Ich weilte letzte Woche in Berlin und verband meinen Besuch mit einem Abstecher nach Oranienburg. Wollte mir die Landesgartenschau ansehen. Befindet sich direkt beim Schloss und ist gut vom Bahnhof her ausgeschildert. Von der ursprünglichen Idee an die BUGA nach Schwerin zu fahren sah ich ab, aufgrund der langen Reisezeit dahin.
Wenn auch die Wege nicht wirklich barfussfreundlich belegt sind (Split), es hat sich gelohnt. Die Traumlandschaften in den Bosketten nicht so, dafür die Traumlandschaften in den Gartenzimmern umso mehr! Einige Stunden schlenderte ich umher, dass das Wetter keine Sonne bot hielt mich nicht ab davon.
Der Wehrmutstropfen kam dann beim Versuch auch noch das Schloss zu besichten, ist im Eintritspreis zur LAGA enthalten. Ohne Schuhe kein rein kommen. Ich hatte eigentlich damit gerechnet und nahm es hin. Wollte mir die vorher erlebte Freude nicht trüben lassen.
Zitat von MarcelHRDer Wermutstropfen kam dann beim Versuch auch noch das Schloss zu besichtigen, ist im Eintritspreis zur LAGA enthalten. Ohne Schuhe kein Reinkommen. Ich hatte eigentlich damit gerechnet und nahm es hin. Wollte mir die vorher erlebte Freude nicht trüben lassen. ... Barfuessgruess Marcel
Hi Marcel, könntest du einmal genauer schildern, wie sich die Einlaßverweigerung ins Schloß abgespielt hat? Wenn schon die Feature [Im Eintrittspreis zur LAGA inbegriffen] besteht, dann sollen "die" gefälligst in roter Schrift auf 'ihren' Tickets vermerken: Zur Besichtigung des Schlosses ist das Tragen von Schuhen erforderlich... (ähnlich wie im Europapark).
Wenn die Dir die Karten schon barfüssig verkauft haben, dann würde ich allerdings auch einen Aufstand machen !
Wenn nicht, dann könnten die vielleicht "argumentieren", das ja auch nirgends explizit steht dass man nicht nackt reinkommt und dies trotzdem niemand erwarten würde... ;-))
Hallo Jay Da ich annahm es gäbe bloss einen Preisnachlass, war nicht so genau auf dem Ticket beschrieben, ging ich zur Kasse. Dort erfuhr ich dann, dass der Eintritt völlig kostenfrei sei. Einzig den Rucksack dürfe ich nicht mitnehmen. Den verstaute ich in einem Schliessfach im selben Raum wie die Kasse und ging wieder hinaus in den Eingangsbereich. Dort war mir der Blick der "Abreisserin", die einem schliesslich in die Heiligen Hallen lässt, schon vorher beim Betreten des Schlosses aufgefallen. Gesagt hatte sie da aber nichts. Nun blickte sie wieder auf meine Füsse, nahm die Eintritskarte der LGS und meinte "Moment bitte." Damit ging sie in den Kassenraum, aus dem ich gerade eben gekommen war. Eine knappe Minute später kehrte sie zurück und teilte mit, ohne Schuhe sei eine Besichtigung des Schlosses nicht erlaubt. Sie habe extra noch an der Kasse deswegen gefragt. Ich zuckte bloss mit den Schultern, nahm das Ticket wieder und ging zurück in den Kassenraum. Dort wollte ich dann von der Dame die mich vorhin bediente wissen, warum sie nicht gleich gesagt habe barfuss gehe nicht. "Ich habe nicht gesehen, dass sie barfuss sind." Nicht gesehen, obwohl die Schliessfächer für die Rucksäcke im selben Raum sind. Ich hatte jedoch keine Lust auf lange Diskussionen und da ich mich vorher schon auf Ablehnung eingestellt hatte verliess ich das Schloss.
Barfuessgruess aus der sonnigen Schweiz Marcel
Ganzjährig barfuss, nur gesellschaftliche Zwänge und grosse Kälte lassen mich was an die immer sockenlosen Füsse ziehen
In Antwort auf:Wenn die Dir die Karten schon barfüssig verkauft haben, dann würde ich allerdings auch einen Aufstand machen !
Ich habe eine Karte für die Landesgartenschau gekauft, an deren Kasse, und die Gärten auch problemlos barfuss besucht. Die selbe Karte gilt dann auch als Eintritt ins Schloss.
Barfuessgruess Marcel
Ganzjährig barfuss, nur gesellschaftliche Zwänge und grosse Kälte lassen mich was an die immer sockenlosen Füsse ziehen
Zitat von Manfred (Ten)Wenn nicht, dann könnten die vielleicht "argumentieren", das ja auch nirgends explizit steht dass man nicht nackt reinkommt und dies trotzdem niemand erwarten würde... ;-))
Das wäre kein Argument. Das nackt hereinkommen ist nur durch das StGB verboten (Erregung öffentlichen Ärgernisses) und wäre das nackt hereinkommen nicht im StGB verboten wäre es erlaubt, so das Schloss zu betreten.
Da barfuß nirgends im StGB verboten ist darf man auch barfuß ins Schloss.
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt. Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Wir brauchen Deine Hilfe!
Hallo !
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
den weiteren Betrieb zu finanzieren.