heute war ich in der hiesigen Justizvollzugsanstalt (nicht barfuß, sondern in Flipflops), um einen Gefangenen, den ich vertrete, zu besuchen. An der Pforte empfing mich eine sehr freundliche (fett beschuhte) Justizvollzugsbeamtin, die es "voll gut" fand, daß ich Flipflops trug, und mir Komplimente wegen meiner Zehen machte (wer hört so etwas nicht gern?). Als ich kurz darauf den Besuchstrakt betrat, war ich meinerseits heimlich erstaunt, denn der Vollzugsbeamte, der mich in eines der Besuchszimmer führte, trug doch tatsächlich "Barfußschuhe" (so schwarze Fünfzehendinger).
Zitat von Markus U. im Beitrag #1Als ich kurz darauf den Besuchstrakt betrat, war ich meinerseits heimlich erstaunt, denn der Vollzugsbeamte, der mich in eines der Besuchszimmer führte, trug doch tatsächlich "Barfußschuhe" (so schwarze Fünfzehendinger).
Ich dachte nach herrschender Meinung heißen diese Schuhe in Barfuß-Kreisen »Minimalschuhe« oder (in dem Fall) »Zehenschuhe«? ;)
Finde ich aber gut, dass die dort bei der Ausübung der Amtspflichen erlaubt sind.
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