Eine wie ich meine auch für Barfüßer interessante Begebenheit:
In Freiburg(Breisgau) ist rund um das Schwabentor ein ausgewiesener Fußgängerbereich. Dieser ist mit richtig altem Kopfsteinpflaster nach alter Verlegemethode belegt. D. h. die Pflastersteine ähneln von ihrer Form und Größe her durchaus Köpfen von Kindern, die bis etwa zur Hälfte im Verlegesand stecken. Barfuß kein Problem. Mit Turnschuhen/ähnlichen Schuhen auch kein Problem. mit Stöckelschuhen aber: akute Fußbruchgefahr Es wäre mir vom Pflaster her die Frage nicht mal eingefallen, aber neulich war ich im 'Atlantik' und wie schon hundert mal vorher habe ich das Pflaster (diesmal barfuß, auch das schon öfter) begangen. Ohne Probleme. Da bewegte sich so ein weiblicher Parfümladen samt ihrem Geldbeutel, ähm Macker, in einer Geschwindigkeit über den Platz, daß sich hinter Ihnen bereits ein Schnecken-Stau (ja, die Krichtiere mit Schleim unten drunter) bildete. Zusätzlich zu seiner überdimensionierten 29,50€ Imitat-möchte-gern-Angeber Sonnenbrille (abends um 9) konnte er seine Holde natürlich nicht drübertragen, weshalb diesejeden 20 cm-Schritt etwa 2 Sek. plante.
Bei Barfuß ist oft die Frage der Haftung. Wer haftet denn hier, wenn sich so jemand den Fuß bricht? Ist das nicht vergleichbar mit den 'üblichen' Barfuß-Gefahren (im Supermarkt, im Schwimmbad, auf dem Barfußpfad usw.)?
Außerdem habe ich zwar die BZ abonniert, aber hier kriegen wir den Lokalteil Weil-Kandern, da steht 'lokal' Max. eine Seite über Freiburg drin
Interessant finde ich es trotzdem. Auch im Anderen Forum habe ich ja die Frage gepostet, speziell dort machte man sich bei Fallobst von Bäumen im Schwimmbad, bei Dir im Supermarkt und wenn ein Schild 'Barfußpfad/Barfußpark irgendwo hängt Haftungsgedanken.
Als auch unter Denkmalschutzgesichtspunkten akzeptablere Lösung sehe ich für den von mir beschriebenen Fall ein Schild 'Für Stöckelschuhe und glatte Ledersohlenschuhe verboten'
Gerade letzte Woche stand in der Badischen Zeitung (kein Scherz !!!) dass das Pflaster aus genau diesem Grunde beseitigt werden soll.
Zitat Albert Einstein: "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei ich mir bei ersteren nicht ganz sicher bin..."
Ersthaft wegen den Stöckelschuhen? Bei uns in Schorndorf wird das Entfernen des Straßenpflasters mit dem Problem begründet, dass Rollatoren nicht gut übers Pflaster rollen.
Richtig ist, daß Kopfsteinpflaster für Rollator und Rollstuhl ein denkbar ungeeigneter Untergrund ist, kommt gleich nach feinem Sand und grobem Kies. Da sich die Menschen diese Fortbewegungsmittel nicht ausgesucht haben, würde ich das Entfernen des Straßenpflasters zumindest einleuchtend finden. wobei ich überzeugt bin daß es auch anders geht - z.b. eine glatt gepflasterte Fahrspur zwischen den Kopfsteinpflastern verlegen, oder als Randstreifen angelegt.
Wegen Stöckelschuhen so ein Gedöns? Die Frauen sind selber schuld wenn sie sich solche Haxenbrecher antun. Und da gibts, auch was die Haftung betrifft, klare Vorgaben. Vor etlichen Jahren wurde der Altstadtbereich von Ingolstadt (mal wieder) umgestaltet, einschlielich dem bewußt verlegten Kopfsteinpflaster an bestimmten Stellen. In der Presse stand dazu ausdrücklich zu lesen: nicht geeignet für Stöckelschuhe bzw. Pfennigabsätze. - auf eigene Gefahr!
Barfuß auf Kopfstein, oder kleinem Granitpflaster läuft es sich doch angenehm, auf ersterem noch besser.
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