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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 773 mal aufgerufen
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 Allerlei kurioses
Jörg 2 Offline




Beiträge: 938
Punkte: 927

18.07.2009 21:23
Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

Meldung:
"

Anlässlich eines Feuerlaufseminars zog sich eine Seminarteilnehmerin im Jahr 2003 Vebrennungen zweiten Grades an den Fusssohlen zu. Die beiden Organisatorinnen des Seminars wurden von der Justiz des Kantons St. Gallen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung ( Art. 125 Abs. 2 StG) verurteilt."

Also, wieder scheiBe mit der Meditationspraxis.

J.


Stephan Offline



Beiträge: 29
Punkte: 29

31.07.2009 15:25
#2 RE: Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

Kaum zu glauben.

Das bedeutet, wenn man einen Event organisiert und jemand freiwillig - ohne Zwang, mitmacht und sich dann verletzt, haftet man dennoch?
Da Fragt man sich schon, ob es das Risiko wert ist, einen Event irgendwelcher Art auf die Beine zu stellen.

Ich selber organisiere mehrmals im Jahre Events, teils auch grössere Dinger.
Bei den grösseren Veranstaltungen habe ich bisher eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, welche für Schäden jeglicher Art (auch Personenschäden) aufkommt.
Wenn man aber wegen Körperverletzung angeklagt wird, obschon alle Teilnehmer freiwillig mitmachen...

Da bin ich nun doch etwas beunruhigt.


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

31.07.2009 17:26
#3 RE: Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

Na ja, bald bekommen wir wohl zu hundert Prozent amerikanische Verhältnisse, in denen du schon haftbar gemacht wirst, wenn du jemand einen heissen Kaffee anbietest der sich daran den Mund verbrennt..

Ich überlege mir mittlerweile auch, ob ich bei den von mir organisierten Wanderungen/Treffen von jedem Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterzeichnen lasse, so blödsinnig das auch klingt.

Aber nachdem ich in der Bedienungsanweisung zu meiner neuen Spülmaschine solche Hinweise (KEINE ÜBERTREIBUNG!!!) gefunden habe halte ich nichts mehr für unmöglich.

"Das Wasser in der Maschine ist kein Trinkwasser!"
(klar, ich saufe immer das Schmutzwasser aus der Bodenwanne!) und
Füllen sie keine Lösungsmittel in die Einspülkammer ! Explosionsgefahr !"
(Klar, nur mit Nitroverdünnung wird das Geschirr bekanntlich richtig sauber)

Und auf dem Beipackzettel vom Bügeleisen (!) auch ca. 8 Seiten Warnhinweise und ganze drei zur Bedienung:

"Achtung ! Gerät wird im Betrieb heiss - Verbrennungsgefahr!"
(Nasowasaberauch ! Da hätte ich niemals mit gerechnet, gut dass DARAUF hingewiesen wurde.)
"Schneiden sie die Zuleitung nicht durch"
(Wieso ??? ich dachte dann habe ich ein schnurloses Bügeleisen, wie mein Wasserkocher auch!)

(Kleiner Scherz zu diesem Thema: "Lisa ! Wieso hast du denn die Ohren verbunden ???"
Ja - weisst du, ich war gerade beim Bügeln als das Telefon klingelte. Und da habe ich im Reflex das Bügeleisen ans Ohr gehalten"
Ja - aber BEIDE Ohren?"
Ja, weisst du, ich wollte gleich den Arzt anrufen...")

Bedienungsanleitungen werden heute nicht mehr von Technikern gemacht, sondern von Juristen

Armes Deutschland...

"ACHTUNG ! BEIM BARFUSSLAUFEN BESTEHT DIE GEFAHR DES BODENKONTAKTS!"!"

Und Kerstin (zum unseligen anderen Thread): Um Himmels willen, ich werde doch nicht wegen EINES Gestörten, der ja nun auch unschädlich gemacht ist, das Schreiben hier einstellen.


Jörg 2 Offline




Beiträge: 938
Punkte: 927

01.08.2009 00:03
#4 RE: Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

@Manfred (Ten)
Lach, kicher, sehr gut!
J.


Jay Offline




Beiträge: 788
Punkte: 695

01.08.2009 08:33
#5 Schuhe & Verwendungsrisiken Zitat · Antworten

Hi Manfred, hi Jörg,
auch ich habe diesen amüsanten Beitrag mit dem größten Vergnügen gelesen & sehr intensiv gelacht. Allerdings ebbt dieses Lachen schon recht abrupt ab, wenn man sich zu Bewußtsein führt, daß derlei ja tatsächlich in einer Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung steht, also Wirklichkeit ist.

Zum einen ist es ja wirklich verblüffend, was das Autorenteam für die Bedienungsanleitung (es sitzt selbstverständlich nicht in der chinesischen Fabrik, sondern als 'Beauftragter' von dieser meist noch in Europa) den Kunden für skurrile Ideen unterstellt, für deren evtl. Folgen sich die Firma 100 %ig & todsicher "Haftungsansprüche in diesem Fall" ausschließend absichert.

Die andere Kategorie (siehe Bügeleisen) ist dahingehend erschreckend, daß sie offenbar einer immer zunehmenderen Verblödung der Allgemeinbevölkerung Rechnung trägt oder tragen will. Prototypisch hierfür ist ein um 1980 erschienenes Manual für die Ausbildung der Bundeswehr-Unteroffiziere; diejenige Passage, die am meisten ins Gerede kam, war: "Bei Einbruch der Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen".

Zitat von Manfred(Ten)
Na ja, bald bekommen wir wohl zu hundert Prozent amerikanische Verhältnisse, in denen du schon haftbar gemacht wirst, wenn du jemand einen heissen Kaffee anbietest der sich daran den Mund verbrennt..

Das Problem läßt sich lösen. Weniger durch ein praktisches Säulenthermometer (reagiert zu langsam), auch nicht durch die bekannten Infrarot-Meßpistolen (zu teuer) als vielmehr durch chemisch völlig neuerfundenen Kaffee. Hat er die Solltemperatur (ca. 40°), sieht er grün aus. Ist er zu heiß, ist es eine leuchtend rote, ist er zu kalt, eine blaue Flüssigkeit. So einfach ist das (wenn´s soweit ist, fügt man in den USA noch ein Gesetz hinzu, das Kaffeeausschank durch Farbenblinde ferbietet). Der Geschmack des Kaffees wird ja nicht durch den Kaffee als Ganzes, sondern durch essentielle Geschmacksstoffe bewirkt. Beleg hierfür (& bereits erfunden): Bei ALDI käufliche Erdbeeren, die wundervoll aussehen, riesengroß sind & fast nach nichts schmecken.

Nicht oder nur in sehr ferner Zukunft läßt sich folgendes Problem lösen:
Zitat von Manfred(Ten)
Bedienungsanleitungen werden heute nicht mehr von Technikern gemacht, sondern von Juristen

Armes Deutschland...

"ACHTUNG ! BEIM BARFUSSLAUFEN BESTEHT DIE GEFAHR DES BODENKONTAKTS!"!"


Es geht hierbei nicht um das Problem, daß BF-Laufen als nicht lieferbarer, nichtdinglicher Sache kein Beipackzettel beiliegt ("Benutzen Sie keine netzverbundenen oder sonstige mit dem Erdreich verbundenen elektrischen Geräte, in denen mit einer höheren als mit der vom VDE genormten Sicherheitskleinspannung von 42 Volt gearbeitet wird"), sondern das Problem besteht in folgendem:

Es gibt heute keinen Artikel, dem, sofern diesem für zusätzliche Verpackungszwecke eine meist transparente größere Tüte (oder Tasche, meist aus Polyäthylen) beiliegt, dieser wiederum nicht ebenfalls der Hinweis beiliegt, "Achtung! Erstickungsgefahr!" (Kleine Kiner könnten sich das Ding über den Kopf ziehen & nur noch die darin befindliche Luft atmen).

Jedoch gibt es wiederum Artikel, die nicht nur - zieht man das von Manfred(Ten) Erwähnte als Vergleichsmaßstab heran - einen Nebenwirkungs- & Gefahrenbeipackzettel, sondern eine umfassende mehrseitige DIN A4-Broschüre benötigen würden. Das sind nämlich Schuhe!

Einen Komplettentwurf des eigentlich Notwendigen möchte ich der Leserschaft ersparen, nur ein paar Textpassagen-Auszüge oder Stichpunkte:

* Dieser paarweise in spiegelsymmetrischer Ausführung gelieferte Artiekl kann schwere skelettöse Verformungen und Veränderungen an Ihren unteren Extremitäten bewirken, die als Nebenwirkung bei rd. 80% der Benutzer beobachtet wurden und als Folge auch weitere Gesundheits- und Befindlichkeitsstörungen evtl. hoher Dolenz außerhalb der genannten Körperregion nach sich ziehen können. In schweren Fällen wie z. B. Hallux vagus u. ä. kann eine operative Korrektur dieser Veränderungen erforderlich werden.

* Auch im Weichteilbereich sind durch die Verwendung dieses Artikels erhebliche Veränderungen, die ebenfalls mit hoher Dolenz einhergehen, möglich und wahrscheinlich. Dies können sein
- Hautaufwallungen durch Reibe- & Scheuerstellen; [meine persönliche Anmerkung: Blasen, Wundstellen, aus denen dann Hühneraugen werden]
- bei geschlossenen, betont modischen Ausführungen: schwere laterale Verkrümmungen & Verdrehungen der Nägel, im Rahmen derer es operativer Exzision & ggf. Entfernung eines Teils oder der gesamten Matrix bedarf;

* Veränderungen im Blutbild durch Ausdünstung und Diffusion durch die Haut von Restbeständen von bei der Produktion dieses Artikels verwendeten Chemikalien; die Schuhindustrie weist darauf hin, daß sie als einzige Industrie von allen gesetzlichen [Umwelt- etc.]Vorschriften zur Verwendung der hochtoxischen Chrom VI-Verbindungen befreit ist;

* Ihre Gehweise, die Sie ursprünglich in Form des natürlichen Abrollens Ihrer Zehen erlernt haben, wird sich verändern und kann zu Beeinträchtigung Ihrer allgemeinen Beweglichkeit und Motorik sowie sonstiger gesundheitlicher & Befindlichkeitsbeschwerden führen;

* Bei Verwendung von für Minderjährige vorgesehenen Ausführungen dieses Attikels sind die unteren Extremitäten der Benutzer alle 1 - 2 Monate auf Veränderungen in der Größe zu prüfen & die vorliegende Ausführung durch eine solche größerer Abmessungen zu ersetzen, da sonst sehr schwerwiegende Schäden entstehen.

&, zum Schluß, so kleingedruckt wie nur irgend möglich:

Durch den Kauf dieses Artikels wird ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Kunden begründet. Der Kunde entbindet den Hersteller in Bezug auf sämtliche Aspekte der Produkthaftung und von jedweden Ansprüchen auf Ersatz nachweislich durch den Gebrauch dieses Artikels entstandener Schäden [US-juristische Formulierung: "fully indemnifies..."].


Na? Wenn´s darum geht, sämtliche Risiken in gleichem Grade wie von Manfred(Ten) dargestellt, zu benennen & auszuarbeiten, kommt schon eine gewaltige Sicherheits-Beilagebroschüre zusammen.

Schönes WE einstweilen, Jay

PS: & da zwingt man die Menschen immer noch an X Orten & zu X Anlässen in Schuhe...


kerstin Offline

Admina


Beiträge: 2.110
Punkte: 1.181

01.08.2009 08:39
#6 RE: Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

Hallo Manfred,


Zitat von Manfred (Ten)
Und Kerstin (zum unseligen anderen Thread): Um Himmels willen, ich werde doch nicht wegen EINES Gestörten, der ja nun auch unschädlich gemacht ist, das Schreiben hier einstellen.



das wäre auch wirklich sehr schade gewesen. Leider habe ich diesen Quatsch zu spät entdeckt, ansonsten hätte ich seinen äußerst niveauvollen "Beitrag" sofort eliminiert! Es kann einfach nicht angehen, daß der Leute blöd anmacht und auf diese Weise versucht, sie gegeneinender aufzustacheln oder sogar vergrault. So mußte ich mit der "Keule" dazwischengehen. Ich bin mir aber sicher, daß er es immer wieder versuchen wird.

Zitat von Manfred (Ten)
Ich überlege mir mittlerweile auch, ob ich bei den von mir organisierten Wanderungen/Treffen von jedem Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterzeichnen lasse, so blödsinnig das auch klingt.



Ja, das braucht\'s bald - wie im Krankenhaus, wo man als Patient unterschreiben muß, daß man die Klinik wegen postoperativer Probleme nicht haftbar machen kann - z.B. nach dem klinisch bedingten Ableben - "liegt der Bauer tot im Zimmer, lebt er nimmer..." . Es ist schon kurios, für was man heutzutage alles haftbar gemacht werden kann...

Zitat von Manfred (Ten)
"Das Wasser in der Maschine ist kein Trinkwasser!"
(klar, ich saufe immer das Schmutzwasser aus der Bodenwanne!) und
Füllen sie keine Lösungsmittel in die Einspülkammer ! Explosionsgefahr !"
(Klar, nur mit Nitroverdünnung wird das Geschirr bekanntlich richtig sauber)

Und auf dem Beipackzettel vom Bügeleisen (!) auch ca. 8 Seiten Warnhinweise und ganze drei zur Bedienung:

"Achtung ! Gerät wird im Betrieb heiss - Verbrennungsgefahr!"
(Nasowasaberauch ! Da hätte ich niemals mit gerechnet, gut dass DARAUF hingewiesen wurde.)
"Schneiden sie die Zuleitung nicht durch"
(Wieso ??? ich dachte dann habe ich ein schnurloses Bügeleisen, wie mein Wasserkocher auch!)
[/quote]

Dies könnte von einer Witzseite im Internet stammen, doch es ist tatsächlich wahr! Solche völlig abstrusen Anleitungen gibt es in der Tat, und wenn dies auch noch aus einer Fremdsprache übersetzt wurde, dann wird es erst recht interessant. Ich hatte einmal in meiner schrecklichen Adidaszeit ein Fuß-Deospray gekauft. Dies wurde aus Frankreich exportiert. Auf der Sprühdose war ein Aufkleber mit einer deutschen Gebrauchsanleitung auf die französische Gebrauchsanleitung (Mode d'Emploi) geklebt: "Sprahen an 20 cm direkt auf den Fub und besonders zwischen die Finger und auch in der Schuh". Dies war aber noch harmlos, da dies nur grammatikalische Fehler enthielt. Das mit dem Bügeleisen ist ja besonders genial . Einen Vorteil hätte die Anwendung schon: man könnte seine Segelöhrchen schön planbügeln. Dadurch wird man so richtig windschnittig . Die Welt wird immer verrückter...

Viele Grüße - und ein schönes Wochenende,

Kerstin


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

01.08.2009 10:20
#7 RE: Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

Kerstin :

LOL !

Bin gerade im Aufbruch nach Mittenwald...

Nur soviel zu Deinem genialen Warnhinweis: Das würde auch wieder gegen geltendes Recht verstossen, denn um alle Warnungen unterzubringen müsste die Verpackung so gross (oder das Gedruckte zu klein) sein, dass sie wiederum als "Mogelpackung" beanstandet würde.

Grüssle
Manfred


kerstin Offline

Admina


Beiträge: 2.110
Punkte: 1.181

01.08.2009 13:40
#8 RE: Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

Hi Jörg,

das ist echt kurios - kaum zu überbieten! Sicherlich haben die zwei Frauen dieses Event geplant und auch realisiert, doch glaube ich, daß jeder, der an solchen Events teilnimmt, sich eigentlich der Gefahren bewußt sein sollte. Ist doch irgendwie logisch, daß man sich die Fußsohlen verbratzeln kann, wenn man über Glut oder durchs Feuer läuft. Hier können Temperaturen >400°C entstehen. Mit der Teilnahme an so einer Veranstaltung anerkennen die jeweiligen Teilnehmer die Gefahr eventueller Gusundheitsrisiken automatisch. Darum wundert mich ein solches Urteil, welches wohl aber von Schuh- und Sockenträgern gefällt wurde. Ich persönlich hätte allerdings Bedenken, so etwas zu tun, doch weiß ich nicht, ob ich es nicht auch mal ausprobieren würde. Andererseits gibt es wichtigeres im Leben, als einmal "Fakir" zu spielen .

Viele BF-Grüße - endlich bei "echtem" Sommerwetter,

Kerstin


barfußläufer Offline



Beiträge: 23
Punkte: 23

03.08.2009 11:10
#9 RE: Feuerlauf - AUTSCH ! Zitat · Antworten

Ob es Körperverletzung ist oder nicht hängt von den genauen Umständen ab. Und ich kann mir gut vorstellen, das dem "Opfer" vorher gesagt wurde dass es ganz ungefährlich ist - und das ist dann Körperverletztung. Auf jeden Fall ist die Anzeige erst einmal berechtigt - wie etwas zu bewerten ist entscheidet dann der Richter.
Ein Haftungsausschluß hilft da wenig weiter - siehe auch das Haftungsauschlußgeschreibsel bei Links im Internet - auch hier kann so etwas strafverschärfend (ist dann sogar vorsätzliche Körperverletzung) wirken.


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