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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 2.394 mal aufgerufen
 Alles was Recht ist
Bleifuß Offline



Beiträge: 246
Punkte: 119

18.08.2017 17:04
Arbeitsunfallversicherung? Zitat · Antworten

Hallo!

Da gerade das Thema „barfuß am Arbeitsplatz“ wieder aufschien:

Bekanntlich hat man als Arbeitnehmer eine Unfallversicherung für den Arbeitsplatz und sogar den Weg von und zur Arbeit. Wenn man nun den Arbeitsweg barfuß zurücklegt (ob man am Arbeitsplatz Schuhe tragen muss oder nicht ist hierfür mal egal), und dabei einen „Wegeunfall“ mit Verletzung am Fuß hat: darf die Versicherung die Leistung verweigern, weil das Schuhlos-Sein fahrlässig sei (man hätte ja Schuhe tragen können)?

/B


drtoivowillmann Offline



Beiträge: 355
Punkte: 2

19.08.2017 01:38
#2 RE: Arbeitsunfallversicherung? Zitat · Antworten

Lieber Bleifuss:

Eigentlich ja ein Thema für unseren Admin, der ja selbst Rechtsanwalt ist.

Ich meinerseits glaube, dass sich Versicherungen durchaus gerne im Versicherungsfall vor der Zahlung von Prämien drücken und deshalb durchaus auf die von dir geschilderte Art und Weise argumentieren könnten.
Aber ob sie damit vor Gericht damit durchkämen, ist eine andere Sache:
1.) Sie müssen ja beweisen, dass deine Barfüssigkeit Ursache der Fussverletzung oder deren Verschlimmerung ist und du mit Schuhen unverletzt geblieben wärest.
2.) Du auf der anderen Seite kannst anführen, dass du seit Jahren oder Jahrzehnten (wie etwa bei mir) das tägliche Barfusslaufen gewohnt bist und dich normalerweise nicht dabei verletzt, weil du entsprechend trainiert bist.
3.) Du bist ja auch nicht verpflichtet, auf deinem Weg Handschuhe zu tragen oder einen Schutzhelm (es sei denn du fährst Fahrrad oder Motorrad). Wenn man sich ausserhalb seines Arbeitsplatzes leger und bequem kleidet (was das ist, ist ja bekanntlich individuell verschieden), gilt ist das ja auch nicht als Fahrlässigkeit.
4.) Du kannst anführen, dass das Barfusslaufen unter bestimmten Bedingungen die Unfallgefahr vermindert: man tritt nicht aus Versehen vom Bürgersteig auf die befahrene Fahrbahn; man stolpert nicht so leicht, usw... Dann nämlich kann miemand dir Fahrlässigkeit vorwerfen.

Daraus wird jedenfalls ein juristischer Gelehrtenstreit ohne Ende.

Barfüssiger Gruss: Toivo


 Sprung  

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