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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 12 Antworten
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 Allerlei kurioses
Dieter aus Köln Offline




Beiträge: 272
Punkte: 71

15.07.2013 19:44
Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Hallo
Heute bin ich wie immer von der Arbeit BF mit der U Bahn von der Arbeit nach Hause gefahren .
Ein Mädchen schon etwas Älter ist auch in die U Bahn irgendwann eingestiegen,und hat nach einiger Zeit meine Nackten Füße gesehen .Dann hat das Weib ihr Handy so auf mich ausgerichtet das die von mir ein komplettes Foto machen konnte mit auffälligen Blitzlicht .Ich habe das gesehen und habe gesagt zu ihr so schön bist du auch nicht das du von mir ein Foto machst .Sie hat daraufhin gesagt mein Handy macht das immer wenn eine neue Nachricht reinkommt. Da habe ich gesagt verarschen kannst du dich selber ,Mann kann kein Handy so einstellen das es Automatisch von fremden Personen ein Foto macht wenn eine Nachricht reinkommt.
Die Alte ist in Köln-Marineburg aus der U Bahn gestiegen,da ist nämlich ein Party-Schiff für Jugendliche auf dem Rhein .Ich vermute das die dann das Bild von mir ihrer Klicke zeigt um sich über andere Leute lustig zu machen.Oder sie stellt das Bild ins Blöde Facebook rein .

Barfüßige grüße
Dieter aus Köln


Dieter (Bochum) Offline




Beiträge: 1.367
Punkte: 1

15.07.2013 21:37
#2 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Hallo Dieter,

es war nicht in Ordnung, was das Mädchen machte.

Aber mich darf jeder fotografieren, gerade auch dann, wenn ich barfuß bin, denn ich finde barfuß erotisch.

LBFG Dieter (Bochum)


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

15.07.2013 23:08
#3 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Hi Dieter,

warum hast du der Göre das Ding nicht einfach weggenommen und die Bilder gelöscht? Das Recht dazu hättest Du gehabt, denn wenn eigene Rechte verletzt werden, darf man mittels des Notwehrrechts (§§ 227 BGB, 32 StGB) den rechtwidrigen Angriff abwehren. "Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

01.11.2013 15:27
#4 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Zitat von Markus U. im Beitrag #3
Hi Dieter,

warum hast du der Göre das Ding nicht einfach weggenommen und die Bilder gelöscht? Das Recht dazu hättest Du gehabt, denn wenn eigene Rechte verletzt werden, darf man mittels des Notwehrrechts (§§ 227 BGB, 32 StGB) den rechtwidrigen Angriff abwehren. "Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Was für ein Unsinn!
Und das von einem Anwalt ...

Der Zausel

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.


Stefan ( gelöscht )
Beiträge:

01.11.2013 15:57
#5 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Wieso, das stimmt doch. Ist ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte, was das Mädel gemacht hat, und dagegen darf man sich wehren.


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

01.11.2013 16:59
#6 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Zitat von Stefan im Beitrag #5
Wieso, das stimmt doch.

Tut es nicht.

Zum einen ist es ÜBERHAUPT noch nicht festgeschrieben, dass das bloße Fotografieren einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Denn prinzipiell kann und darf ich fotografieren, was und wen ich will, solange ich mir die Bilder nur selbst angucken will. Natürlich gibt es hierzu mehrere einschränkende Dinge. So darf ich z.B. nicht in die Intimsphäre eindringen und etwa durchs Schlafzimmerfenster fotografieren. Aber ein Foto in der U-Bahn gehört gewiss nicht in diese Kategorie.

Zum anderen bedarf es für die Notwehr eines ANGRIFFS. Und dieser muss bedeutsam sein. Klar, man kann sagen, meine Persönlichkeitsrechte seien angegriffen worden. Aber das ist nach mehrheitlicher Meinung der Juristen nicht gemeint, wenn von Angriff die Rede ist.
Unabdingbare Voraussetzung für eine Notwehr ist aber, dass der "Angriff" unmittelbar bevorsteht und/oder noch andauert. D.h., allenfalls könnte man das Mädchen vorher daran hindern (!), ein Bild zu machen. Ist das Bild aber im Kasten bzw. im Handy, so ist kein sog. "Angriff" mehr im Gange, und somit kann es auch keine Notwehr geben. Vergleichbar (wenn auch ein wenig hinkend): Wenn mir einer aufs Maul haut, so darf ich mich dagegen wehren. Klar. Hat er mir aufs Maul gehauen und inzwischen damit aufgehört, darf ich ihn auch nicht mehr vermöbeln, auch wenn es noch so verständlich ist.
Oder: Jemand will mir mein Fahrrad klauen, so darf ich ihn auch deftig in die Flucht schlagen. Hat er mir aber das Fahrrad schon geklaut, und ich erwische ihn am nächsten Tag, so darf ich es ihm nicht mal mehr ohne Gewalt wieder wegnehmen. Das darf nur die Polizei.

Eine Konkretisierung zum Fotografieren gibt es aber durchaus: Wenn die Absicht der Veröffentlichung direkt bevorsteht und ich sie nicht anders verhindern kann, so kann unter bestimmten Umständen doch der Notwehrparagraph greifen, und ich kann und darf die Herausgabe des Bildes (Film, Chip) erzwingen. Jedenfalls urteilen so inzwischen mehrere Gerichte.

Davon kann aber doch wohl beim Handy-Foto eines Mädchens in der U-Bahn keine Rede sein!

Im übrigen: Was soll der Scheiß? Schon Kurt Tucholsky formulierte vor etwa 90 Jahren(!): "Welches ist die 'deutscheste' aller Fragen? : "Ja, darf der denn das?"
Jeder muss jeden anpissen, der etwas tut, von dem man annimmt, dass er es nicht darf. Ob sinnvoll oder nicht; Hauptsache, man weiß sich im Recht und hat es dem anderen mal gezeigt.
Was interessiert es mich, ob jemand ein Foto von mir macht?

Law and Order!

Übrigens hatte ich unlängst einen ähnlich gelagerten Streit in Stuttgart: Eine Frau ("Dame" möchte ich sie nicht nennen)meinte, ich dürfe den Schloßplatz nicht fotografieren, wenn dabei sie mit ihrem Verkaufsstand mit handgefertigten Gürteln mit drauf käme. Natürlich machte ich meine Bilder. Daraufhin ging sie mit einem Bündel ihrer Gürtel auf mich los und schlug auf mich ein. Leider schlage ich keine Frauen ...
Jedenfalls holte sie (!) die Polizei, um mir die Kamera abnehmen zu lassen. Es brachte ihr eine saftige und SEHR teure Anzeige wegen Körperverletzung ein.

So viel zur "Notwehr", wenn man sich fotografiert fühlt und dies nicht möchte.

Der Zausel

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.


Dieter aus Köln Offline




Beiträge: 272
Punkte: 71

01.11.2013 18:23
#7 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Hallo Zausel

Mann darf aber auch nicht Lügen.

Die Göre hat behauptet das Handy macht automatisch Ein Foto .
Es gibt kein Handy das so was macht . Und außerdem hat sie das Handy ja auf mich ausgerichtet .
Deswegen finde ich dass eine große Sauerei .

Barfüßige grüße
Dieter aus Köln


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

01.11.2013 20:03
#8 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Zitat von Dieter aus Köln im Beitrag #7
Mann darf aber auch nicht Lügen.

Doch, darf Mann. Frau auch. Und Göre sowieso.
Ist nicht strafbar - außer vor Gericht.

Zitat von Dieter aus Köln im Beitrag #7
Die Göre hat behauptet das Handy macht automatisch Ein Foto .

Einfallsreich.

Zitat von Dieter aus Köln im Beitrag #7
Es gibt kein Handy das so was macht . Und außerdem hat sie das Handy ja auf mich ausgerichtet .
Deswegen finde ich dass eine große Sauerei .


Weswegen findest du das eine Sauerei?
Weil kein Handy so was macht?
Oder weil sie das Handy auf dich ausgerichtet hat? Das macht man so, wenn man jemanden fotografieren will.

Okay, okay, es ist ja deine Sache, was auch immer du für eine Sauerei hälst.
Mich lässt das eher schmunzeln.

Übrigens: Wie hättest du reagiert, wenn sie dich angelächelt hätte und dich gefragt hätte: "Sie sehen nett und lustig aus. Dürfte ich ein Foto von Ihnen machen? Nur für mich und meine Freundinnen ..."
Wahrscheinlich hättest du nicht abgelehnt.

Denk ml drüber nach. Und über Kurt Tucholsky.

Grüße

Der Zausel

-------------------------------------

Übrigens: Penis klingt viel zu steif.


Stefan ( gelöscht )
Beiträge:

02.11.2013 13:08
#9 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Zitat von Dieter aus Köln im Beitrag #7
Die Göre hat behauptet das Handy macht automatisch Ein Foto .


Durch einen Softwarefehler oder Virus wäre das möglich. Manche Kameras haben auch Gesichtserkennung und schießen daraufhin ein Foto (ist aber abstellbar).


Dieter aus Köln Offline




Beiträge: 272
Punkte: 71

02.11.2013 15:38
#10 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Hallo Stefan
Handys machen kein Foto wenn eine SMS reinkommt .

Barfüßige grüße
Dieter aus Köln


Michael aus Zofingen Offline



Beiträge: 730
Punkte: 384

02.11.2013 21:08
#11 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Zitat von Zausel im Beitrag #6

Jemand will mir mein Fahrrad klauen, so darf ich ihn auch deftig in die Flucht schlagen. Hat er mir aber das Fahrrad schon geklaut, und ich erwische ihn am nächsten Tag, so darf ich es ihm nicht mal mehr ohne Gewalt wieder wegnehmen. Das darf nur die Polizei.



So sind halt unsere Gesetze. Täter werden mit Samthandschuhen angefaßt, und Opfer sind arm dran (lieber arm dran als Arm ab!).

Zumindest in der Schweiz ist "deftig in die Flucht schlagen" auch mit Risiko verbunden. Wenn mir als Privatmann etwa ein unbewaffneter Drogensüchtiger versucht, mein Velo zu stehlen und ich schlage ihn so, daß er stürzt und daran stirbt (oder querschnittgelähmt bleibt), dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß ich wegen fahrlässiger Tötung/Körperverletzung im Gefängnis lande. Erst wenn ich (oder ein anderer Mensch) unter Lebensgefahr stehe, darf ich so reagieren (wenn "nur" ein Haustier von mir unter Lebensgefahr steht, darf ich nicht so reagieren).

Wenn ich mein Velo anschließe und sehe, wie ein Mensch das abgeschlossene Velo in ein Auto lädt und ich finde das Velo später (nun nicht mehr im Auto, jedoch noch angeschlossen) an einem öffentlichen Platz und schließe es auf, um damit nach Hause zu fahren, dann kann mich der Dieb wegen Diebstahls anzeigen (und manch ein skrupelloser Dieb tut das sogar). Selbst wenn ich noch meine Kaufquittung an Ort und stelle vorweisen kann (was ohnehin verdächtig ist, niemand hat eine Kaufquittung eines Velos ständig dabei, außer man hat es gerade frisch gekauft), dann wird die Polizei eher dem Dieb glauben, wenn der beahuptet, er hätte es ohne Quittung einem abgekauft. Und dann habe ich den Ärger wegen Velodiebstahl. Und wenn ich das Velo auch noch von einem Grundstück hole und der Dieb sieht mich dabei, dann gibt es noch Ärger wegen Hausfriedensbruch.

In Bretten hatte ich auch schon mal Ärger mit der Polizei, als ich vom Einkaufen kam (ich war auf einer Velotour). Ich hatte mir Zeit gelassen, die eingekauften Sachen in den Packtaschen so zu verstauen, daß einerseits das Gewicht einigermaßen gleichmäßig verteilt waren, andererseits die öfter gebrauchten Dinge oben und die später gebrauchten Dinge unten liegen. Durch diese Verhalten wurde ich verdächtigt, meine eigenes Velo stehlen zu wollen, meine einfache Kleidung (barfuß, kurze Hosen, dünnes Träger-T-Shirt paßten irgendwie nicht zum qualitativ hochwertigen Trecking-Bike.

Ohnehin kann ich mich maßlos darüber aufregen, daß in der Schweiz und in Deutschland Polizisten quasi Sonderrechte haben. Lediglich auf dem Papier darf ein Polizist nicht alles. Ein Polizist darf auf dem Papier nicht einfach einen Velodieb erschießen, wohl aber darf er ihn mit "geeigneten Methoden" an der Flucht hindern, wobei schießen das letzte Mittel der Wahl sein sollte und man, wenn möglich, nur auf die Beine schießen soll. Schöne Worte! Sicher wird der Polizist 8oder dessen Anwalt) sagen, daß keine andere Möglichkeit bestand: Mit dem Velo ist ein Dieb schneller als ein übergewichtiger Polizist zu Fuß. Und selbst wenn der Polizist ein Auto dabei hat, dann käme das Argument, der Velodieb könnte über Wege fahren, die zu schmal für ein Auto sind. Und was tödliche Schußabgabe anbelangt: Wenn der Polizist sagt, das war Versehen, er wollte den Velodieb nicht töten, dann glaubt ihm das jeder Richter. In der Tat werden tödliche Schüsse durch Polizisten immer untersucht. Während diser Zeit werden die Beamten zwar vom Dienst, kassieren aber weiterhin ihr fettes Beamtengehalt - fürs Nichtstun. So will der korrupte Staatsapparat dem "mündigen" Bürger vortäuschen, daß ein demokratischer Rechtsstaat vorliegt und kein Willkürstaat. Und am Ende wird der Polizist ohnehin freigesprochen.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

05.11.2013 21:46
#12 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Ja, Michael, ich kenne deine schlechten Erfahrungen mit Polizei und den Ordnungsämtern.
Insofern kann ich deine negativen Äußerungen natürlich verstehen.
Auch wenn du hier und da doch mehr vermutest, als es sich in der Realität darstellt: KEIN Polizist wird hinter einem mutmaßlichen Fahrraddieb hinterherschießen. Das gibt's nur bei Uncle Sam.
Und kein Streifenpolizist bezieht ein fettes Beamtengehalt. Das weiß ich nur zu gut.
Aber dass Polizisten ihre Befugnisse des öfteren erheblich dehnen und Macht demonstrieren, wo es ihnen nicht zusteht, das weiß ich ebenfalls. Es hat mir einen nennenswerten Schriftwechsel mit dem Berliner Polizeipräsidium eingebracht - und dem Polizeibeamten einen deftigen Rüffel.

Aber zum konkreten Beispiel mit dem gestohlenen Fahrrad: Doch - wenn du dein ´gestohlenes Fahrrad herrenlos herumstehen sieht, dann darfst du es (jedenfalls in Deutschland) selbstverständlich an dich nehmen. Du darfst es nur dem Dieb nicht mit Gewalt wegnehmen oder diesen gar im Rahmen des sog. "Jedermannsrechts" festnehmen. Das geht nur "auf frischer Tat" und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.
Nebenbei: Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und mir selbstverständlich mein Eigentum zurückholen.

Habe ich sogar schon mal gemacht. In Berlin: Ein Jugendlicher hatte mir mein Rennrad vom Bagger runter geklaut, den ich gerade übergeführt (nicht: "überführt"!) hatte. Zum Glück habe ich den noch erwischt. Er hat sich ein paar Maulschellen eingefangen, und das Rad war wieder meins. Der hat sich gehütet, sich bei seinen Eltern oder gar der Polizei zu beklagen.
Aber das ist lange her, und heute könnmte das anders ausgehen.

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Übrigens: Penis klingt viel zu steif.


Stefan ( gelöscht )
Beiträge:

13.11.2013 19:37
#13 RE: Barfuß nach der Arbeit in der U Bahn Zitat · Antworten

Zitat von Dieter aus Köln im Beitrag #10
Hallo Stefan
Handys machen kein Foto wenn eine SMS reinkommt .


Normal natürlich nicht. Aber es könnte ein Softwarefehler sein oder ein Virus (jemand erlaubt sich einen bösen Scherz und programmiert das Handy um)


 Sprung  

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