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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 16 Antworten
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André Uhres Offline

Admin


Beiträge: 2.093
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21.09.2015 16:38
Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Vor gut einer Woche demonstrierten "Tausende von Menschen gleichzeitig in 71 italienischen Städten, um ihre strikte Ablehnung gegen die Einwanderungspolitik eines Europas zu bekräftigen, das sich blind hinter seinen hohen Mauern versteckt."
Hier ist der Link zu dem Artikel:
http://www.pressenza.com/de/2015/09/die-...gung-fuer-alle/


Dieter (Bochum) Offline




Beiträge: 1.367
Punkte: 1

21.09.2015 16:50
#2 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Hallo Andrè,

und nach der Demonstration die Schuhe wieder an?

LBFG Dieter (Bochum)


André Uhres Offline

Admin


Beiträge: 2.093
Punkte: 334

22.09.2015 00:20
#3 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Zitat von Dieter (Bochum) im Beitrag #2
und nach der Demonstration die Schuhe wieder an?


Hallo Dieter,

vielleicht sind ja einige auf den Geschmack gekommen . Offenbar hatten viele an dem Tag ihren Spaß: "Ein bunter und fröhlicher Umzug, darunter auch viele Kinder und Familien"

Liebe Grüße,
André


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

23.09.2015 09:29
#4 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Na da hoffe ich mal dass das uns BFlern nicht wieder negativ angehängt wird.
Z.Z. ist man ja sehr gefährdet wenn man auch nur die kleinste Kritik an der Flüchtlingsflut ausspricht, auch wenn man damit recht hat. Man ist da ganz schnell ein Nazi, auch wenn man beteuert kein Rassist zu sein und auch nicht direkt gegen die Aufnahme von "echten" Flüchtlingen ist. Bei Facebook z.B. wurden in den letzten Wochen voreilig sicher 1000e Freundeslisten bereinigt und man selber flog schneller bei jahrelangen persönlichen Freunden raus nur weil man sagte "jetzt ists genug". Seit anfang dieser Woche schämen sich aber sicher auch 1000e von FB-Usern für ihr voreiliges Handeln, denn egal ob sie Christ-oder Sozialdemokraten, Linke, oder sonstige "Zugklatscher" sind, jetzt müssen sie miterleben wie ihre geliebten Politiker einer nach dem anderen selbst zugeben sich total mit ihrer Fahrtrichtung total geirrt zu haben.

Ich finde es sowieso etwas fehl am Platze BF als politisches Statement zu nutzen, wenn es nicht gerade um das Thema BF geht. Ist nur Effekthascherei wie z.B. die barbusigen "Femen" bei ihren Demos. Nur dass Diese im gegensatz zu den barfüßigen Flüchtlingspolitikgegnern keine Gemeinschaft in verruf bringt, wie uns.
Ich musste mir sogar damals als ich mir die Haare abschnitt von einigen Leuten die Frage anhören ob ich irgendwie in die rechte Szene gewechselt hätte. Und dass nur weil ich jetzt ne Glatze hatte und sog. Kargohosen trug die im Schnitt ja der BW-Hose gleichen. Die Hosenträger dazu erübrigten dann noch den Rest. Hätte ich noch angefangen Springerstiefel zu tragen hätte mich wohl auch kein vehementes Veto mehr gerettet. Ich hätte meinen Ruf weg. Du darfst ja heutzutage nicht mal mehr die deutsche Fahne in Deinem Garten hiessen ohne gleich die Nazikeule übergezogen zu bekommen.

Gruß Engel




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Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

23.09.2015 12:06
#5 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Hi Engel,

ich gebe Dir recht und pflichte Dir völlig bei. Es ist nämlich in unserem Lande wieder so weit gekommen, daß man trotz eines weiterhin verbrieften Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sehr genau darauf achten muß, was man sagt (oder schreibt) und wem man es sagt. Wer sich in politisch unliebsamer Weise äußert, muß gewärtigen, eine "ganz große Koalition" aus Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grünen und Linken gegen sich aufzubringen. Die Strafverfolgungsbehörden sind mit § 130 StGB (Volksverhetzung) schnell bei der Hand, und die Vorschrift selbst ist seit dem Beginn dieses Jahrhunderts mehrfach geändert und verschärft worden, so daß auch zuvor strafloses Verhalten nunmehr strafrechtlich erfaßt werden kann, und die angedrohten Strafen sind erhöht worden (diese Tendenz ist im Strafrecht ganz allgemein zu beobachten). Nur die Gedanken sind noch frei.

Barfüßige Herbstgrüße,
Markus U.


André Uhres Offline

Admin


Beiträge: 2.093
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23.09.2015 12:16
#6 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Für mich passen das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht barfuß zu sein und das Recht auf freie Bewegung gut zusammen. Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenrechte.

Liebe Grüße,
André


Preik Offline



Beiträge: 50

24.09.2015 12:24
#7 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

@Engel & Markus U.: Ihr beiden habt vollkommen recht: Auch ich habe mich auf facebook schon "rechtfertigen" müssen, weil ich sehr asylkritisch eingestellt bin. 2 Freunde haben sich verabschiedet. Inzwischen stelle ich fest, daß die Kritik an meinen teilweisen Polit-Postings nachläßt bzw. selbst (ehem. überzeugte) Linke langsam merken, daß hier was falsch läuft.
Was Markus wegen der Volksverhetzung sagt, stimmt leider. Man muß eben sehr auf die Formulierung achten und immer Respekt wahren. Das habe ich bisher immer gut hinbekommen

___________________________________________
Das Leben ist kein Konjunktiv.


Dominik R. Offline

Admin


Beiträge: 1.623
Punkte: 709

03.10.2015 17:12
#8 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Zitat von Markus U. im Beitrag #5
Hi Engel,

ich gebe Dir recht und pflichte Dir völlig bei. Es ist nämlich in unserem Lande wieder so weit gekommen, daß man trotz eines weiterhin verbrieften Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sehr genau darauf achten muß, was man sagt (oder schreibt) und wem man es sagt. Wer sich in politisch unliebsamer Weise äußert, muß gewärtigen, eine "ganz große Koalition" aus Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grünen und Linken gegen sich aufzubringen. Die Strafverfolgungsbehörden sind mit § 130 StGB (Volksverhetzung) schnell bei der Hand, und die Vorschrift selbst ist seit dem Beginn dieses Jahrhunderts mehrfach geändert und verschärft worden, so daß auch zuvor strafloses Verhalten nunmehr strafrechtlich erfaßt werden kann, und die angedrohten Strafen sind erhöht worden (diese Tendenz ist im Strafrecht ganz allgemein zu beobachten). Nur die Gedanken sind noch frei.

Barfüßige Herbstgrüße,
Markus U.



Sorry Markus, mit Verlaub: SO EIN BLÖDSINN!

Bin entsetzt. Bin ich im falschen Forum?
Die Hürden für Volksverhetzung sind sehr hoch. Nur Rassisten werden damit belangt.

Wenn das hier von euch Admins nicht klargestellt wird bin ich weg.

Seit wann ist es den in der BRD verboten die Flüchtlingspolitik zu kritisieren?
Ganz im Gegenteil.

Ich diskutiere auch mit jedem der in der Flüchtlingsfrage eine andere Meinung hat.
Aber, die Behauptung, man käme mit "Asylkritik" schnell mit § 130 StGB in Berührung stimmt so nicht.

Denkt da bitte nochmal drüber nach!

Viele Grüße,
Dominik

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André Uhres Offline

Admin


Beiträge: 2.093
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04.10.2015 04:52
#9 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

So viel dürfte klar sein: bei der Einwanderungspolitik Europas ist die Menschlichkeit zu kurz gekommen, und das wird von den "Barfüßigen" wohl zu Recht kritisiert.


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

05.10.2015 08:36
#10 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Zitat von Dominik R. im Beitrag #8
Die Hürden für Volksverhetzung sind sehr hoch. Nur Rassisten werden damit belangt.


Das kann ich nun so nicht stehen lassen.

Lesen wir uns mal den Absatz 1 des § 130 durch.
Zitat:
§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Hier werden zwar explizit "Teile der Bevölkerung und Einzelpersonen" erwähnt die oben genannten Gruppierungen angehören, und man könnte es sicher als rassistisch bezeichnen gegen diese Gruppen und ihre Angehörigen zu Gewalt-und Willkürmaßnahmen aufzurufen. Aber wenn man jetzt nicht gerade unter plötzlich auftretendem Analphabetissmus leidet ist dort weiter zu lesen: "...oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert...". Das ist kein Rassimus, denn ich kann hier Kinder, Frauen, Männer, Homosexuelle, Politiker, Auto-oder Radfahrer, Arbeitslose, usw meinen. das sind alles nur Teile unserer Bevölkerung, aber keine Rassen die ich bedrohe. Und trotzdem greift hier der § 130. Auch wenn ich nicht zur Gewalt gegen Politiker aufrufe sondern nur fordere das wir alle absetzen kann mir das als Willkür ausgelegt werden und schon zappel ich am Haken des § 130.

Neustes Beispiel zur Auslegung des Paragraphen welche ihn ab adsurdum führt:
Wenn ein extremistischer Muslim mit deutschem Pass oder Herkunft öffentlich zum Dschihad aufruft ist dass seit neuestem nicht mehr strafbar. Er darf nur nicht anwerben, finanzieren oder Gruppierungen bilden. Wenn ich aber öffentlich dazu aufrufe genau diesen Extremisten und seine Anhänger des Landes zu verweisen (also keine direkte Gewaltandrohung) laufe ich Gefahr mit dem § 130 in konflikt zu geraten. Dabei ist eindeutig der Aufruf des Extremisten rassistischer Natur, meiner dient jedoch nur dem Schutz des eigenen Volkes ohne jegliche Gewalt.

Darüber sollte man mal nachdenken

Gruß Engel




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Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

05.10.2015 14:41
#11 § 130 StGB im Wandel der Zeiten und eine weitere Anmerkung Zitat · Antworten

Hi zusammen,

wie ich schon schrieb, ist die Vorschrift des § 130 StGB mehrfach geändert und erweitert worden. Ich besitze jedoch noch einen alten Strafrechtskommentar aus dem Jahre 1999, in dem die Vorschriften in der damals geltenden Fassung abgedruckt sind. Die Anfang 1999 geltende Fassung des § 130 StGB lautete folgendermaßen:

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische oder religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stükke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeicheten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Absatz 2 gilt aich für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 2 bezeichneten Inhalts.

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die heute geltende Fassung ist, wie man gleich auf den ersten Blick sieht, wesentlich umfangreicher. Sie lautet:

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Schrift (11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überläßt oder zugänglich macht, die

a) zum Haß gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, daß diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder

3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stükke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Zitat von Engel
Hier werden zwar explizit "Teile der Bevölkerung und Einzelpersonen" erwähnt die oben genannten Gruppierungen angehören, und man könnte es sicher als rassistisch bezeichnen gegen diese Gruppen und ihre Angehörigen zu Gewalt-und Willkürmaßnahmen aufzurufen. Aber wenn man jetzt nicht gerade unter plötzlich auftretendem Analphabetissmus leidet ist dort weiter zu lesen: "...oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert...". Das ist kein Rassimus, denn ich kann hier Kinder, Frauen, Männer, Homosexuelle, Politiker, Auto-oder Radfahrer, Arbeitslose, usw meinen. das sind alles nur Teile unserer Bevölkerung, aber keine Rassen die ich bedrohe. Und trotzdem greift hier der § 130. Auch wenn ich nicht zur Gewalt gegen Politiker aufrufe sondern nur fordere das wir alle absetzen kann mir das als Willkür ausgelegt werden und schon zappel ich am Haken des § 130.

Neustes Beispiel zur Auslegung des Paragraphen welche ihn ab adsurdum führt:
Wenn ein extremistischer Muslim mit deutschem Pass oder Herkunft öffentlich zum Dschihad aufruft ist dass seit neuestem nicht mehr strafbar. Er darf nur nicht anwerben, finanzieren oder Gruppierungen bilden. Wenn ich aber öffentlich dazu aufrufe genau diesen Extremisten und seine Anhänger des Landes zu verweisen (also keine direkte Gewaltandrohung) laufe ich Gefahr mit dem § 130 in konflikt zu geraten. Dabei ist eindeutig der Aufruf des Extremisten rassistischer Natur, meiner dient jedoch nur dem Schutz des eigenen Volkes ohne jegliche Gewalt.

Darüber sollte man mal nachdenken



Hi Engel,

so etwa verhält es sich. Man braucht jedoch, wie Du selbst erfahren hast und was auch Preik beschrieben hat, gar nicht erst das Strafgesetzbuch zu bemühen, weil es schon im Vorfeld informelle "soziale Strafen" in Form von Ausgrenzung politisch Andersdenkender gibt, die gerade darum, weil sie informell und nicht an geschriebene Regeln in Form von Gesetzen oder so gebunden sind, desto schmerzlicher und anhaltender auf die Betroffenen einwirken. Wie ich schon schrieb: Man muß aufpassen, was man sagt und wem man es sagt. Die Propaganda in den Nachrichtensendungen (z. B. der obligatorische "Kommentar" in der "Tagesschau") erklärt uns allen ganz genau, welche Meinung wir gefälligst zu vertreten haben. Wer seinen eigenen Kopf einsetzt und es wagt, eine andere als die vorgeschriebene Meinung zu vertreten, bekommt - schon weit unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit und lange bevor die Justizbehörden eingreifen - die informellen sozialen Strafen zu spüren, indem man sich für sein Aussehen (wie z. B. Du) oder gewisse Äußerungen rechtfertigen muß oder wegen politisch mißliebiger Äußerungen (wie z. B. Preik) Freunde verliert. Und wer weiß - vielleicht habe ich mich mit diesem Beitrage auch schon zu weit aus dem Fenster gelehnt. Der Gesinnungsterror der Alt- 68er in Verbindung mit einer aus der DDR stammenden Bundeskanzlerin hat schon längst bedrohliche Formen angenommen.

Barfüßige, um die Meinungsfreiheit äußerst besorgte Herbstgrüße,
Markus U.


Dominik R. Offline

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05.10.2015 16:51
#12 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Zitat von Engel im Beitrag #10

Wenn ein extremistischer Muslim mit deutschem Pass oder Herkunft öffentlich zum Dschihad aufruft ist dass seit neuestem nicht mehr strafbar. Er darf nur nicht anwerben, finanzieren oder Gruppierungen bilden. Wenn ich aber öffentlich dazu aufrufe genau diesen Extremisten und seine Anhänger des Landes zu verweisen (also keine direkte Gewaltandrohung) laufe ich Gefahr mit dem § 130 in konflikt zu geraten. Dabei ist eindeutig der Aufruf des Extremisten rassistischer Natur, meiner dient jedoch nur dem Schutz des eigenen Volkes ohne jegliche Gewalt.

Darüber sollte man mal nachdenken


Sorry, das stimmt so nicht!
Es ist eine Falschdarstellung, wenn du behauptest, die Forderung nach Ausweisung von Islamisten die zum Dschihad aufrufen, wäre Verboten. Hört man doch ständig. ("Hassprediger abschieben.....").

Du meinst vielleicht, das man jemand mit deutschem Pass nicht des Landes verweisen kann, das ist richtig. Gilt aber für alle Spinner.....nicht nur die "religiösen".

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Dominik R. Offline

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05.10.2015 17:07
#13 RE: § 130 StGB im Wandel der Zeiten und eine weitere Anmerkung Zitat · Antworten

Zitat von Markus U. im Beitrag #11
.......Verbindung mit einer aus der DDR stammenden Bundeskanzlerin hat schon längst bedrohliche Formen angenommen.

Barfüßige, um die Meinungsfreiheit äußerst besorgte Herbstgrüße,
Markus U.





Immer die Kommunisten.....
An allem ist die DDR schuld.....(Bei dir hat die "Propaganda in den Nachrichtensendungen.."..die...."erklärt uns allen ganz genau, welche Meinung wir gefälligst zu vertreten haben.", zumindest im Punkt DDR gut funktioniert.....).

Sogar an der neoliberalen Kanzlerin, die Auslandseinsätze beschließt, Arbeitslosengeld 2 [auf Armutsniveau] weiterführt [von Gerhard Schröder eingeführt), Freihandelsabkommen mit den USA aushandelt, sich für Prestige- und Protzprojekte wie S21 ausspricht, etc......ist die DDR schuld!
Hängt ja alles mit ihrer DDR Sozialisation zusammen.......

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André Uhres Offline

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05.10.2015 19:00
#14 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Wie man von "Die Barfüßigen marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle" auf "Volksverhetzung" kommt, bleibt mir allerdings schleierhaft ;)

Liebe Grüße,
André


Engel Offline




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06.10.2015 05:12
#15 RE: Die „Barfüßigen“ marschieren für das Recht auf freie Bewegung für alle Zitat · Antworten

Zitat von Dominik R. im Beitrag #12
Zitat von Engel im Beitrag #10

Wenn ein extremistischer Muslim mit deutschem Pass oder Herkunft öffentlich zum Dschihad aufruft ist dass seit neuestem nicht mehr strafbar. Er darf nur nicht anwerben, finanzieren oder Gruppierungen bilden. Wenn ich aber öffentlich dazu aufrufe genau diesen Extremisten und seine Anhänger des Landes zu verweisen (also keine direkte Gewaltandrohung) laufe ich Gefahr mit dem § 130 in konflikt zu geraten. Dabei ist eindeutig der Aufruf des Extremisten rassistischer Natur, meiner dient jedoch nur dem Schutz des eigenen Volkes ohne jegliche Gewalt.

Darüber sollte man mal nachdenken


Sorry, das stimmt so nicht!
Es ist eine Falschdarstellung, wenn du behauptest, die Forderung nach Ausweisung von Islamisten die zum Dschihad aufrufen, wäre Verboten. Hört man doch ständig. ("Hassprediger abschieben.....").

Du meinst vielleicht, das man jemand mit deutschem Pass nicht des Landes verweisen kann, das ist richtig. Gilt aber für alle Spinner.....nicht nur die "religiösen".






Ich habe ja nicht von Abschiebung geschrieben, sondern von der Möglichkeit mit dem § 130 konfrontiert zu werden. Da werden nämlich unterschiede gemacht.
das ein Bundesbürger mit gültigem Pass nicht des Landes verwiesen werden darf ist mir auch klar, war aber nicht Gegenstand meines Textes. Mir ging es nur darum dass bei 2 im Grunde genommen gleichen Delikten zweierlei Maß angewand wird.

Gruß Engel




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Markus U. Offline




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07.10.2015 15:56
#16 RE: § 130 StGB im Wandel der Zeiten und eine weitere Anmerkung Zitat · Antworten

Zitat von Dominik R.
Immer die Kommunisten.....
An allem ist die DDR schuld.....

Sogar an der neoliberalen Kanzlerin, die Auslandseinsätze beschließt, Arbeitslosengeld 2 [auf Armutsniveau] weiterführt [von Gerhard Schröder eingeführt), Freihandelsabkommen mit den USA aushandelt, sich für Prestige- und Protzprojekte wie S21 ausspricht, etc......ist die DDR schuld!
Hängt ja alles mit ihrer DDR Sozialisation zusammen.......



Hi Dominik,

es ist doch ganz natürlich, daß die DDR bei allen, die dort gelebt haben und aufgewachsen sind, ihre Sozialisationsspuren hinterlassen hat, auch bei der Kanzlerin. Die CDU der DDR mußte, wie die anderen zugelassenen "Blockparteien" auch, brav im Kielwasser der SED, die heute bekanntlich als "Die Linke" firmiert und das geistige Erbe der DDR verwaltet, mitschwimmen.

Eine Besonderheit der Angela Merkel besteht darin, daß sie sich, obwohl sie die CDU anführt, eher wie eine verkappte Grüne gibt. Gregor Gysi hat übrigens mal über eine mögliche schwarz- grüne Koalition gesagt, daß diese 2013 nicht zustande gekommen sei, weil die Grünen darauf nicht vorbereitet gewesen seien, daß sie (also die Grünen) aber im Jahre 2017 auf eine solche vorbereitet sein werden.

Und die Grünen sind schließlich nichts anderes als die spießig- rechthaberische Alt- 68er- Gouvernantenpartei mit dem Charme von Fräulein Rottenmeier, die uns sehr autoritär vorschreibt, was wir zu kaufen, zu essen und vor allem zu meinen haben, und wehe, wenn jemand von der vorgeschriebenen Meinung (derzeit vor allem in der Flüchtlingsfrage; wer nicht dafür ist, alle herzlich willkommen zu heißen und sich gefälligst total über ihre Ankunft zu freuen, kann ja nur ein böser Nazi sein) abweicht!

Das meinte ich, als ich schrieb, daß die Meinungsfreiheit faktisch schon lange nicht mehr besteht und nur die Gedanken noch frei sind.

Barfuß,
Markus U.


Dominik R. Offline

Admin


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24.10.2015 12:35
#17 "Die müssen hinausgeworfen werden" - Zitat von 1947 oder 2015? Zitat · Antworten

Flüchtlinge damals und heute

"Die müssen hinausgeworfen werden" - Zitat von 1947 oder 2015?

12.10.2015, 18:46 Uhr | Von Carsten Hoefer, dpa

Wer die aktuelle Fluchtwelle mit der Vertreibung der Deutschen aus Mittel- und Osteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg vergleicht, muss mit bösen Reaktionen rechnen. Aber der Blick zurück zeigt, dass die Belastung für die einheimische Bevölkerung damals ungleich höher war als heute.

Beispiel Bayern: ein nicht enden wollender Strom von Flüchtlingen, Angst vor wachsender Kriminalität, Fremdenfeindlichkeit. "Die Flüchtlinge müssen hinausgeworfen werden, und die Bauern müssen dabei tatkräftig mithelfen", heizt ein Redner die wütende Stimmung bei einer Kundgebung ein.

Eine Pegida-Demonstration im Herbst 2015? Mitnichten. Diese Sätze fallen am Osterfeiertag 1947 auf dem Bauerntag im bayerischen Traunstein. Das Presseecho ist groß. Der Redner ist Jakob Fischbacher, Mitgründer der Bayernpartei und des Bayerischen Bauernverbands.

Ihn treiben der Hass und die Angst vor Überfremdung - obwohl es doch "Volksdeutsche" und keine Syrer sind, die da nach Bayern kommen. Fischbacher schimpft gar über "Blutschande". Gemeint sind Heiraten zwischen bayerischen Bauernburschen und zugewanderten Frauen - "diese geschminkten Weibsen mit lackierten Fingernägeln". Diese Sprüche finden gar den Weg in die Hamburger Redaktion des "Spiegel", der ausführlich berichtet.

"Pogrome für die Gerechtigkeit"

Es bedienten sich so viele Fremde an den bayerischen Futterkrippen, klagt einige Monate später Fischbachers Parteifreund Andreas Schachner in einem Brief, "dass Pogrome nötig wären, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen".

Die Massenflucht vor der Roten Armee und die anschließende Vertreibung der Deutschen aus Mittel- und Osteuropa brachte 1944 und 1945 knapp 700.000 Flüchtlinge nach Bayern, 1946 folgten etwa 800.000 Menschen.

Insgesamt nahm Bayern bis 1950 1,8 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene auf; ein Bevölkerungszuwachs um knapp 30 Prozent und Vielfaches der heutigen Flüchtlingszahlen. Zum Vergleich: 2014 wurden knapp 26.000 Asylbewerber in Bayern untergebracht, dieses Jahr waren es bis Ende September etwa 110.000 - bei einer heute ungleich höheren Gesamtbevölkerung.

"Verteilungskämpfe" wegen Mangel

Anders als heute waren Massenflucht und Vertreibung für die einheimische Bevölkerung sofort mit schweren Belastungen und Einschnitten verbunden. "Größere und viele kleinere Städte waren schwer zerstört, die Wirtschaft lag darnieder, und die Versorgung in den städtischen Zentren war zusammen gebrochen", erklärt der Historiker Thomas Schlemmer, Spezialist für die bayerische Nachkriegsgeschichte am Münchner Institut für Zeitgeschichte.

"Der Alltag war geprägt von allgegenwärtigem Mangel. Da kam es natürlich zu Verteilungskämpfen." Denn für die Flüchtlinge gab es nicht genug Platz. "Wohnungsbeschlagnahme, Einquartierung und andere Zwangsmaßnahmen führten zu schweren Verwerfungen", berichtet Schlemmer.

Verhasst bei vielen Einheimischen war der sogenannte "Lastenausgleich": Die Vertriebenen erhielten Wiedergutmachung für ihr verlorenes Eigentum im Osten - widerwillig bezahlt von der einheimischen Bevölkerung, die oft selbst schwere wirtschaftliche Verluste erlitten hatte. Die Zahler mussten die Hälfte ihres Vermögens abgeben, gestreckt über dreißig Jahre.

Da würde selbst die CSU verlieren

70 Jahre später ist weitgehend in Vergessenheit geraten, wie ungeheuer schwierig die Integration der Vertriebenen war. Auf die heutige Bevölkerungszahl umgerechnet, würde dies bedeuten, dass 3,8 Millionen deutschsprachige Neubürger zwangsweise nach Bayern umsiedeln müssten, und die Kosten durch eine 50-prozentige Vermögensabgabe den Einheimischen aufgebürdet würden. Möglicherweise würde heutzutage damit sogar die CSU einmal eine Landtagswahl verlieren.

Zudem war die bayerische Bevölkerung Fremde damals noch weit weniger gewohnt als heute. Die Sudetendeutschen standen den Bayern vergleichsweise nah, nicht jedoch Ostpreußen, Schlesier oder die deutschen Minderheiten vom Balkan.

Der Protestant war der Moslem von damals

Und: Die beiden großen christlichen Konfessionen einte nicht die Ökumene, sondern trennte eine tiefe Kluft. "Es kamen bewusste Protestanten in fast 100-prozentig katholische Gegenden", sagt Schlemmer. Welche Anfeindungen sich Protestanten damals gefallen lassen mussten, können manche noch heute berichten: "Eine evangelisch-lutherische Frau zu heiraten, konnte dazu führen, dass zwei Familien gesprengt wurden", weiß Schlemmer.

Und dennoch: Trotz der katastrophalen Voraussetzungen gelang die Integration - sehr viel besser, als notleidende Bürger und Politiker das in der unmittelbaren Nachkriegszeit zu hoffen wagten.

Ein ganz wesentliches Element war naturgemäß, dass die damaligen Flüchtlinge und Vertriebenen ungeachtet aller Anfeindungen und Diskriminierung Deutsche waren und über ein vergleichbares, in vielen Fällen sogar höheres Bildungsniveau verfügten als die Einheimischen.

Ein weiterer Faktor: Zwang. Weder Bürger noch bayerische Behörden hatten ein Mittel des Widerstands gegen die Anordnungen des Alliierten Kontrollrats.

Der Boom hat geholfen

Nicht zuletzt erleichterte der Boom der 1950er-Jahre die Integration ganz ungemein: "Die Bedeutung des Wirtschaftswunders ist dabei überhaupt nicht zu überschätzen", sagt Historiker Schlemmer. "Auch die Sozialpolitik hat eine Rolle gespielt. Durch Umverteilung von Vermögen wurde es den Vertriebenen ermöglicht, eine neue Existenz aufzubauen." Es habe jedoch viele gegeben, "die vom Verlust der Heimat sowie von Flucht und Vertreibung traumatisiert waren und nie wieder auf die Füße gekommen sind".

Und heute? Als Muster für die aktuelle Situation taugen die aus der Not geborenen Zwangsmaßnahmen der Nachkriegsgeschichte sicher nicht. Wohnungen zu beschlagnahmen ist so undenkbar wie eine 50-prozentige Vermögensabgabe.

Doch sind die Ausgangsvoraussetzungen heute um ein Vielfaches günstiger als 1945. Und die erfolgreiche Integration der Vertriebenen zeigt zumindest, dass auch zunächst ganz unmöglich erscheinende Aufgaben gemeistert werden können.

Quelle:
http://www.t-online.de/nachrichten/deuts...oder-2015-.html

Es ist ausdrücklich erlaubt meine Beiträge hier, im gelben Forum:
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