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Lebenskünstler Offline

Admin


Beiträge: 1.216
Punkte: 222

06.04.2023 09:37
Beitragsfotos: Recht am eigenen Bild Zitat · Antworten

Erlebnisberichte sind gleich nochmal so anschaulich, wenn sie mit Bildern bereichert werden. Wer schaut sich nicht gerne eine schöne Landschaft, oder auch mal Blümchen und Viecherl am Wegrand an?

Bei Zamperl bin ich gelegentlich schon mal vom Hundebesitzer gerügt worden, wenn ich sein „Allerheiligstes“ abgelichtet habe, nachdem ich hoch und heilig versprach das kommt nicht ins Internet, war es gut. Es gibt aber auch Frauchen (und Herrchen) die sind so stolz auf ihren Vierpföter dass sie es sogar ausdrücklich wünschen dass auch andere ihre Fellnase sehen. Rein juristisch dürfte ich die meisten Tiere ablichten, und auch veröffentlichen – ohne Einverständnis der Halter oder der Halterin.

Problematisch wird es, sobald Personen mit auf dem Foto sind. Hier hat das Recht am eigenen Bild Vorrang vor dem Fotografen – bedeutet: wenn die abgebildete Person nicht ausdrücklich zustimmt, darf das Foto nicht veröffentlicht werden.

Nun ein bisschen Amtsdeutsch:

Zitat
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie


§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.



Bei Fotos von gemeinsamen Wanderungen gehe ich davon aus, dass alle Beteiligten einverstanden sind, wenn es zu dem Bericht auch Bilder von den gemeinsamen Unternehmungen gibt, ebenso wenn ihr Bilder aus dem eigenen Freundes- / Bekanntenkreis verwendet. Es wird sicher niemand eine Freundschaft riskieren, wegen ein paar Pixeln. Bedeutet: wenn von eueren Kumpels und Kameradinnen jemand sagt „nein – bitte nicht“ dann bitte dies respektieren.

Auch in unserer kleinen Gruppe gibt und gab es Barfüsser die nicht fotografiert werden wollten, und schon gar nicht dass das Bild im Bericht erscheint. Mit Jay einigte ich mich seinerzeit, dass ich ihm die geplanten Bilder vorher schicke, und er entscheidet welche ich nehmen darf. Ich durfte alle nehmen. Manche wollen Fotos nicht, wenn sie glauben darauf unvorteilhaft zu erscheinen. Andere wollen es nicht, weil sie befürchten hinterher Ärger vom Arbeitgeber zu bekommen. Muss man respektieren.

Wenn ich eine Brieffreundschaft habe, und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut habe kann ich ja mal fragen „ich darf doch...“ .

Anders sieht es aus bei Menschen, die einem zufällig über den Weg laufen. Selbst wenn sich ein persönliches Gespräch ergibt, ist das noch lange kein Freibrief für eine Veröffentlichung. Im Zweifel lieber das Foto weglassen, spart mächtig Ärger. Eine Abmahnung kann richtig teuer werden.

Manche Berichte sind so detailliert geschrieben, da braucht es nicht noch zusätzliches Bildmaterial. Mir fällt da spontan der 2009 verstorbene Journalist und Schriftsteller Johannes Mario Simmel ein, dessen Bücher und Novellen ohne Fotos auskamen – Simmel zu lesen, war wie Kopfkino.

Oder die FAZ – den meisten sicher bekannt als eine Tageszeitung, die in die Tiefe geht. Sicher gibt es auch hier auf jeder Seite ein, zwei Fotos. Im Gegensatz zur bunten Presse, die nur von Bildern lebt und am Text spart.

Langer Text – kurzer Sinn:

Bilder im Bericht sind schön, im Zweifelsfall aber lieber ohne, wenn die abgebildeten Personen nicht ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt haben oder ihr aufgrund der persönlichen Beziehungen zu dieser Person sicher wisst dass er / sie mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

Und da vertraue ich voll auf euch! Wie bereits erwähnt: eine Abmahnung kann richtig kosten, euch (die Verfasser / Autorinnen) und den Forenbetreiber.


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