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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 1.324 mal aufgerufen
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 Barfuß und Leben
Jörg 2 Offline




Beiträge: 938
Punkte: 927

08.04.2010 09:52
Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Zitat:

Darf ich ohne T-Shirt fahren? Nur im BH? Gibt es einen Unterschied bei Männern und Frauen?
Wolfgang Tings, Verkehrsanwalt des ACE (Auto Club Europa): „Männer dürfen ganz oben ohne fahren, Frauen auch im BH. Frauen, die ganz oben ohne fahren wollen, müssen daran denken, dass niemand im Straßenverkehr andere ablenken und dadurch gefährden darf.“ Nackte Brüste könnten da zum Problem werden!

Darf ich ohne Hose fahren? Gibt es hier einen Unterschied bei Männern und Frauen?
Petra Schmucker, Verkehrsrechtsexpertin beim AvD Automobilclub von Deutschland e.V.: „Ja, man darf es. Da gibt es keine Kleidungsvorschriften in der Straßenverkehrsordnung. Der Fahrer muss sein Fahrzeug nur sicher beherrschen.“
Wolfgang Tings: „Ganz ohne Hose – kommt drauf an. Im Auto wird es wahrscheinlich niemand sehen. Auf dem Motorrad oder dem Fahrrad könnte es allerdings schnell Erregung öffentlichen Ärgernisses sein. Also sollte man es lieber lassen.“

Und ganz nackt?
Wolfgang Tings: „Es gilt im Grunde das Gleiche wie beim Fahren ohne Hose – und bei Männern kommt noch das besondere Risiko dazu, dass das als exhibitionistische Handlung strafbar sein könnte.“
F. Roland A. Richter, Verkehrsexperte: „Frauen werden wegen Zeigefreude nicht bestraft. § 183 Strafgesetzbuch sieht für Männer aber eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor, wenn sie eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigen.“

Darf ich mit Flip-Flops, Birkenstocks oder High-Heels Auto fahren?
Wolfgang Tings: „Wer sich ernsthaft zutraut, auch damit sein Auto sicher führen zu können, mag es versuchen – beim Unfall wird einem aber daraus sicherlich ein Mitverschulden beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Also lieber feste Schuhe benutzen.“
Petra Schmucker: „Man muss sich die Frage stellen: Kann man barfuß eine Notbremsung durchführen? Bei Berufsfahrern gibt es Vorgaben wie 'festes Schuhwerk`.“

Darf ich Sonnenbrille und Sonnenhut aufsetzen?
Wolfgang Tings: „Sonnenbrille und Sonnenhut sind umfassend zu empfehlen, solange man den Straßenverkehr uneingeschränkt sehen kann – und manchmal schützen sie sogar davor, auf dem Radarfoto erkannt zu werden.“



Quelle: http://www.bild.de/BILD/auto/2010/04/rec...ten-anwalt.html


Saalenixe-Halle ( gelöscht )
Beiträge:

08.04.2010 12:12
#2 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

In "High-Heels" Auto fahren? Noch nicht mal für viel Geld.

Mal gut daß ich grundsätzlich nichts darauf gebe, was in der bildenden Presse steht - und die Polizei wohl auch nicht, zumindest keine Verkehrspolizisten, die auf bundesdeutschen Autobahnen unterwegs sind. Denn: im Sommer kommt es sehr häufig vor, daß ich ohne alles fahre, und auch zu faul bin am Rastplatz mal eben was überzuziehen. Kommt mal gelegentlich vor, daß zufällig anwesende Ordnungshüter ein Lächeln auskommt.

Das mit der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist ein sich zwar hartnäckig haltendes, aber völlig aus der Luft gegriffenes Vorurteil.

Weitergehende Diskussionen über dieses Thema "nacktheit im Straßenverkehr" von meiner Seite erst dann hier, wenn es ausdrücklich vom hiesigen Management so gewollt ist. Wer kurzfristigen Bedarf hat, darf sich gerne ausführlich auch im forum http://nacktivitaet.isthier.de/ dazu äußern.
Wie auch bei den barfüssern üblich, werden Interessierte nach einer entsprechenden Vorstellung frei geschaltet.

lg Saalenixe

@ Kerstin, Jay & Markus U.: bitte betrachtet diesen link nicht als "Abwerbung"


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

08.04.2010 12:56
#3 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Zitat von Jörg 2
Wolfgang Tings: „Ganz ohne Hose – kommt drauf an. Im Auto wird es wahrscheinlich niemand sehen. Auf dem Motorrad oder dem Fahrrad könnte es allerdings schnell Erregung öffentlichen Ärgernisses sein. Also sollte man es lieber lassen.“

Und ganz nackt?
Wolfgang Tings: „Es gilt im Grunde das Gleiche wie beim Fahren ohne Hose – und bei Männern kommt noch das besondere Risiko dazu, dass das als exhibitionistische Handlung strafbar sein könnte.“
F. Roland A. Richter, Verkehrsexperte: „Frauen werden wegen Zeigefreude nicht bestraft. § 183 Strafgesetzbuch sieht für Männer aber eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor, wenn sie eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigen.“
Quelle: http://www.bild.de/BILD/auto/2010/04/rec...ten-anwalt.html



Hi Jörg,

hier hat man ein Beispiel für eine schlampig erteilte Rechtsauskunft. Wann wird es endlich allgemein bekannt sein, daß die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (§ 183a StGB) die öffentliche (d. h. jederzeit von der Öffentlichkeit wahrnehmbare) VORNAHME EINER SEXUELLEN HANDLUNG (wobei der Täter oder die Täterin nicht notwendigerweise nackt sein muß) voraussetzt, während öffentliche Nacktheit ohne sexuelle Intention lediglich ordnungswidrig nach § 118 Abs. 1 OWiG sein kann ("Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinkeit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.")?

Bezüglich der nach § 183 StGB strafbaren exhibitionistischen Handlung muß man wissen, daß nicht jede Entblößung des Geschlechtsteils eine solche ist, sondern daß auch hier eine sexuelle Intention (der Täter erregt sich durch das Zeigen seines Geschlechtsteils oder die Reaktion seines "Opfers") vorliegen muß.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

08.04.2010 13:12
#4 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Hi Saalenixe,

ich fahre an heißen Tagen gelegentlich mit nacktem Oberkörper (und barfuß), ziehe mir aber beim Betreten von Räumlichkeiten (also an Tankstellen, Raststätten oder so) ein T- Shirt oder Hemd über. Nackt bin ich hingegen noch nie Auto gefahren und habe es auch wegen allfälliger Kontrollen und der Gefahr, nach § 118 OWiG gebüßt zu werden, nicht vor.

Daß Du Dich das traust, finde ich schon sehr mutig, aber vielleicht ist man(n) diesbezüglich Frauen gegenüber toleranter?

Im übrigen gehört hier (anders als im gelben Forum) das Thema Nacktheit/ Naturismus/ FKK nicht zu den Tabuthemen, solange bei den entsprechenden Beiträgen der Anstand gewahrt bleibt (siehe die Überschrift des Forums) und davon ausgegangen werden kann, daß Nacktheit "barfuß bis zum Halse" bedeutet.

Barfüßige (und ansonsten zwischen Hals, Fußknöcheln und Handgelenken vollständig bekleidete) Frühlingsgrüße,
Markus U.


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

08.04.2010 13:47
#5 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Zitat von Markus U.
...und davon ausgegangen werden kann, daß Nacktheit "barfuß bis zum Halse" bedeutet.


Treffer !
Ich hatte ja schon mal berichtet, dass ich es immer wieder verwunderlich finde, dass selbst die hartgesottendsten FKK-Anhänger beschuht rumlaufen.
In "Euronat" - wo man ja komplett und überall nackt LEBT war ich mit meinem BF fast schon ein Exot.

http://www.euronat.fr/de/index.asp


Jörg 2 Offline




Beiträge: 938
Punkte: 927

08.04.2010 16:19
#6 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten


J.


Michael aus Zofingen Offline



Beiträge: 730
Punkte: 384

10.04.2010 07:54
#7 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Hallo Saalenixe,

völlig ohne Kleidung nahm ich noch nie am Straßenverkehr teil. Normalerweise benutze ich aber nicht das 4rad, sondern das Fahrrad. Allerdings denke ich mir nichts dabei, mit nacktem Oberkörper und einer kurzen Hose Velo zu fahren, wenn es (mir) warm genug ist. In dieser Aufmachung hatte ich noch nie Ärger mit irgendwelchen Ordnungshütern. Viel öfter wurde ich angehalten, wenn ich irgendeine Oberbekleidung in Kombination mit kurzen Hosen und barfuß beim Radfahren an hatte. Je bedeckter die Oberbekleidung war, desto häufiger (und schikanöser) waren diese Kontrollen. Ich glaube aber nicht, daß die Kombination an sich der Grund zur Kontrolle ist, sondern eher die Temperatur. Mir würde es nicht im Traum einfallen, bei trocknem Wetter und 25°C beim Radfahren eine Jacke zu tragen. Erst wenn es so kalt ist, daß ich im T-Shirt alleine friere, ziehe ich die Jacke über. an den Beinen und Füßen friere ich dann noch nicht, also bleiben die Schuhe aus und die Hose kurz.

Markus U. schrieb:
"Wann wird es endlich allgemein bekannt sein, daß die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (§ 183a StGB) die öffentliche (d. h. jederzeit von der Öffentlichkeit wahrnehmbare) VORNAHME EINER SEXUELLEN HANDLUNG (wobei der Täter oder die Täterin nicht notwendigerweise nackt sein muß) voraussetzt, während öffentliche Nacktheit ohne sexuelle Intention lediglich ordnungswidrig nach § 118 Abs. 1 OWiG sein kann ("Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinkeit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.")?
Bezüglich der nach § 183 StGB strafbaren exhibitionistischen Handlung muß man wissen, daß nicht jede Entblößung des Geschlechtsteils eine solche ist, sondern daß auch hier eine sexuelle Intention (der Täter erregt sich durch das Zeigen seines Geschlechtsteils oder die Reaktion seines "Opfers") vorliegen muß."


Demnach ist Paragraph 118 Abs 1 ein wahrer Gummiparagraph. Was ist einen "grob ungehörige Handlung"? Auch die Wortwahl "die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen" gefällt mir gar nicht. Der Beamten- und Richterwillkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Somit könnte ein sportlicher und schlanker Mann, der in T-Shirt, kurzen Hosen und barfuß durch die Stadt geht, ungeschoren davonkommen, während ein dicker Mann mit Krampfadern, verwachsenen Fußnägeln und Warzen im Gesicht bei gleicher Temperatur in gleicher Kleidung am gleichen Ort gebüßt werden, weil sich die Allgemeinheit (nach Meinung von Obrigkeitsvertretern) durch "häßliche" Menschen eher belästigt fühlen könnte als durch "schöne".

Ich werde gleich mit dem Velo nach Basel fahren, anfangs wohl mit Jacke, aber bekurzhost und barfuß, zum Tag der offenen Tür im Tropeninstitut. Vielleicht treffe ich dort Bekannte.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

10.04.2010 08:38
#8 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Zitat von Markus U.
hier hat man ein Beispiel für eine schlampig erteilte Rechtsauskunft.

Der ADAC ? Ist das nicht dieser komische Verein der auch publiziert hat dass barfuss Autofahren verboten sei ???


Saalenixe-Halle ( gelöscht )
Beiträge:

10.04.2010 10:49
#9 RE: Nacktheit im Strassenverkehr Zitat · Antworten

Zitat
Daß Du Dich das traust, finde ich schon sehr mutig, aber vielleicht ist man(n) diesbezüglich Frauen gegenüber toleranter?



Das werte ich nicht als Trauen, sondern als Ausleben meiner persönlichen Bedürfnisse nach freier Haut. Persönlich kenne ich auch Männer (nicht nur aus der Truckerszene) die fahren, wie von der Natur erschaffen.

Im Führerhaus geht das sowieso niemanden etwas an, und wenn sich ein Fahrer (oder ne Fahrerin) am Rastplatz unauffällig benimmt, kommen da selten Beschwerden. Keiner meiner Bekannten würde sich provozierend bewegen, und erst recht nicht in der Nähe von Kindern, was eindeutig schlecht rüberkommen würde.

Zitat
„Männer dürfen ganz oben ohne fahren, Frauen auch im BH. Frauen, die ganz oben ohne fahren wollen, müssen daran denken, dass niemand im Straßenverkehr andere ablenken und dadurch gefährden darf.“ Nackte Brüste könnten da zum Problem werden!



Wenn ein (männlicher) Autofahrer sich durch nackte Brüste ablenken liesse, so müssten sehr viele Werbeplakate verboten werden, die an den Rändern belebter Straßen angebracht sind. Die darauf abgebildeten Damen (und seltener Herren) sind zwar nicht vollständig nackt bzw oben ohne, doch die Posen sind weitaus aufreizender, und dienen damit deutlich mehr der Ablenkung als es eine nackte Frauenbrust vermag.

Zitat
völlig ohne Kleidung nahm ich noch nie am Straßenverkehr teil



Völlig ohne fahre ich nur auf meiner Stammstrecke (etwa 3 ½ stunden reine Autobahn) und meistens in die Dämmerung herein, also abends. Selbst im Stau stört sich da niemand, gesehen wird ja eh nur was oberhalb des Lenkrades ist. Kommt zwar mal gelegentlich vor, dass vorbeifahrende feixen, übrigens nicht nur Jungs, oder mal einer hupt (das sind dann die LKWs) doch alles eher freundschaftlich, fröhlich.

Mag sein, dass tatsächlich eine größere Toleranz Frauen gegenüber besteht, nicht nur weil die überwiegende Zahl der Ordnungshüter männlich ist.

Zitat
Der ADAC ?



ich lese zwar in der Überschrift „ADAC“ doch im Eingangsbeitrag von Jörg ACE bzw AvD als Quelle der jeweiligen Rechtsauskunft. Die Überschrift ist daher etwas irreführend.

lg Saalenixe


Siegfried Hase Offline




Beiträge: 454
Punkte: 413

10.04.2010 13:09
#10 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Zitat von Markus U.
ich fahre an heißen Tagen gelegentlich mit nacktem Oberkörper (und barfuß), ziehe mir aber beim Betreten von Räumlichkeiten (also an Tankstellen, Raststätten oder so) ein T- Shirt oder Hemd über. Nackt bin ich hingegen noch nie Auto gefahren und habe es auch ...... nicht vor.


Was nackt anbelangt stimme ich Markus zu, nur würde ich es auch dann nicht tun, wenn ich es dürfte.

An heißen Tagen verzichte ich durchaus gerne auf Bekleidung für den Oberkörper - und zum tanken ziehe ich nicht extra ein T-Shirt/Hemd an. Doch oft bin ich dann auf Raststätten nicht der einzige, der mit bloßem Oberkörper rumläuft - interessant finde ich dann aber schon die Kombination mit dicker, langer Jeans und fetten Schuhen

Gerold


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

10.04.2010 17:15
#11 RE: Nacktheit im Strassenverkehr Zitat · Antworten

Zitat von Saalenixe-Halle
Persönlich kenne ich auch Männer (nicht nur aus der Truckerszene) die fahren, wie von der Natur erschaffen.

Im Führerhaus geht das sowieso niemanden etwas an, und wenn sich ein Fahrer (oder ne Fahrerin) am Rastplatz unauffällig benimmt, kommen da selten Beschwerden. Keiner meiner Bekannten würde sich provozierend bewegen, und erst recht nicht in der Nähe von Kindern, was eindeutig schlecht rüberkommen würde.



Hi Saalenixe,

wenn von "Führerhaus" die Rede ist, denke ich natürlich an einen Lkw, und und ich kan mir gut vorstellen, daß man dort sich dort nach dem Einsteigen bzw. vor dem Aussteigen ganz unauffällig aus- und ankleiden kann. Wie ich das in einem Kleinwagen an einer belebten Raststätte berwerkstelligen könnte, ohne daß es jemand merkt, weiß ich hingegen nicht.

Zitat von Saalenixe-Halle
Wenn ein (männlicher) Autofahrer sich durch nackte Brüste ablenken liesse, so müssten sehr viele Werbeplakate verboten werden, die an den Rändern belebter Straßen angebracht sind. Die darauf abgebildeten Damen (und seltener Herren) sind zwar nicht vollständig nackt bzw oben ohne, doch die Posen sind weitaus aufreizender, und dienen damit deutlich mehr der Ablenkung als es eine nackte Frauenbrust vermag.



Ich habe erst ein einziges Mal eine barbusige Frau am Steuer eines Pkw gesehen. Es ist schon etliche Jahre her und geschah im Düsseldorfer Stadtverkehr. Unsere Autos hielten zufälliger nebeneinander vor einer roten Ampel: das meinige auf der Geradeausspur und das ihrige auf der Linksabbiegespur. Da ich vor roten Ampeln gerne in der Gegend herumschaue, um mir die Wartezeit zu vertreiben, bemerkte ich es natürlich und drückte ihr meine Bewunderung aus. Sie reagierte freundlich lachend und gelassen, denn wahrscheinlich war ihr bewußt, daß sie damit die Männerherzen erfreut.

Zitat von Saalenixe-Halle
Mag sein, dass tatsächlich eine größere Toleranz Frauen gegenüber besteht, nicht nur weil die überwiegende Zahl der Ordnungshüter männlich ist.



Genau das war meine Überlegung. Außerdem neigen leider viele dazu, bei Männern gleich irgendeine sexuelle Motivation zu vermuten.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

10.04.2010 17:23
#12 RE: Nacktheit im Strassenverkehr (ADAC) Zitat · Antworten

Zitat von Siegfried Hase
An heißen Tagen verzichte ich durchaus gerne auf Bekleidung für den Oberkörper - und zum tanken ziehe ich nicht extra ein T-Shirt/Hemd an. Doch oft bin ich dann auf Raststätten nicht der einzige, der mit bloßem Oberkörper rumläuft - interessant finde ich dann aber schon die Kombination mit dicker, langer Jeans und fetten Schuhen

Gerold



Ich finde das überhaupt nicht sonderbar (wenngleich barfuß natürlich in jedem Falle am besten paßt) - bei mir erregt vielmehr die Kombination von kurzer Hose mit (fetten) Schuhen und Sokken Kopfschütteln, und zwar bei unbedecktem Oberkörper noch mehr als bei bedecktem.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


 Sprung  

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