Du bist vermutlich noch nicht im Forum registriert - Klick hier, um Dich kostenlos zu registrieren Impressum 

Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

Ein kleines demokratisches Forum für Leute, die gerne und überall barfuß laufen oder dies gerne mal
ausprobieren möchten. Es wird darauf hingewiesen, daß sexistische
sowie beleidigende Beiträge kommentarlos gelöscht werden.

Dieses Forum wird gegenwärtig von Lebenskünstler, André Uhres & Dominik R. gemanagt.
Wir sind jederzeit für Anregungen & Kritik empfänglich.
www.barfuss-forum.de







Forenübersicht | Suche | Registrieren | FAQ | Forum Romanum | Le-Rib | barfussblog | Barfüßer willkommen | externe_Bildergalerie

Anmelden

Disclaimer - rechtliche Hinweise
Du kannst Dich hier registrieren
Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 1.668 mal aufgerufen
Bei Antworten informieren
 Alles was Recht ist
Bleifuß Offline



Beiträge: 218
Punkte: 68

20.08.2017 21:02
Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Hallo Barfüßer,

wie mir soeben aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde, ist der barfüßige Besuch der Festung Ehrenbreitstein (Koblenz, alte preussische Festung, Museum usw.) nicht gestattet. Im berichteten Fall wurde heute (2017-08-20) vom be-schlipsten Anzugträger am Zugangsdrehkreuz (Eintritt ist mit vorher erworbener Karte mit Barcode möglich) die Verkehrssicherungspflicht und versicherungstechnische Bedenken genannt, so dass ein barfüßiger Besuch seitens des Betreibers (Land Rheinland-Pfalz, Generaldirektion kulturelles Erbe) nicht gestattet werden kann. Die am Zugang gehinderte Person (männlich, in Begleitung einer beschuhten weiblichen Person) konnte nach Anziehen der im Rucksack mitgeführten Sandalen passieren.

Auf der Website http://www.tor-zum-welterbe.de/festung-ehrenbreitstein/ findet sich auf der ersten Blick keine Regelung zur Bekleidung der Besucher, eine Recherche zu Aushängen am Eingang fand nicht statt. Besuchern mit Flip-Flops, Birkenstocks u.ä. wird der Zugang anstandslos gestattet.

Kommentar vom Bleifuß:

Wie mag die GDKE wohl sicherstellen, dass Besucher, die beschuht den Kontrollposten passiert haben, im Inneren während ihres Besuchs in Unkenntnis der Regeln sich nicht ihrer Schuhe entledigen? Gerade die Besucherinnen mögen vielleicht nicht in hartsohligen eleganten Schuhen stundenlang über Kopfsteinpflaster laufen?

Ein brühwarmer Report von
/B


drtoivowillmann Offline



Beiträge: 355
Punkte: 2

20.08.2017 22:57
#2 RE: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Lieber Bleifuss:

Also wieder einmal reine Willkür des "Sherriffs" am Eingangstor!
Was heisst überhaupt versicherungstechnisch? Gibt es dazu Grundsatzurteile, inwiefern Barfusslaufen die persönliche Gefahr erhöht, es ist ja keinerlei Sicherheitsschuwerk vorgeschrieben? Wird auch Frauen mit Pfennig-, perdon Cent-Absätzen, die wahrhaft die Unfallgefahr erhöhen, ebenfalls der Zutritt verwehrt?
Was ist mit der persönlichen Verantwortung, allen Versicherungen zum Trotz?

Wäre es nicht so traurig, wäre es zum Wiehern!

Barfüssige Grüsse: Toivo


Bleifuß Offline



Beiträge: 218
Punkte: 68

20.08.2017 23:20
#3 RE: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Zitat von drtoivowillmann im Beitrag #2
Also wieder einmal reine Willkür des "Sherriffs" am Eingangstor!


Ich glaube nicht, dass das Willkür war. Die berichteten Umstände lassen eine (interne) Anweisung vermuten.

Zitat von drtoivowillmann im Beitrag #2
Was heisst überhaupt versicherungstechnisch? Gibt es dazu Grundsatzurteile, inwiefern Barfusslaufen die persönliche Gefahr erhöht, es ist ja keinerlei Sicherheitsschuwerk vorgeschrieben?


Ich hätte auch gedacht, dass es im Web „Infos für Ihren Besuch“ oder so was gibt, und da zumindest „festes Schuhwerk“ empfohlen würde. Was aus Schuhträgersicht auch nachvollziehbar wäre, denn der Boden ist teilweise uneben. Aber es gibt so eine Info nicht.

Zitat von drtoivowillmann im Beitrag #2
Wird auch Frauen mit Pfennig-, perdon Cent-Absätzen, die wahrhaft die Unfallgefahr erhöhen, ebenfalls der Zutritt verwehrt?


Keine Ahnung. Flip-Floppern wird jedenfalls der Zutritt gestattet, obwohl die Gefahr des Hängenbleibens und Stolperns gegeben ist. Barfüßer wissen hingegen (meist) was sie sich zumuten können. High Heels könnte ich mir bei den Upscale-Events die da manchmal stattfinden schon vorstellen, aber welche Frau würde die Dinger sonst in ihrer Freizeit freiwillig tragen? („An den Füßen tragen“ meine ich; an der Hand getragen wegen praktischer Untauglichkeit sieht man immer wieder :-)

Zitat von drtoivowillmann im Beitrag #2
Was ist mit der persönlichen Verantwortung, allen Versicherungen zum Trotz?


Bin ich überfragt. Wenn die Sache im Falle einer Verletzung zwischen Krankenkasse und Versicherung des Betreibers ausgehandelt wird, ist der Betroffene sowieso außen vor (er bekommt von der KK die Behandlung so oder so erst mal bezahlt). Inwiefern sich das dann davon unterscheidet, wenn sich ein Flip-Flopper auf die Fresse legt?!

/B


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

21.08.2017 13:24
#4 RE: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Hi zusammen,

wir Barfüßer haben in solchen Fällen leider schlechte Karten, und zwar gleichgültig, ob es sich um Türsteher- Willkür oder betriebliche Anweisungen handelt. Das juristische Stichwort heißt "Hausrecht", welches es dem Inhaber desselbigen ermöglicht, mißliebige Personen am Betreten eines Grundstücks bzw. der darauf befindlichen Räumlichkeiten zu hindern bzw. sie rauszuschmeißen. Ob die dafür gegebenen Begründungen stichhaltig oder hanebüchen sind, spielt insoweit keine Rolle. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden steht das Hausrecht denjenigen Personen zu, die dort die Aufsicht haben, wobei es keine Rolle spielt, ob der Eintritt frei ist oder ob ein Eintittsgeld erhoben wird. Da helfen im Zweifel alle noch so clever vorgebrachten Einwände nichts, wenn die betreffende Aufsichtsperson stur bleibt. Da hilft nur eines: beidrehen und auf die Besichtigung (oder was auch immer) verzichten oder, wenn man vorher Bescheid weiß (z. B. dank einer entsprechenden Mitteilung in diesem Forum), die Einrichtung (in diesem Falle also die Festung Ehrenbreitstein) boykottieren.

Bei öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Museen gibt es zwar insoweit ein Diskriminierungsverbot (wenn z. B. jemand wegen seiner Hautfarbe oder so am Betreten gehindert wird); dieses greift jedoch nicht, wenn der Grund der Beanstandung behoben wird - in dem berichteten Falle dadurch, daß der Barfüßer Sandalen anzog und alsdann hineingelassen wurde.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


Bleifuß Offline



Beiträge: 218
Punkte: 68

21.08.2017 17:55
#5 RE: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Zitat von Markus U. im Beitrag #4
Das juristische Stichwort heißt "Hausrecht", welches es dem Inhaber desselbigen ermöglicht, mißliebige Personen am Betreten eines Grundstücks bzw. der darauf befindlichen Räumlichkeiten zu hindern bzw. sie rauszuschmeißen.


Es wäre meiner Meinung nach aber sinnvoll, die Regeln irgendwo schriftlich zu haben, damit sich keine unangenehmen Überraschungen ergeben. Man kann nicht (mehr) erwarten, dass die Leute wissen wie man sich zu kleiden hat.

Zweitens würde ich mir wünschen, dass es keine Bekleidungsvorschriften für den Besuch o.a. Institution gäbe. Die Einhaltung ist wie beschrieben ohnehin schwierig zu kontrollieren.

Drittens, wenn man sich sowieso aufs Hausrecht berufen kann, warum dann die Erklärung mit der Versicherung und der Verkehrssicherungspflicht?

/B


Markus U. Offline




Beiträge: 1.958
Punkte: 794

22.08.2017 11:54
#6 RE: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Hi,

schriftliche Regeln sind zwar wünschenswert (und bestehen vielleicht sogar im Einzelfalle, sofern eine bestimmte Kleidung ausdrücklich als erwünscht oder unerwünscht gilt), sind aber flächendekkend nicht durchsetzbar, vor allem nicht bei rein privatrechtlich betriebenen Etablissements und Veranstaltungen, wo dann endgültig die reine Willkür des Türstehers herrscht (und die ist äußerst selten rechtlich überprüfbar, und wenn, dann meist im Rahmen eines Strafverfahrens - sei es wegen Hausfriedensbruchs, sei es wegen Körperverletzung).

Was die Erklärung mit der Versicherung und der Verkehrssicherungspflicht betrifft, so ist diese wohl ein Ausfluß aus der heutigen Vollkaskomentalität - der Betreiber haftet zwar dafür, daß Besuchern einer Einrichtung oder Veranstaltung keine Gefahr droht - aber wenn jemand keine Schuhe trägt, dann sollte er damit evtl. verbundene Risiken auch selbst tragen. Ich denke aber mal, daß die Betreiber hier im Zweifel "auf Nummer sicher gehen" wollen und deshalb Schuhe vorschreiben.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


EinBonner Offline



Beiträge: 230
Punkte: 12

06.10.2020 18:09
#7 Re: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Am vergangenen Samstag durften »tiptoe« und ich barfuß auf das Festungsgelände und in die Ausstellungsräume. Das hat mich gefreut, es bleibt aber der Eindruck, dass es von der Willkür der Aufsichtsperson am Eingangsdrehkreuz abhängt, was als notwendige Bekleidung akzeptiert wird, um Einlass zu erhalten.

-- Ein Bonner


tiptoe Offline




Beiträge: 551
Punkte: 100

06.10.2020 22:10
#8 RE: Re: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Wie immer kommt es drauf an, an wen du gerätst. Es hat sich überhaupt niemand für unsere füße interessiert. Und einmal am einlass vorbei, gibt es auch nichts mehr von den "inneren aufsichten" zu befürchten; die kritisieren seltenst, was die am eingang offenbar zugelassen haben.
Ist im übrigen kein in irgendwelcher hinsicht gefährliches gebiet.
Ein- und ausgang sind wg. 2020 weiträumig voneinander entfernt und an den wenigen stellen, wo leute einander begegnen können, ist mit pfeilen markiert, wo sich wer begegnen darf .... Es ist aber dort eh nicht so voll, dass nennenswerte infektionsgefahr aufkäme.


André Uhres Offline

Admin


Beiträge: 2.084
Punkte: 304

07.10.2020 08:27
#9 RE: Re: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Zitat von tiptoe im Beitrag #8
Und einmal am einlass vorbei, gibt es auch nichts mehr von den "inneren aufsichten" zu befürchten


Nach meiner Erfahrung gilt das selbst dann, wenn man barfuß nicht reinkommt. Vor zwei Jahren wurde ich einmal in Paris nur mit Schuhen zu einer Ausstellung zugelassen, drinnen ging es dann aber problemlos barfuß weiter .


Montanara Offline




Beiträge: 578
Punkte: 67

07.10.2020 13:05
#10 RE: Re: Festung Ehrenbreitstein: Barfuß-Verbot Zitat · Antworten

Bei mir war‘s der National Gallery umgekehrt. Ich wurde barfuss eingelassen und in jedem Ausstellungssaal von der jeweiligen Saalordnerin angesprochen. Das wurde so lästig, dass ich erwog, in der Garderobe meine Sandalen zu holen.


 Sprung  

Wir brauchen Deine Hilfe!

Hallo !

Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.

Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen, den weiteren Betrieb zu finanzieren.

Deine Spende hilft!

Spendenziel: 84€
24%
 


disconnected Foren-Chat Mitglieder Online 0
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz