Mit Erlaubnis der Absenderin hier eingestellt. Die Namen wurden von MIR bewusst UNKENNTLICH gemacht, um nicht das gleiche Fiasko zu erleben wie mit der Berliner Anfrage !!!
Auch durch ein kurz darauf erfolgtes erneutes telefonisches Nachhaken meinerseits liess man sich weder umstimmen noch zu einer klaren Stellungnahme zu den tatsächlichen Gründen bewegen, denn deren angeführten "Argumente" habe ich mit Sicherheit widerlegen können.
Ich bitte euch dringend den Fall damit als erledigt zu betrachten - es nützt nichts und bringt nur mich wieder in Schwierigkeiten, wenn sich jetzt wieder jemand bemüssigt fühlen sollte sich einzuschalten !!!
Die haben das Hausrecht und wir müssen das akzeptieren. Danke !
Und wenn sie dadurch eine sicher ständig steigende Zahl von Kunden verärgern und verlieren ist es halt so...
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Gleditsch,
wir danken Ihnen herzlich für den Vorschlag eines "Barfuß-Treffens" im Europa-Park und die Überlassung Ihrer sehr interessanten Unterlagen im Emailanhang. Ich darf Sie auch von Herrn Roland Mack herzlich grüßen, der uns mit der Beantwortung beauftragt hat.
Gleichzeitig dürfen wir uns entschuldigen für die etwas längere Bearbeitungszeit. Jedoch waren Ihre Unterlagen sehr interessant und wir wollten dem Projekt die Zeit widmen die es wert ist. Wir haben mit mehreren Abteilungen beratschlagt und wirklich lange überlegt. Da uns allen dieses Projekt wirklich gut gefällt, tut es uns umso mehr leid, Ihnen heute eine Absage erteilen zu müssen. Leider lässt sich eine Durchführung eines Barfuß-Treffens aufgrund sicherheitstechnischer und versicherungstechnischer Gründe, und aus Rücksicht auf unsere anderen großen und kleinen Besucher nicht in unserem Europa-Park durchführen.
Bitte sehen Sie dies nicht als Wertung an Ihrem Projekt bzw. Ihrer Einstellung.
Wir bedanken uns nochmals von ganzem Herzen für Ihren Vorschlag und wünschen Ihnen alles Gute!
Unter Punkt 3 g) „Allgemeine Sicherheitsbestimmungen“ wird darauf hingewiesen, dass das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen erforderlich ist.
Die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der Parkordnung werden mit lösen der Eintrittskarte verbindlich.
Im Falle einer Bergung oder ähnlichem können die Besucher über Riffelbleche oder Scherben geführt werden was ohne Schuhwerk eine erhebliche Verletzungsgefahr bürgt.
Die Besucher die entgegen der Bestimmungen in der Parkordnung barfuss in die Fahrgeschäfte einsteigen möchten, werden vom Bedienerpersonal abgewiesen.
Die haben wohl n Rad ab. Ich habe schon davon gehört, das der TÜV, oder die BG schlabbrige Oberbekleidung verboten hat, weil damit z.B. an Maschinen eine erhöhte Unfallgefahr besteht, selbst die Schuhpflicht kann ich bei einigen Gelegenheiten noch nachvollziehen. Aber das der TÜV das nichttragen von Oberbekleidung als ernstzunehmende Gefahr ansieht ist ja wohl der Hammer.
Zitat Damals wurde zusammen mit dem TÜV die Parkordnung erstellt,
Die wurde damals net mit dem TÜV erstellt, sondern man hat sich beim TÜV auf Deren Seite einfach nen Vordruck runter gezogen, Basta.
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