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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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 Barfuß und Leben
Michael aus Zofingen Offline



Beiträge: 744
Punkte: 415

05.12.2009 20:48
Barfuß vor Gericht Zitat · Antworten

Guten Abend,

das Thema „barfuß vor Gericht“ war ja schön öfters in anderen Foren angesprochen worden. Wobei ich nicht barfüßige Richter, Anwälte, Gerichtsdiener usw. meine, sondern Zeugen oder Angeklagte. Können einem Nachteile entstehen? Das hängt wohl von vielen Faktoren ab, unter anderem, welche Einstellung Richter oder Anwälte zur Barfüßigkeit haben. Sicher hängt es auch davon ab, WER barfuß vor Gericht erscheint. Wenn etwa ein Bankangestellter, der im Dienst immer im Nadelstreifenanzug erscheint und auch in der Freizeit nie ohne Krawatte anzutreffen ist, würde vermutlich bereits Schwierigkeiten bekommen, wenn er in verwaschenen langen Jeans erscheint, egal ob er obendrein noch barfuß ist oder nicht. Ein Arbeiter, der grundsätzlich in verwaschenen Jeans mit Schuhen rumläuft, würde in derselben Aufmachung keine Schwierigkeiten bekommen, weil man ihn so kennt. Dagegen würde er Schwierigkeiten bekommen, wenn er extra zum Gerichtstermin keine Schuhe trägt. Dagegen würde ein Mensch, der eigentlich nie Schuhe trägt, auch problemlos ohne Schuhe vor Gericht erscheinen. Da wäre es fast schon „verdächtig“, wenn er Schuhe trägt, genauso wie es verdächtig wirkt, wenn ein Mensch, der immer in Jeans rumläuft, vor Gericht plötzlich im Nadelstreifenanzug erscheint. Ein Mensch wirkt nur authentisch und glaubwürdig, wenn er sich nicht verkleidet.

Anders sieht es bei Leuten wie mir aus, die man entweder in Dienstkleidung, oder aber barfuß und in kurzen Hosen kennt (und eigentlich niemals „irgendwie dazwischen“). Von mir erwartet man sicher, daß ich vor Gericht in Dienstkleidung erscheine. Da hilft nicht die Ausrede, daß der Gerichtstermin in meiner Freizeit liegt und nicht in der Arbeitszeit. Aber wenn schon barfuß, dann auch in der Aufmachung, in der ich bei „besseren“ Anlässen barfuß bin, also nicht mit nacktem Oberkörper oder Träger-T-Shirt, sondern in einem (nicht bereits mehrere Tage getragenen) normalen T-Shirt. Und als Hose nicht etwa eine Turnhose, sondern eine „bessere“ kurze Hose. Würde ich (das gleiche würde für Gerold oder Karl Heinz gelten) dagegen barfuß in Kombination mit langen Jeans oder gar in Kombination mit Anzug und Krawatte vor Gericht erscheinen, wäre ich nicht authentisch, während ein Mensch, der beim Barfußlaufen grundsätzlich lange Hosen trägt, vor Gericht in kurzen Hosen unauthentisch wirkt.

Sicher spielt auch der Fall eine Rolle. Wenn es etwa um Fälle geht, die mit barfuß überhaupt nichts zu tun haben, etwa Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug, dann hat Barfüßigkeit vor Gericht vielleicht einen negativen Einfluß auf das Strafmaß, nicht aber, ob einer schuldig gesprochen wird oder nicht. Anders sieht es dagegen bei Delikten aus, die mit Barfüßigkeit primär auch absolut nichts zu tun haben, aber die das gemeine Volk gerne in einen Topf wirft. Dazu zählen etwa Sexualdelikte, Kindmißhandlung, Brandstiftung. Da kann es sicher passieren, daß der schwacher Richter einen Unschuldigen schuldig spricht, während der wahre Täter, der möglicherweise eine angesehene Persönlichkeit und immer korrekt gekleidet ist, nicht verurteilt wird. Das trifft übrigens nicht nur für Barfüßer zu, es genügt, irgendeiner Minderheit anzugehören. Der Richter beugt sich dem Druck der Masse. Aus Angst vor dem Pöbel „urteilt“ der Richter so, wie es das gemeine Volk will. Zwar kommt es hier wohl kaum vor, daß ein Richter gesteinigt wird, weil er einen im Volk unbeliebten Barfüßer, Homosexuellen, Ausländer, Juden usw. freispricht. Aber zumindest in der Schweiz ist es möglich, daß ein Richter von seinem Amt abgewählt wird. Das gilt speziell dann, wenn ein Richter es wagt, gegen einen hochkarätigen Politiker anzugehen.

Zum Glück hatte ich noch nie etwas mit Gerichten zu tun. Und das möchte ich auch nicht. Darum ist das Thema, ob ich nun barfuß oder fett beschuht vor Gericht erscheine, nicht akut. Eines ist aber sicher: Wenn der Gerichtsfall in irgendeiner Form mit meinem Beruf zu tun hat, werde ich sicher nicht barfuß erscheinen. Und falls ich als Zeuge eines Unfalls vor Gericht aussagen, und einer der Unfallbeteiligten ist ein höheres (barfußfeindliches) Tier in dem Unternehmen, in dem ich arbeite (etwa der Personalchef), dann werde ich sicher Dienstkleidung tragen, wenn ich Wert darauf lege, meinen Arbeitsplatz zu behalten. Denn den würde ich als Barfüßiger selbst dann verlieren, wenn ich zugunsten des Personalchefs aussage und dieser straflos davon kommt. Aber den würde ich auch verlieren, wenn ich beschuht bin und gegen ihn aussage, unabhängig davon, ob ich die Wahrheit sage oder nicht. In der Schweiz ist halt Arbeitnehmerschutz ein Fremdwort.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


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