen kaufen? Seiner Aussage (anders geht es sowieso nicht mehr) lässt sich doch entnehmen, das der Konsum von Haschich, etc wohl keine schmerzstillende, oder andersweitig lindernde Wirkung mehr hat. Also wieso dann noch die weitere Einnahme?
Einige würden hier dann wohl auch noch anführen, das, wenn er nun keine Drogen mehr zu seinem "Wohle" brauche, er doch mit dem gesparten Geld seine ausstehenden Geldstrafen hätte bezahlen können.

Wieso findest Du eine Bewährungsstrafe in seinem Falle unmenschlich?
Sie wäre wohl unangemessen, wenn er weiterhin krankheitsbedingt Drogen kaufen müsste und Gefahr läuft wieder erwischt zu werden und dann dafür "einfahren" würde. Aber da er ja "Dorgen auf Rezept" bekommt fällt diese Gefahr weg. Somit ist er bei erneutem Erwischen einfach n gewöhnlicher Wiederhohlungstäter der genau so behandelt wird wie alle Anderen.

M.E. ist der Mann bei der Richterin doch recht glimplich davon gekommen. Es gibt Richter in Deutschland, die hätten im eine reingewürgt, oder hätten ihn sogar eingesperrt.
Starke chronische Schmerzen sind in so einem Fall eh ne zweiseitige Sache, da fast nie nachvollziehbar ist ob ein Mensch sie hat, oder nur vortäuscht (aus welchem Grund auch immer). Zweifelslos gibt es sie, aber sie werden fast öfters vorgetäuscht als das sie vorhanden sind.
Und wenn man längere Zeit Amphetamine eingenommen hat und der regelmässige Konsum zeitweilig unterbrochen wird ( Dealer im Knast oder so) stellen sich Schmerzen erst recht ein (Turkey/Entzug).
Ach ja, und Amphis zu nehmen, wenn man angeblich nen schweren Herzfehler hat?
Da kann er sich doch für weniger Geld und Mühe nen Strick kaufen, hat die selbe Wirkung.

Gruß Engel

http://www.bbq-county.de/shop/index.php

http://www.mysaarbq.de/index.php?sid=5cb...6029bf3f8853c17


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

16.03.2011 07:47
#3 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von Engel
Wieso sollte man nicht BF als Angeklagter/Zeuge auftreten können. Uns wird doch täglich in mehreren Realityshows gezeigt das man auch bunt gefärbt, zerstochen, durchlöchert, mit zerissenen Klamotten und vor allem ohne jeglichen Respekt anderen Menschen gegenüber dort erscheinen kann.
Ich für meinen Teil hätte das auch gemacht, selbst wenn ich mir damit den Unwillen des Richters zugezogen hätte. Schliesslich hat auch ein Angeklagter Rechte, allen voran die Menschenrechte, die einem gestatten sich, solange man gegen kein Gesetz damit verstösst, so rumlaufen kann wie es einem beliebt.


Nun, ganz so ist es nicht. Bei "Ungehörigkeit" (über die man natürlich trefflich streiten kann) kann ein Richter einen selbstverständlich auffordern, diese zu beenden oder einen auch von der Verhandlung ausschließen. So hat man z.B. auf Aufforderung eine Kopfbedeckung oder eine Sonnenbrille abzunehmen oder auch ggf. aufzustehen (wobei ich letzteres als lächerlich empfinde).
Allerdings liegt die Messlatte der Ungehörigkeit bei der Kleidung sehr hoch. Nicht mal als Zuschauer läuft man da so schnell Gefahr, des Saaales verwiesen zu werden. Als Beklagter, Angeklagter, Zeuge oder sonstiger Verfahrensbeteiligter schon gar nicht. Hierzu gibt es hinreichend Grundsatzurteile und juristische Kommentare.

Ich betätige mich nebenher immer wieder mal als Gerichtsreporter an den hiesigen Gerichten. Ich bin dort immer und ausnahmslos barfuß. Im Sommer auch in kurzen Hosen. Auch im Gespräch mit den Richtern und Staatsanwälten in deren Büros. Und noch nie gab es diesbezüglich auch nur ein Stirnrunzeln.

Einzige Ausnahme bisher: Ich war am Amtsgericht Achern als Zeuge in einem Strafprozess geladen. Als ich (barfuß) im Gang auf den Beginn der Verhandlung wartete, stürmte der zuständige Amtsrichter aus seiner noch laufenden vorherigen Verhandlung an mir vorbei zur Urteilberatung, sah meine Füße und fragte verdutzt: "Wollen Sie nachher in meine Verhandlung?", was ich natürlich bejahte. Seine barsche Replik: "Aber nicht ohne Schuhe!!!"
Nach einem kurzen Gespräch mit ihm ruderte er dann zurück, weil ihm klar wurde, dass er sich damit VIEL zu weit aus dem Fenster gelehnt hatte. Natürlich wurde ich als Zeuge gehört. Barfuß.

Einige Monate später fand die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden statt (übrigens ganz großes Kino), und dort wurde meine Barfüßigkeit mit keinem Wort erwähnt.
Lediglich nach (!) der Verhandlung fragte mich der Staatsanwalt dann noch recht interessiert zum Thema Leben ohne Schuhe aus.

Grüße

Werner, der Zausel

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.


Augusto Offline




Beiträge: 101
Punkte: 99

16.03.2011 09:32
#4 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

****


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

16.03.2011 11:40
#5 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Hi Dominik, hi Engel,

natürlich kann man im Prinzip auch als Angeklagter oder Zeuge barfuß vor Gericht auftreten, wobei allerdings das, was man in "Reality- Shows" wie "Richterin Salesch" und so zu sehen kriegt, außer dem Ambiente mit der Realität vor Gericht herzlich wenig zu tun hat. Zwar habe ich noch keinen barfüßigen Angeklagten verteidigt (wenn ein Angeklagter wie hier durch seinen Anwalt glaubhaft erklären läßt, daß er aus Überzeugung keine Schuhe trage, dann kann man darin auch vor allem dann, wenn die übrige Kleidung "angemessen" ist, keine Mißachtung des Gerichtes erkennen), aber einen barfüßigen Zeugen habe ich vor Gericht bereits erlebt.

Was die rechtliche Würdigung und die Angemessenheit des Urteils betrifft, muß ich dem Gericht (und Engel's Argumentation) beipflichten. Bei aller spontanen Sympathie, die ich für einen Barfußläufer grundsätzlich empfinde: Wenn er sich strafbar gemacht und in größerem Umfange Betäubungsmittel erworben hat, dann muß er auch angemessen bestraft werden. Auch eine tödliche Krankheit ist kein Freibrief, Straftaten zu begehen, und ich kann keinerlei Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, die zu einem Freispruch hätten führen können, erkennen. Das Gericht hat also vorliegend denkbar milde geurteilt. Wenn der Angeklagte clever ist, dann wird er sich zufrieden geben und stille schweigen, wovon gemäß der Darstellung auch auszugehen ist.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

16.03.2011 12:52
#6 Erscheinen vor Gericht Zitat · Antworten

Zitat von Zausel
Bei "Ungehörigkeit" (über die man natürlich trefflich streiten kann) kann ein Richter einen selbstverständlich auffordern, diese zu beenden oder einen auch von der Verhandlung ausschließen. So hat man z.B. auf Aufforderung eine Kopfbedeckung oder eine Sonnenbrille abzunehmen oder auch ggf. aufzustehen (wobei ich letzteres als lächerlich empfinde).
Allerdings liegt die Messlatte der Ungehörigkeit bei der Kleidung sehr hoch. Nicht mal als Zuschauer läuft man da so schnell Gefahr, des Saaales verwiesen zu werden. Als Beklagter, Angeklagter, Zeuge oder sonstiger Verfahrensbeteiligter schon gar nicht. Hierzu gibt es hinreichend Grundsatzurteile und juristische Kommentare.



Hi Werner,

genauso verhält es sich. Insbesondere Kopfbedekkungen und Sonnenbrillen werden vor Gericht sehr ungern gesehen, und ich kann jedem Angeklagten nur raten, dem Richter oder der Richterin von selber "ohne" unter die Augen zu treten. Erstens wird der Richer den Angeklagten sowieso auffordern, die Kopfbedekkung oder Sonnenbrille abzunehmen, und zweitens kann das Erscheinen mit Kopfbedekkung oder Sonnenbrille dazu führen, daß der Richter gegen den Angeklagten eingenommen ist ("der weiß nicht, wie man angemessen vor Gericht erscheint"). Kurze Hosen in "gemäßigtem" Format sind unproblematisch, wobei ich freilich bei derart kurzen Hosen, wie ein geschätztes Mitglied dieses Forums sie in seiner Freizeit ausschließlich trägt, starke Zweifel habe, und Badehosen oder ein nackter Oberkörper sind ganz sicher vor Gericht ungebührlich. Vor einigen Jahren wurde in München sogar ein Anwalt von der Verhandlung ausgeschlossen, weil er an einem heißen Sommertage unter seiner Robe nur ein weißes T- Shirt trug.

Wenn also jemand barfuß vor Gericht erscheint, dann ist das wohl etwas ungewöhnlich, aber für sich genommen kein Grund, aus der Verhandlung ausgeschlossen zu werden oder ein Ordnungsgeld aufgebrummt zu bekommen. Vielmehr spielen die Gesamterscheinung und das Verhalten des Betreffenden, sei er nun Partei (im Zivilprozeß), Angeklagter (im Strafprozeß), Zeuge oder Zuschauer, eine Rolle.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

16.03.2011 13:55
#7 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von Markus U.
Wenn er sich strafbar gemacht und in größerem Umfange Betäubungsmittel erworben hat, dann muß er auch angemessen bestraft werden. Auch eine tödliche Krankheit ist kein Freibrief, Straftaten zu begehen, und ich kann keinerlei Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, die zu einem Freispruch hätten führen können, erkennen.

Ich schon !!!

Ich glaube, die meisten hier wissen von wem die Rede ist, und viele von uns (auch ich) kennen ihn sehr gut persönlich und wissen von seiner Leidensgeschichte und auch daß er kein Dealer ist, wohl aber ein kritischer und unangepasster Mensch (aber bist DU das nicht auch, Markus ???)

So - ich habe wirklich kein Problem mit der Strafbarkeit von harten Drogen, da die 1. oft schon nach einmaligen Konsum verheerende Wirkung haben und 2. Beschaffungskriminalität nach sich ziehen.

Aber zu Hanf habe ich echt mal eine Verständnisfrage:
1. Weshalb ist das verboten (im Gegensatz zu anderen legalen Drogen!) Es kann durchaus bei fortgesetztem Konsum gesundheitsschädlich sein - das ist mir klar. Aaaaber:
Es könnte jeder problemlos auf dem Balkon/im Garten ziehen - also keine Beschaffungskriminalität.
2. Wieso ist das ausgerechnet in DIESEM Fall strafbar wenn ich (ausschliesslich) MICH SELBST schädige ???
Da kann ich nur sagen "Wenn dieser Staat doch nur mal sonst so besorgt um unsere Gesundheit wäre !!!"
Dioxin im Essen, verstrahlte Umwelt, extremer Lärm usw usw - alles kein Problem wenns denn dem Profit dient !

Mit welchen Argument verweigert man denn einem wirklich Kranken mit nur noch geringer Lebenserwartung diese Erleichterung ? Er könnte ja süchtig werden ??? Lachhaft !
Entschuldige, aber wenn sich ein Gesetz als dermassen unmenschlich und grotesk erweist, dann habe ich kein Problem damit wenn auf Prinzipienreiterei "Ist halt nun mal strafbar" verzichtet wird.
Für den hier Betroffenen könnten die eineinhalb Jahre, wenn er sie denn absitzen müsste "lebenslänglich" bedeuten !

Und im Übrigen würde ich mir dann dringend die GLEICHE Konsequenz bei ALLEN, auch Prominenten, wünschen.
Aber anscheinend ist es was ganz anderes, wenn ein hochgestellter Minister (mit Vorbildfunktion!) Gesetze und Regeln bricht - da stellt sich unsere Regierung plötzlich dahinter und beschönigt das noch mit 1000 Entschuldigungen.

Teningen hat bis zur Jahrhundertwende (um 1900 natürlich) zu 80 Prozent vom Hanfanbau gelebt. Waren das alles kriminelle Kiffer ?

Die nächste Idiotie: Es ist bekannt daß Cannabis bei Krebs sehr hilfreich und schmerzlinderd ist - ohne die Nebenwirkungen der Pharmaprodukte - trotzdem ist es kaum möglich (höchst selten und nur mit fallbezogener Sondererlaubnis) das den Betroffenen zu verabreichen.

Warum wohl ? Könnte es sein, daß weder die Pharma- noch die Faserindustrie Interesse daran hat, daß diese einst so bewährte Pflanze nicht bekämpft wird ?

(In der Homöopathie, bei der ja die maßgeblichen Herren und Damen stets argumentieren, in den Hochpotenzen wäre gar kein wirksames Molekül mehr drin ist Cannabis TROTZDEM verboten. (Ich habe ja immer den lästerhaften Gedanken mich mal mit solch einem Fläschen mit entsprechendem Etikett "erwischen" zu lassen und dann breit grinsend darauf zu verweisen daß da nur Wasser/Alkohol drin sei - da hätten die wohl ein gewisses Problem mit der Beweisführung) :-)

Ich bin echt froh, daß ich kein Richter bin - ich könnte nicht kleine Leute verurteilen, immer in dem Bewusstsein daß man die Großen laufen lässt...

Und Engel: Cannabis hat meines Wissens - im Gegensatz zu den Mitteln der Pharmaindustrie - eben nicht die Nebenwirkungen und scheint bei Krebspatienten auch allgemein besser und breiter zu wirken. Und billiger für die Kassen wäre es auch noch.


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

16.03.2011 15:49
#8 RE: Erscheinen vor Gericht Zitat · Antworten

Zitat von Markus U.
... und zweitens kann das Erscheinen mit Kopfbedekkung oder Sonnenbrille dazu führen, daß der Richter gegen den Angeklagten eingenommen ist ("der weiß nicht, wie man angemessen vor Gericht erscheint").


Aus genau diesem Grund bin ich letztes Jahr bei einem Prozess, den meine Frau u.a. gegen die DVAG angestrengt hat, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt entgegen jeglicher Überzeugung als Zeuge mit Schuhen (!!!) erschienen.
Die Anwältin meiner Frau hatte mich darum gebeten. Und zwar mit dem sogar mir einleuchtenden Argument:
Der Richter wird ganz gewiss nichts gegen meine Barfüßigkeit einzuwenden haben. Und ein direkter Nachteil für meine Glaubwürdigkeit und damit für das Anliegen meiner Frau würde sicher auch nicht entstehen. Aber allein der Umstand des Ungewöhnlichen würde eine gewisse Aufmerksamkeit des Gerichts auf sich ziehen und damit eventuell dringend notwendige Ressourcen der Beschäftigung mit dem eigentlichen Verhandlungsgegenstand binden.

Bei einem Betrag von etwa 120.000 Euro, um den es geht, bin ich dieser Argumentation natürlich gefolgt. Sachlich gesehen natürlich Quatsch. Aber dir muss ich natürlich nicht erst erklären, dass es vor Gericht nicht nur um Sachlichkeit geht.

Übrigens sollte morgen vormittag der letzte Verhandlungstermin stattfinden. Leider hat meine Frau ihn wegen einer heftigen Erkrankung verschieben lassen müüssen.

Grüße

Werner, der Zausel

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

16.03.2011 18:48
#9 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von Manfred (Ten)
So - ich habe wirklich kein Problem mit der Strafbarkeit von harten Drogen, da die 1. oft schon nach einmaligen Konsum verheerende Wirkung haben und 2. Beschaffungskriminalität nach sich ziehen.



Das tun mittlerweile Handys und Laptops auch.


Zitat von Manfred (Ten)
Aber zu Hanf habe ich echt mal eine Verständnisfrage:
1. Weshalb ist das verboten (im Gegensatz zu anderen legalen Drogen!) Es kann durchaus bei fortgesetztem Konsum gesundheitsschädlich sein - das ist mir klar. Aaaaber:
Es könnte jeder problemlos auf dem Balkon/im Garten ziehen - also keine Beschaffungskriminalität.
2. Wieso ist das ausgerechnet in DIESEM Fall strafbar wenn ich (ausschliesslich) MICH SELBST schädige ???
Da kann ich nur sagen "Wenn dieser Staat doch nur mal sonst so besorgt um unsere Gesundheit wäre !!!"
Dioxin im Essen, verstrahlte Umwelt, extremer Lärm usw usw - alles kein Problem wenns denn dem Profit dient !



Zu 1.
Du spielst da wohl auf Alkohol an. Dies auszudiskutieren würde hier wohl nicht nur den Rahmen dieses Threads sprengen. Wir würden eine Kriminalitätsexplosion erleben die alles andere sprengt, wenn wir Alk verbieten würden. Vielleicht wird es in Zukunft mal zu nem Verbot kommen, aber das liegt wohl noch weit entfernt.

Zu 2.
Suizid schädigt auch nur mich selbst und ist trotzdem verboten. Und Hanfanbau ist nicht illegal, erst wenn man ihn solange wachsen lässt, bis sich Blüten bilden macht man sich strafbar.

Zitat von Manfred (Ten)
Mit welchen Argument verweigert man denn einem wirklich Kranken mit nur noch geringer Lebenserwartung diese Erleichterung ? Er könnte ja süchtig werden ??? Lachhaft !
Entschuldige, aber wenn sich ein Gesetz als dermassen unmenschlich und grotesk erweist, dann habe ich kein Problem damit wenn auf Prinzipienreiterei "Ist halt nun mal strafbar" verzichtet wird.



Er hätte sich das THC auch auf legalem Wege besorgen können, da es auch bei uns medizinisch genutzt wird, in reiner Form, ohne die schädlichen Nebenwirkungen die Haschisch haben kann.

Zitat von Manfred (Ten)
Für den hier Betroffenen könnten die eineinhalb Jahre, wenn er sie denn absitzen müsste "lebenslänglich" bedeuten !



Wenn er tatsächlich nen schweren Herzfehler hat, wäre er trotz einer Haftstrafe nie eingelocht worden. Unser Strafvollzug ist zwar oft unmöglich, aber nicht unmenschlich. Selbst den Lockerbieattentäter hat man laufen lassen, nachdem er "angeblich" todkrank wurde.

Zitat von Manfred (Ten)
Und im Übrigen würde ich mir dann dringend die GLEICHE Konsequenz bei ALLEN, auch Prominenten, wünschen.
Aber anscheinend ist es was ganz anderes, wenn ein hochgestellter Minister (mit Vorbildfunktion!) Gesetze und Regeln bricht - da stellt sich unsere Regierung plötzlich dahinter und beschönigt das noch mit 1000 Entschuldigungen.



Wieder ein Thema das alles sprengen würde. Politiker sind einsam, wenn die sich net gegenseitig schützen haben sie garnichts.

Zitat von Manfred (Ten)
Teningen hat bis zur Jahrhundertwende (um 1900 natürlich) zu 80 Prozent vom Hanfanbau gelebt. Waren das alles kriminelle Kiffer ?



Nicht nur Tenningen, sondern ganz Deutschland. Wir hatten zu der Zeit die größte Hanfindustrie in Europa. Im WK2 lebte Diese sogar kurz wieder auf, weil uns die Rohstoffe zur Uniformherstellung fehlten.

Kleine Anekdote zum früheren deutschen Hanfanbau:

Jack Herer (seines Zeichens Hanfaktivist) war in den 70ern zu Recherchen für sein erstes Hanfbuch u.a. auch in Süddeutschland unterwegs. Eines Sonntagsmorgens saß er in ner Kneipe an nem Tisch mit einigen "Langhaarigen" zusammen und unterhielt sich über sein Lieblingsthema mit ihnen. Am Stammtisch versammelten sich langsam die Dorfältesten zu nem zünftigen Frühschoppen nach dem Gottesdienst. In einer Gesprächspause vernahm er von dort einige Wortfetzen, wie Langhaarige, Hippies, Haschraucher, sollen lieber ä oständige Zigarr rauchä, etc. Er ging hinüber, stellte sich vor, gab ne Runde aus und unterhielt sich mit den Altforderen. Er fragte sie was sie denn früher geraucht hätten, wenn sie keinen Tabak hatten. Sie antworteten einstimmig "na Knaster halt". Ob es ihnen denn geschmeckt hätte wollte er wissen. Sie meinten " hod scho ä bissle komisch gschmeckt, aber guad ischs ons gangä". Als Jack ihnen dann offenbarte das dieser "Knaster" nichts anderes als Hanf/Haschisch war, kam kein Komentar mehr von ihnen.

Zitat von Manfred (Ten)
Die nächste Idiotie: Es ist bekannt daß Cannabis bei Krebs sehr hilfreich und schmerzlinderd ist - ohne die Nebenwirkungen der Pharmaprodukte - trotzdem ist es kaum möglich (höchst selten und nur mit fallbezogener Sondererlaubnis) das den Betroffenen zu verabreichen.



U.a. aus dem Grund, weil die von mir erwähnten simulierenden Chronischen Schmerzpatienten (meist Abhängige) das Zeug an Jugendliche verscherbeln um sich für die kohle "richtige" Drogen zu kaufen. Die Sondererlaubnis wird deshalb nur so selten ausgegeben, weil fast nicht möglich ist zu erfahren ob der Patient n Kranker, oder n Blender ist.

Zitat von Manfred (Ten)
Warum wohl ? Könnte es sein, daß weder die Pharma- noch die Faserindustrie Interesse daran hat, daß diese einst so bewährte Pflanze nicht bekämpft wird ?



Die Pharmaindustrie nutzt THC schon seit Jahrzehnten, halt in synthetischer Form und verscherbelt es für teuer Geld.
Die Textilindustrie wurde von "besorgten" Bürgern ausgebremst, da der dafür vorgesehene Hanf genmanipuliert ist, damit er keine Blüten austreibt und somit kein THC gebildet werden kann.

Zitat von Manfred (Ten)
Und Engel: Cannabis hat meines Wissens - im Gegensatz zu den Mitteln der Pharmaindustrie - eben nicht die Nebenwirkungen und scheint bei Krebspatienten auch allgemein besser und breiter zu wirken. Und billiger für die Kassen wäre es auch noch.



Mitnichten wäre es billiger für die Kassen. Wie weiter oben schon erwähnt macht die Pharmaindustrie die Musik und die Kassen, bzw. wir löhnen kräftig dafür. Oder glaubst Du, wenn THC Krebs heilen könnte würde es n günstiges Medikament geben? Im Gegenteil, die Dealer würden auch die Preise erhöhen.

Gruß Engel

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Jörg 2 Offline




Beiträge: 938
Punkte: 927

16.03.2011 20:28
#10 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Uff...
J.


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

16.03.2011 20:28
#11 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von Engel

Suizid schädigt auch nur mich selbst und ist trotzdem verboten.
Und Hanfanbau ist nicht illegal, erst wenn man ihn solange wachsen lässt...
Er hätte sich das THC auch auf legalem Wege besorgen können, da es auch bei uns medizinisch genutzt wird


Alle drei Aussagen sind leider falsch.
Hast du schonmal gehört, daß jemand nach einem Suizidversuch angeklagt wurde ? Von vollendetem mal ganz abgesehen - da dürfte ein Prozess ohnehin relativ schwierig werden... :-)
Hier werden in letzter Zeit per Hubschrauber Felder abgesucht, um Hanfanbau schon im Ansatz zu entdecken (Beliebt: Hanfanbau getarnt mitten in "normalen" Feldfrüchten)
Und was für ein Eiertanz notwendig ist um Cannabis zu verschreiben - erkundige dich mal. Wie schon geschrieben: Nicht mal homöopathische Produkte !

Und ich bleibe dabei, daß da die Pharmaindustrie durchaus nicht mitkassieren muß.
Ich muß Vitamine ja auch nicht in teurer (womöglich synthetisierter) Tablettenform einnehmen wenn ich Obst essen kann...


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

16.03.2011 20:42
#12 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von Manfred (Ten)

Zitat von Engel

Suizid schädigt auch nur mich selbst und ist trotzdem verboten.
Und Hanfanbau ist nicht illegal, erst wenn man ihn solange wachsen lässt...
Er hätte sich das THC auch auf legalem Wege besorgen können, da es auch bei uns medizinisch genutzt wird


Alle drei Aussagen sind leider falsch.
Hast du schonmal gehört, daß jemand nach einem Suizidversuch angeklagt wurde ? Von vollendetem mal ganz abgesehen - da dürfte ein Prozess ohnehin relativ schwierig werden... :-)
Hier werden in letzter Zeit per Hubschrauber Felder abgesucht, um Hanfanbau schon im Ansatz zu entdecken (Beliebt: Hanfanbau getarnt mitten in "normalen" Feldfrüchten)
Und was für ein Eiertanz notwendig ist um Cannabis zu verschreiben - erkundige dich mal. Wie schon geschrieben: Nicht mal homöopathische Produkte !

Und ich bleibe dabei, daß da die Pharmaindustrie durchaus nicht mitkassieren muß.
Ich muß Vitamine ja auch nicht in teurer (womöglich synthetisierter) Tablettenform einnehmen wenn ich Obst essen kann...





Ich habe nicht gesagt das man für Selbstmord/-versuch bestraft wird, nur das es strafbar ist.

Das die Felder schon im Frühstadium abgesucht werden stimmt, aber es wird dann solange nichts unternommen bis der "Gärtner" ernten möchte. Die Suche im Vorfeld erfolgt nur, weil meist Hanf in Maisfeldern ausgesät wird und das bei zu hohem Mais nicht mehr sichtbar ist, auch nicht von oben. Glaub nem Exgärtner.

Aber wieviele Menschen schmeissen sich trotzdem die Pillen rein, weil sie kein Bock haben jeden Tag n halbes Kilo verschiedener Obst- und Gemüsesorten zu kaufen/futtern.
Und mal ehrlich, wenn ich mir so Berichte wie Heut Nacht ansehe (dabei gings um die Belastung von Gemüse und Obst), dann bin ich geneigt das Gleiche zu tun. Angefangen mit Cadmium und anderen Schwermetallen. Da wurde sogar erwähnt, das Vegetarier/Veganer (Begriff stammt übrigens aus dem Indianischen und bedeutet "zu dumm zum Jagen" ) bei den Belastungen wesentlich ungesünder leben als wir Carnivoren.

Gruß Engel

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Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

17.03.2011 12:50
#13 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von Manfred (Ten)

Zitat von Markus U.
Wenn er sich strafbar gemacht und in größerem Umfange Betäubungsmittel erworben hat, dann muß er auch angemessen bestraft werden. Auch eine tödliche Krankheit ist kein Freibrief, Straftaten zu begehen, und ich kann keinerlei Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, die zu einem Freispruch hätten führen können, erkennen.

Ich schon !!!

Ich glaube, die meisten hier wissen von wem die Rede ist, und viele von uns (auch ich) kennen ihn sehr gut persönlich und wissen von seiner Leidensgeschichte und auch daß er kein Dealer ist, wohl aber ein kritischer und unangepasster Mensch (aber bist DU das nicht auch, Markus ???)




Die Strafbarkeit einer Handlung (oder auch einer Unterlassung, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht) ist stets an drei Bedingungen geknüpft: Tatbestandsmäßigkeit (es muß ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt sein), Rechtswidrigkeit (= Fehlen von Rechtfertigungsgründen) und Schuld (= Vorwerfbarkeit der Tat). Die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind gesetzlich geregelt: Notwehr & Nothilfe (§ 32 StGB), rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) und entschuldigender Notstand (§ 35 StGB). Fehlen diese, ist eine tatbestandsmäßige Handlung immer auch rechtswidrig und schuldhaft und somit strafbar. Da sowohl Gerichte als auch Anwälte an Recht und Gesetz gebunden sind, kommt bei Vorliegen einer Straftat auch nur eine Strafe als Rechtsfolge in Betracht, wobei es Aufgabe des Verteidigers ist, diese zugunsten seines Mandanten möglichst gering zu halten. Einen Freispruch wird der Verteidiger nur beantragen, wenn er darlegen kann, daß der Angeklagte keine Straftat begangen hat, oder daß das Verhalten des Angeklagten nicht strafbar war, oder daß dem Angeklagten die vorgeworfene Tat nicht nachzuweisen ist.

Ein kritischer und unangepaßter Mensch hat es im übrigen nicht nötig, zu drögeln, und das meiner Meinung nach am meisten kritische und unangepaßte Mitglied dieses Forums (das übrigens auch im gelben Forum schreibt) hat mit Drogen überhaupt nichts am (nicht vorhandenen) Hut.

Zitat von Manfred (Ten)
Aber zu Hanf habe ich echt mal eine Verständnisfrage:
1. Weshalb ist das verboten (im Gegensatz zu anderen legalen Drogen!) Es kann durchaus bei fortgesetztem Konsum gesundheitsschädlich sein - das ist mir klar. Aaaaber:
Es könnte jeder problemlos auf dem Balkon/im Garten ziehen - also keine Beschaffungskriminalität.
2. Wieso ist das ausgerechnet in DIESEM Fall strafbar wenn ich (ausschliesslich) MICH SELBST schädige ???
Da kann ich nur sagen "Wenn dieser Staat doch nur mal sonst so besorgt um unsere Gesundheit wäre !!!"
Dioxin im Essen, verstrahlte Umwelt, extremer Lärm usw usw - alles kein Problem wenns denn dem Profit dient !

Mit welchen Argument verweigert man denn einem wirklich Kranken mit nur noch geringer Lebenserwartung diese Erleichterung ? Er könnte ja süchtig werden ??? Lachhaft !
Entschuldige, aber wenn sich ein Gesetz als dermassen unmenschlich und grotesk erweist, dann habe ich kein Problem damit wenn auf Prinzipienreiterei "Ist halt nun mal strafbar" verzichtet wird.



Eine Rechtsnorm, und für strafrechtliche Normen gilt dies in besonderem Maße, ist so anzuwenden, wie sie im Gesetze steht. Das Gericht hat die bestehenden Gesetze anzuwenden und sonst gar nichts. Eine Krankheit ist keine Rechtfertigung zum Drögeln, und bei allzu starken Schmerzen ist es allenfalls Aufgabe des Arztes, dem Kranken Morphium zu verabreichen; auf keinen Fall darf der Kranke sich dieses (oder ein anderes Betäubungsmittel) eigenmächtig selber verschaffen.

Zitat von Manfred (Ten)
Für den hier Betroffenen könnten die eineinhalb Jahre, wenn er sie denn absitzen müsste "lebenslänglich" bedeuten !



Da es sich um eine Bewährungsstrafe handelt, braucht er sie ja gar nicht abzusitzen, sofern er innerhalb der Bewährungszeit nicht erneut straffällig wird.

Zitat von Manfred (Ten)
Und im Übrigen würde ich mir dann dringend die GLEICHE Konsequenz bei ALLEN, auch Prominenten, wünschen.
Aber anscheinend ist es was ganz anderes, wenn ein hochgestellter Minister (mit Vorbildfunktion!) Gesetze und Regeln bricht - da stellt sich unsere Regierung plötzlich dahinter und beschönigt das noch mit 1000 Entschuldigungen.



In diesem Punkte pflichte ich Dir bei. Ich habe mich vor Jahren sehr geärgert, als ein (mittlerweile verstorbener) Prominenter, der wilde Kokainparties mit Nutten feierte und dies damit begründete, daß er auf den Tod erkrankt sei und sich auf diese äußerst fragwürdige Weise etwas Lebensfreude habe verschaffen wollen, mit Rücksicht auf seinen Beamtenstatus eine besonders milde Strafe bekam. Ein "kleiner" Mann wäre für das gleiche Verhalten wesentlich kräftiger verurteilt worden.


-Osram- ( gelöscht )
Beiträge:

17.03.2011 19:46
#14 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Und wieso ist Suizid strafbar? Was ist der Sinn dahinter?


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

17.03.2011 20:46
#15 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von -Osram-
Und wieso ist Suizid strafbar? Was ist der Sinn dahinter?



Die Strafbarkeit des Suizid/-versuches ist rein theoretisch ausgelegt, da in Deutschland, im Gegensatz zu z.B. Österreich die Selbsttötung nicht von Mord abgegrenzt ist.
Ich denke dies resultiert daraus, das es früher noch keine devinitive Teilung von weltlicher und göttlicher Gerichtsbarkeit gab. 1986 und 2005 wurden diesbezüglich schon 2 von Juristen und Medizinern eingereichte Reformvorschläge gemacht. Das bezog sich aber eher auf die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen. Warum die nicht angenommen wurden erschliesst sich mir nicht. Würde mich aber nicht wundern, wenn die immer größer werdenden Krankenhausverbände da ihre Finger im Spiel hatten, weil sie finanzielle Einbußen befürchten.

Gruß Engel

http://www.bbq-county.de/shop/index.php

http://www.mysaarbq.de/index.php?sid=5cb...6029bf3f8853c17


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

17.03.2011 23:35
#16 RE: Der Angeklagte saß barfuß vor Gericht - Da hätte es einen Freispruch geben müssen! Zitat · Antworten

Zitat von Markus U.
Ein kritischer und unangepaßter Mensch hat es im übrigen nicht nötig, zu drögeln, und das meiner Meinung nach am meisten kritische und unangepaßte Mitglied dieses Forums (das übrigens auch im gelben Forum schreibt) hat mit Drogen überhaupt nichts am (nicht vorhandenen) Hut.!

Oh - wer ist denn deiner Meinung nach das "am meisten kritische und unangepaßte Mitglied dieses Forums" ? Ich kenne da - glaube ich - ein sehr schönes Gegenbeispiel (du übrigens auch !) Schreibt allerdings nicht im Gelben, ist aber dafür in einer "leitenden" Position

Zitat von Markus U.
Eine Rechtsnorm, und für strafrechtliche Normen gilt dies in besonderem Maße, ist so anzuwenden, wie sie im Gesetze steht.
...
Eine Krankheit ist keine Rechtfertigung zum Drögeln
...
auf keinen Fall darf der Kranke sich dieses (oder ein anderes Betäubungsmittel) eigenmächtig selber verschaffen.

Juristisch magst du recht haben.
Moralisch (und menschlich) fällt mir da nur das Bild vom "Schrecklichen Juristen" ein.

Wie sehr das Gesetz durch eine gnadenlose Auslegung manchmal pervertiert wird konnte man beim Fall des entführten kleinen Jakob und der menschlich sehr nachvollziehbaren Handlungsweise des Herrn Daschner sehen.

Aber man kann gut (ver-)urteilen, solange man selbst nicht betroffen ist ...

@ Engel: Ein Suizid kann übrigens logischerweise schon deshalb nicht strafbar sein, weil man den grundsätzlich garnicht mehr verfolgen kann.
Und wenn doch, dann kann es sich (auch logischerweise !) ja nur um einen SuizidVERSUCH gehandelt haben.
Außerdem gab es da meines Wissens auch schon mal die grundsätzliche Feststellung, daß jemand, der sich umbringen will (sinngemäß - bin kein Jurist) ohnehin nicht mehr verantwortlich für seine Tat sein kann, weil er in so einer Ausnahmesituation ist daß sogar der Selbsterhaltungstrieb außer Kraft ist und er garnicht mehr einsichtsfähig ist.
(Spassig wäre es doch, wenn der Versuch mit dem Tode bestraft würde - aber es gab ja mal vor Jahren den Fall, daß ein Polizeibeamter einen Menschen erschossen hatte um ihn vom Selbstmord abzuhalten - die Begründung wurde auch akzeptiert - war halt "Nothilfe" oder so - der hat sich dann tatsächlich nicht mehr umgebracht...


Jörg (FFB) Offline




Beiträge: 212
Punkte: 209

18.03.2011 00:00
#17 Interessant Zitat · Antworten

Ich finde es immer wieder hochinteressant wie stark unterschiedlich sich die Threads bei gleichem Ursprungsbeitrag in den verschiedenen Foren entwickeln...

Zum Thema: Der Angeklagte hat einen deutlichen Schuß vor den Bug bekommen, wurde aber nur auf Bewährung bestraft. Damit ist doch beiden geholfen: Dem Gesetz und der Menschlichkeit! Die Richterin hat meiner Meinung nach Augenmaß bewiesen. Mich wundert ehrlich gesagt ein bisschen der hohe Diskussionsbedarf angesichts einer solchen Lapalie...

Serfuß,
Jörg

__________________________________________________


Dominik R. Offline

Admin


Beiträge: 1.623
Punkte: 709

18.03.2011 01:29
#18 RE: Interessant Zitat · Antworten

Hi Jörg aus Fürstenfeldbruck!

Ich glaube, es kommt darauf an wie cool jemand ist. Bewundere dich, für diese Haltung. (Vorbestraft, scheißegal.....ggggg).

Aber bedenke, bei der kleinsten Sache wird die volle Strafe fällig.

Also, überlege dir nochmal welchen BMW du dir organisierst (gehe jetzt mal davon aus dass du nicht mit Drogen Prbleme bekommst, sondern bei bajuwarischen Schlitten schwach wirst, oder?). Das 6er-Coupé kommt erst noch...

Es ist ausdrücklich erlaubt meine Beiträge hier, im gelben Forum:
http://www.hobby-barfuss.de/
zu zitieren und umgekehrt.


AllgaeuYeti Offline




Beiträge: 185
Punkte: 175

20.03.2011 03:05
#19 Ichgebe dem Angeklagten in vollem Umfang Recht! Zitat · Antworten

Zitat von Markus U.

...
Bei aller spontanen Sympathie, die ich für einen Barfußläufer grundsätzlich empfinde: Wenn er sich strafbar gemacht und in größerem Umfange Betäubungsmittel erworben hat, dann muß er auch angemessen bestraft werden. Auch eine tödliche Krankheit ist kein Freibrief, Straftaten zu begehen, und ich kann keinerlei Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, die zu einem Freispruch hätten führen können, erkennen.
...



Hallo Markus, hallo Leute,

Du Markus magst mit Deinen Ausführungen als studierter Jurist und als gehorsamer Staatsbürger im Recht sein. Aber ich widerspreche da in mehrerlei Hinsicht. Voraus schicken will ich die Aussage, dass ich in meinem derzeitigen realen Leben keine illegalen Betäubungsmittel kaufe, selber bastle, verkaufe oder konsumiere - einzig dem Alkohol spreche ich in erheblichen Mengen zu, doch dieser ist zum Glück aus kulturller Tradition heraus bei uns noch nicht verboten.

Aber jetzt zu meinem Protest: Prinzipiell widerspreche ich dem strengen Verbot, das unsere Gesetzgeber gegen den Konsum und Erwerb zum Eigenbedarf von Drogen ausgesprochen haben. Grundsätzlich darf für mich jeder kaufen oder im Bllumentopf züchten oder im Kochtopf kochen und zum EIGENBEDARF zu sich nehmen was er will - so lange er sicherstellt, dass er nicht in einem unzurechnungsfähigen Zustand anderen schadet oder sonst Schaden anrichtet. Also wenn der Angeklagte Haschisch oder Marihuana oder so ähnlich erworben hat um seine Schmerzen zu lindern, seinen Krebs zu heilen oder sich einfach besser zu fühlen, dann ist dieser Angeklagte für mich im Recht - auch wenn die Parlamentsmehrheit oder studierte Juristen das anders festgelegt haben.

Abgesehen von meiner grundsätzlichen Philosophie, dass jeder auch Drogen nehmen darf wenn er das will und damit keinen anderen schadet, abgesehen davon kommt im vorliegenden Fall noch ein ganz anderer Aspekt hinzu: Die Schulmediziner sind bei so einer schweren Krebserkrankung mit ihren Fähigkeiten am Ende und können dem Patienten kaum noch helfen. Dann hat dieser Patient für mich das Recht, sich das Zeug zu holen, das seine Schmerzen lindert oder gar seine Krankheit heilen kann, egal was irgend ein Gesetzgeber dazu meint. Und wenn er nur noch kurz zu leben hat, dann ist es scheissegal, was irgend ein Richter dazu meint - vor wem ist er dann noch verantwortlich? (Vor allem wenn er niemandem anderen durch seinen Haschisch-Konsum schädigt???)

Du, Markus, bist als strenggläubiger Christ vor Gott, vor Jesus Christus verantwortlich, und wenn Jesus Dir Haschisch verbietet dann ist das Gesetz für Dich. Ein Mensch mit "freier Spiritualität", wie ich sie bei dem in diesem Thread behandelten Angeklagten vermute, ist verantwortlich vor seinem Gewissen, vor Mutter Erde, vor dem Universum, vor was eben er glaubt und überzeugt ist - aber er ist nicht mehr verantwortlich vor spiessigen Gesetzgebern und irdischen Richtern.

So viel zu meiner Meinung, auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln gesetzt und unbeliebt gemacht habe?

Philosophiche Grüße,

Karl Heinz Haidlas

Homepage: http://www.allgaeuyeti.de/


Saalenixe-Halle ( gelöscht )
Beiträge:

20.03.2011 06:41
#20 RE: Ichgebe dem Angeklagten in vollem Umfang Recht! Zitat · Antworten

guten Morgen Karl Heinz,

Zitat
So viel zu meiner Meinung, auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln gesetzt und unbeliebt gemacht habe



du hast es geschafft - nein, nicht wie du jetzt vermuten könntest, dich in die Nesseln zu setzen (sollen übrigens sehr gesund sein) sondern den Nagel genau auf den Kopp zu treffen.

Abgesehen davon daß sogar jeder halbwegs studierte Mediziner (und ebenso viele Laien) wissen daß die genannten illegalen Drogen für den kleinen Rauch um ein vielfaches harmloser sind als der vom Staat genehmigte Alkohol (wo der Fiskus ja auch reichlich über die Steuereinnahmen profitiert) bin ich mir nicht sicher, ob bedingungslose Gesetzestreue immer der Königsweg ist.

Ich zumindest hinterfrage, ob eine Vorschrift auch Sinn macht, und entscheide dann für mich selber inwieweit ich diese Vorschrift achte, oder die dehnbarste Stelle in dem Gummi, der sich Gesetz nennt, suche.

die Weltgeschichte ist einfach zu voll von eindeutig bewiesenen Ereignissen, die der Menschheit geschadet haben - nur weil eine breite Masse einer einzelnen Obrigkeit (ob jetzt ein König, selbst ernannter Regierungschef, manchmal auch Privatpersonen ihrem Idol) blind hinterher getappt sind.

schönen Sonntag aus Halle
Nixe


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