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Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum

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Dieses Thema hat 12 Antworten
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Jörg 2 Offline




Beiträge: 938
Punkte: 927

28.05.2010 23:54
Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Zitat:
dpa

Recht auf Nacktheit in der Natur: Ein Schweizer Naturist ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, sich unanständig verhalten zu haben. Das Gericht betonte jedoch, dies solle kein Freifahrtschein für Nacktwandern in der Region sein.

Trogen - Ein 47-jähriger Schweizer Nacktwanderer ist vom Vorwurf des "unanständigen Benehmens" freigesprochen worden. Das hat das Kantonsgericht von Appenzell-Außerrhoden in Trogen am Freitag entschieden. Es war der erste Prozess in der Schweiz gegen einen wandernden FKK-Anhänger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft betonte, die Gerichtsentscheidung sei kein Freifahrtschein für Nacktwandern im Kanton. Appenzell-Außerrhoden dürfe nicht zum Mekka unbekleideter Bergsportler werden.

Der Naturfreund war im Oktober 2009 hüllenlos im Appenzellerland beobachtet und von einer Frau angezeigt worden. Zu dem Prozess kam es, weil der 47-Jährige die Geldbuße von 100 Franken (rund 70 Euro) nicht zahlen wollte und Widerspruch einlegte. Der Mann argumentierte bei der Hauptverhandlung am Donnerstag, Wandern im Adamskostüm sei nicht strafbar. Er war ungekleidet an einem Grillplatz und an einem christlichen Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige vorbeigelaufen.

Nackte Wanderer hatten 2009 auch im Nachbarkanton Appenzell-Innerrhoden für Aufsehen gesorgt. Der Bergkanton erließ daraufhin ein neues Strafgesetz, das Geldbußen in Höhe von 200 Franken vorsieht. Eine Gruppe von Bergsportlern hatte die Region zum idealen Nacktwandererparadies auserkoren.

sto/dpa


Siegfried Hase Offline




Beiträge: 454
Punkte: 413

29.05.2010 21:32
#2 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Appenzell-Außerhoden - irgendwie denke ich da immer an Sekten - Uriella und so....

Dieses Appenzell-Innerhodener Anstands-Spezialgesetz war doch zur Zeit seiner 'Erlassung' (stimmt das so Markus?) schon mal in einem Barfuß-forum Tehma, entweder hier oder im 'Gelben'.

Grinsen wird man ob der Staatsanwaltschaftlichen Betonung des Nicht-Freibriefs für Naturisten in Außerhoden wohl in Graubünden - ich sehe ihn schon, den exklusiven Naturistenpfad in der St. Moritzer Gegend, das kleine Eintrittsbändchen aus Flachs ist ja kein Kleidungsstück.....und im Prättigau wird man fragen ob die Haut-Volié denn mit Bändchen geboren wird, natur = gratis. Naturisten machen keinen Dreck, doch da es sich bei denen ja auch bloß um Menschen handelt sind die nach so einer Wanderung vielleicht hungrig und durstig....wie war das jetzt mit der Wirtschaft??

@Jörg II: Da wir hier in einem BARFUß-Forum sind will ich mal hoffen, daß der Typ auch mindestens barfuß war!!!! Vor ein paar Jahren war in der Badischen Zeitung mal ein Bericht von einem unbekleideten Freiburger der ebenfalls vor Gericht sich irgendwelche Naturistenrechte erstreiten wollte bzw erstritten hat (wie ganz genau weiß ich nicht mehr) - der Mann trug nix, außer GELBEN TURNSCHUHEN (ja, das weiß ich noch ganz genau, es wurde extra hervorgehoben und weil sie so leuchtend gelb waren fand ich es doch zumindest unästhetisch - es war noch vor meiner Barfußzeit)

Gerold

Das Fachforum für das korrekte Beinkleid
- zu jeder jahreszeit
- zu jeder Gelegenheit
http://www.kurzehosenforum.de


Saalenixe-Halle ( gelöscht )
Beiträge:

30.05.2010 07:26
#3 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Hallo Gerold,

du meinst sicher den Freiburger "Nacktläufer" Dr. Peter Niehenke, der sich seit über 10 Jahren mit der Obrigkeit auseinandersetzt - und jetzt gerade mal Ärger der etwas pikanteren Art an der Backe hat. Ganz klar richtig erkannt: dieser Mann läuft nicht vom Scheitel bis zu den Sohlen nackt. Er trug - zumindest auf den von ihm veröffentlichsten Bildern, sowie in diversen Fernsehshows - immer Schuhe.

Auch glaube ich nicht, daß sich die beiden Fälle miteinander vergleichen lassen. Im Rahmen meiner Arbeit auch für das entsprechende Forum mußte ich den Eindruck gewinnen, daß da eine gehörige Portion Provokation dahinter steckt, passend zur Arbeit des Nacktläufers. (u.a. Psychologie, Sexualtherapie und Astrologie - alles öffentlich im Internet zu finden)

Ein Umstand über den ich immer wieder schmunzeln muß: es werden ja im kleineren Kreis, oder auch mit überregionaler Beteiligung öfters Nacktwanderungen oder andere Treffen (Radtouren, Kegeln ect.) veranstaltet, doch alle haben Schuhe an. Völlig unkonsequent. Wenn es um die Freiheit des Körpers geht, dann gehören zu allererst die Schuhe von den Füssen, denn man kann eh nur in ihnen laufen wenn sie "passend" anliegen. Stattdessen entkleiden sich die Damen und Herren, und stülpen weisse Söckchen und Turnschuhe über die Füsse. Abgesehen davon, daß ich an solchen Massenveranstaltungen sowieso nicht teilnehmen würde, das würde mich schrecken. Ein beengendes Kleidungsstück kann ich zur Not austauschen gegen eines was zwei Nummern größer ist, bei den Schuhen dürfte das kaum funktionieren.

Ebenso finde ich ein "erzwingen müssen" irgend eines Rechtes ätzend. Ob jetzt ganz ohne, was in der Tat etwas privates ist. Mir wäre es total unangenehm, von irgendwelchen Leuten begafft zu werden wegen fehlender Bekleidung, auch wenn ich das Recht habe unbekleidet durch die Lande zu ziehen; oder auch beim barfuss laufen, sicher - es gibt nirgendwo eine Pflicht Schuhe anzuziehen (außer in Bereichen wo sonst die Sicherheit gefährdet wäre) doch gibt es sicher einige Orte wo auch ich es unpassend finden würde. Beispiele kann ich jetzt keine nennen, das entscheidet dann mein Bauchgefühl. Zum Trost, es sind sehr wenige Gelegenheiten. Deswegen fällt mir auch gerade nichts konkretes ein.

sonntägliche Grüße
Saalenixe


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

30.05.2010 09:17
#4 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Zitat von Saalenixe-Halle
du meinst sicher den Freiburger "Nacktläufer" Dr. Peter Niehenke, der sich seit über 10 Jahren mit der Obrigkeit auseinandersetzt

Ich habe das ja von Anfang an verfolgt und mich seinerzeit auch mit ihm darüber unterhalten. Seine Motivation war für mich sehr nachvollziehbar, nämlich dass der menschliche Körper absolut nichts "Unanständiges" ist und es deshalb auch keinen Grund gibt das zu verbieten. Es ist ja meist die schmutzige Phantasie, die bei den Empörten dahintersteht.
Allerdings ging mir seine "Brachialmethode" auch etwas zu weit. Ganz klar - er suchte die Konfrontation !

Durch die ganzen - tlw. absolut nicht nachvollziehbaren behördlichen/richterlichen Massnahmen* ist das Ganze ziemlich eskaliert, und meiner Ansicht nach ist er im Laufe des Geschehens dann wohl ziemlich verbittert und wunderlich geworden. (Was man - wenn man Freiburger Behörden kennt, durchaus nachvollziehen kann)
(Zausel scheint ihn ja auch zu kennen...)

Ich weiss nicht, was er jetzt "Pikantes" an der Backe hat - ich habe lange nichts mehr vom ihm gehört, und seine Homepage wird nicht mehr aktualisiert.

* So ist er einmal verurteilt worden, weil ihn eine Anwohnerin (wieder) angezeigt hat OBWOHL er nachweislich an den entscheidenden Stellen bedeckt war. Laut Richterspruch (sinngemäss) reiche es, wenn er den Eindruck erwecke dass...

Aber das Phänomen "Schuhe und FKK" scheint irgendwie zusammmenzuhängen - ich hatte ja von Euronat berichtet.
In Frankreich könnte man wohl eher nackt durch die Stadt rennen als ohne Schuhe, soweit es die Blicke angeht


Engel Offline




Beiträge: 1.438
Punkte: 666

30.05.2010 16:11
#5 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Jo, der hat sich und der Sache mit seinen doch sehr radikalen Aktionen meiner Meinung nach mehr geschadet, als das es genutzt hat. Hier wäre weniger doch mehr gewesen.
Ich weis jetzt net wie die Freiburger, oder auch andere Behörden so drauf sind, aber von unseren hier kenn ich es, das man da mit der Brechstange eh nur gegen Wände rennt. Wenn die sich angepisst fühlen, geht garnix.
Wir haben z.B. hier im Ort schon lange Streit mit dem Amt, wegen den Parkplätzen bei uns in der Strasse, die wir als Anwohner ohne Parkscheibe nicht nutzen dürfen, obwohl da außer am Sonntag wenn Kirche ist immer welche frei sind.
Nachbarn haben schon den Dorfbüttel angefleht, den Gemeinderat angesprocchen, Schreiben ans zuständige Landratsamt verfasst, nichts passiert.
Ich war vor kurzem bei nem Termin beim hiesigen Bürgermeister und hab Diesem u.a. das Anliegen vorgetragen, auch im Interesse von meinem Freund und Tätowierer Till, der hier im Ort zwar schön seine Steuern und Abgaben abführt, aber Dessen Kunden nicht nen Parkplatz nutzen können, ohne alle 2 Stunden zum Wagen zu rennen um die Scheibe neu einzustellen und das Auto kurz zu bewegen.
Und siehe da, jetzt werden vom Landratsamt Parkgenehmigungen für uns ausgestellt.

Gruß Engel

http://www.bbq-county.de/shop/index.php

http://www.mysaarbq.de/index.php?sid=5cb...6029bf3f8853c17


Michael aus Zofingen Online



Beiträge: 730
Punkte: 384

13.06.2010 13:33
#6 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Hallo Jörg,

unter der Annahme, daß das Urteil rechtskräftig wird: Hat der Mann durch die ganzen Umtriebe (Gerichtsverhandlung, Reisekosten, Arbeitsausfall) keinen größeren finanziellen Schaden erlitten wie wenn er einfach die Buße von 100 SFr bezahlt hätte?

Im Halbkanton Appenzell-Innerrhoden wurde das Nacktwandern als Offizialdelikt erklärt, was mit 200 SFr Buße geahndet wird, während es in Appenzell-Außerhoden nur als "unanständiges Benehmen" geahndet werden kann, was "nur" 100 SFr kostet. Was Nacktwandern ist, dürfte genauer definiert sein, aber was ist unanständiges Benehmen? Grundsätzlich könnte dann ja ein prüder Polizeischerge mit Fußphobie willkürlich das Barfußlaufen (analoges gilt für das Tragen von kurzen Hosen, langen Haaren, Piercings usw.) als ein solches ansehen und eine Buße verlangen. Und wenn man sich weigert, die Buße zu zahlen, was dann? Selbst wenn es nicht zur Gerichtverhandlung kommt, sondern bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt, dann wäre es fast schon mehr Aufwand wie wenn man einfach die 100 SFr bezahlt. Wenn man es so sieht, dann waren etliche der stundenlangen Kontrollen, die ich durch die Schweizer, deutsche oder französische Polizei ertragen mußte, teurer als 100 SFr. Die Zeit, die mir in solchen Fällen die Bullen gestohlen haben, kam teurer als 100 SFr, wenn man den den Betrag annimmt, den mein Arbeitgeber gegenüber Kunden für meine Arbeitsleitung verrechnen würde. In manchen Fällen wäre sogar mein Lohn für die in Kontrollen verlorene Zeit höher gewesen. Nur: Die Kontrollen geschahen während meiner Freizeit, eine wirkliche Lohneinbuße hatte ich nicht.

Ich vermute einmal: Wenn man wegen barfuß und in kurzen Hosen von einem Polizisten eine Buße wegen unanständigen Benehmens aufgebrummt bekommt, und diese Buße nicht bezahlt, wie würde dann das Gerichtsurteil ausfallen? Ich schätze, das ist in erster Linie abhängig davon, ob man zur Verhandlung fett beschuht und in beste Seide gehüllt ist oder aber so wie in der Natur erscheint.

Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen


Saalenixe-Halle ( gelöscht )
Beiträge:

13.06.2010 13:40
#7 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

als ich muß ehrlich sagen: in manchen Dingen könnte ich auch unheimlich stur sein, und sollte ich mal auf einer einsamen Waldwiese beim sonnenbaden erwischt werden und irgend eine etwas ältere Försterliese würde mir versuchen, Bußgeld abzunehmen, würde ich das auch ausfechten.

Kommt aber immer auf den Einzelfall an. Nie würde ich auf die idee kommen, in einem muslimisch geprägten Land als Sonnenanbeterin am See zu sitzen.

Vor Jahren war ich öfters Gast auf einer almhütte, allerdings nicht in der Schweiz, sondern im Pinzgau. Im Bereich der Hütte liefen wir herum wie grade geschlüpft, und liessen uns die Sonne auf die Haut scheinen. Bergwanderer gab es reichlich, gestört hat es niemanden. Abgesehen davon hätten die ja auch woanders hingucken können - zu den Rindviechern auf der Alm zum Beispiel.

lg Saalenixe


Michael aus Zofingen Online



Beiträge: 730
Punkte: 384

13.06.2010 14:10
#8 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Zitat von Manfred (Ten)
* So ist er einmal verurteilt worden, weil ihn eine Anwohnerin (wieder) angezeigt hat OBWOHL er nachweislich an den entscheidenden Stellen bedeckt war. Laut Richterspruch (sinngemäss) reiche es, wenn er den Eindruck erwecke dass...




Hallo Manfred,

das menschliche Auge läßt sich leicht täuschen: Wenn man sich etwa auf einem Textilbadestrand befindet und alle Personen am Strand so bebadekleidet sind, daß sie nicht gegen die 2c-Regel im gelben Forum verstoßen, dann würde niemand glauben, daß der Mann, der etwa hinter einem Papierkorb steht und von dem man lediglich die Beine unterhalb der Knie und den Oberkörper sieht, keine Badehose trägt. Sollte die Aufnahme aber im Winter bei Temperaturen um +5°C gemacht worden sein und alle Leute tragen fette Schuhe, lange Hosen, dicke Jacken usw. und vom Mann hinterm Papierkorb sieht man den nackten Oberkörper und die nackten Beine, dann könnten viele glauben, er hätte auch keine Hose an. Würde bei +5°C ein Rennvelofahrer hinter dem Papierkorb stehen, mit Helm, langer Velooberbekleidung, Veloschuhe und Socken, darüber unbedeckte Beine, dann würde jeder glauben, der Velofahrer würde eine kurze Velohose tragen, die man wegen des Papierkorbs nicht sieht. Bei Velofahrern ist man gewöhnt, daß sie kälteresistent sind. Würde dagegen bei gleicher Temperatur ein Mann mit unsportlicher Figur oberhalb der Gürtellinie ein Jackett und eine Krawatte tragen, unterhalb des Papierkorbs wären aber nur zwei blasse Beine mit Krampfadern zu sehen (das Vorhandensein von Schuhen spielt keine Rolle), dann glauben sicher viele, daß der Mann gar keine Hose an hat und rufen die Polizei.

Wenn dann die Polizei kommt, dann wird es vermutlich in allen Fällen bei Personenkontrollen bleiben. Aber könnte es nicht auch sein, daß Richter einen verurteilen, weil es "den Anschein erwecke als ob"? Ich vermute einmal, daß das abhängig ist vom "Vorleben". Wenn jemand erstmalig auffällt, wird es keine Konsequenzen haben. Wenn aber jemand schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, auch wenn die Delikte bisher nur auf dem Sektor von Steuerhinterziehung, Fahrraddiebstahl, Schwarzfahren im Tram, Alkohol am Steuer oder/und Brandstiftung fielen, niemals aber auf den Sektor "mangelnde Bekleidung", dann wird der Richter "aus Prinzip" schon härter urteilen.

Schöne Grüßë
Michael aus Zofingen


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

13.06.2010 14:20
#9 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Zitat von Saalenixe-Halle
sollte ich mal auf einer einsamen Waldwiese beim sonnenbaden erwischt werden und irgend eine etwas ältere Försterliese würde mir versuchen, Bußgeld abzunehmen, würde ich das auch ausfechten.
Abgesehen davon hätten die ja auch woanders hingucken können - zu den Rindviechern auf der Alm zum Beispiel.

lg Saalenixe


...die ja auch nackt sind.


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

08.07.2010 17:34
#10 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Meines Wissens hat das oben angeführte Verfahren nichts mit Peter Niehenke zu tun. Der hat sich völlig von seinen Aktionen zurückgezogen und verdient seine Brötchen mittlerweile als Astrologe (!).

Er und ich haben uns viel gestritten, und ich war und bin alles andere als überzeugt von der Sinnhaftigkeit seiner Aktionen, vor allem aber seiner Halsstarrigkeit bis zum Querulantentum.

Schade - jemand mit seiner Hingabe und seinem Esprit (!) hätte mehr erreichen können. Aber dazu war er meiner Ansicht nach auch von zu vielen Jüngern und Speichelleckern umgeben.

Grüße

Der Zausel

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

08.07.2010 19:13
#11 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Zitat von Zausel
vor allem aber seiner Halsstarrigkeit bis zum Querulantentum.


Ohne die Sache selbst be- oder verurteilen zu wollen:

Wo endet berechtigte Beharrlichkeit bei der Vertretung der eigenen Sache, im Kampf gegen Idioten und Ignoranten, und wo fangen Halsstarrigkeit und Querulantentum an ???
Sicher auch eine Frage der jeweiligen Position.

Der Ordnungsamtchef von Freiburg, den ich wegen "kreativer Auslegung" der Gesetze und absolut unberechtigter Auswüchse bei der Durchsetzung derselben massiv angegangen habe (und nicht locker liess bis hin zum TV-Interview) wird sicher mein Nicht-Durchgehenlassen von Willkür auch als Querulantentum ansehen, diejenigen, die von den "freundlichen" Willkürmassnahmen der Stadt betroffen waren sehen das allerdings ganz anders.

In Sachen Niehenke kann ich mir kein endgültiges Urteil erlauben - ich habe nur einmal mit ihm gesprochen, und da leuchteten mir seine Motivation und seine Argumente durchaus ein. Später scheint er allerdings ein wenig wunderlich geworden zu sein...


Zausel Offline




Beiträge: 249
Punkte: 235

09.07.2010 09:17
#12 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Zitat von Manfred (Ten)
Wo endet berechtigte Beharrlichkeit bei der Vertretung der eigenen Sache, im Kampf Kampf gegen Idioten und Ignoranten, und wo fangen Halsstarrigkeit und Querulantentum an ???
Sicher auch eine Frage der jeweiligen Position.


Jemand, der in der Schweiz extra auf einen aufgebrachten Bauern wartet, um sich mit ihm ein Gefecht bis hin zur Klopperei zu liefern, der verficht nicht die Sache, sondern ist nur noch Streithansel und Querulant.

Jemand, der trotz amtlich angesagter Androhung von Zwangsgeld nackt auf den Weihnachtsmarkt geht, um massiv zu provozieren, ist ebenso Querulant.

Niehenke hat zwar immer behaptet, es gehe ihm um "die Sache an sich". Aber schließlich ging es ihm nur noch und ausschließlich um seine eigene Person, um die halsstarrige Durchsetzung seiner angeblichen persönlichen Rechte.

NIE ist er auch nur einen Zentimeter zurückgetreten und hat überlegt, inwieweit er "der Sache" damit schadet. Das unterscheidet ihn sehr wohl von denen, die sich überlegen, inwieweit man eine Sache und das Vorgehen dazu auch überreizen kann.

Nimm doch dazu die gegenwärtige Diskussion im "Gelben" zu Freizeitparks und Barfüßigkeit. Da wird sehr wohl überlegt, inwieweit man da etwas unternehmen kann, und ab welchem Punkt ein Engagement beginnt, kontraproduktiv und gefährlich zu sein. Zu so etwas war Niehenke nie bereit.

Eben ein Querulant.

Grüße

Der Zausel

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.


Manfred (Ten) ( gelöscht )
Beiträge:

09.07.2010 10:07
#13 RE: Schweizer Nacktwanderer freigesprochen Zitat · Antworten

Bei dieser Definition muss ich dir uneingeschränkt recht (Recht ? klärt mich doch mal jemand auf ! Zausel ??? ZAUSEL !!!) geben, von diesen Vorfällen wusste ich noch nichts.

Übrigens: Was hast du in der langen Zeit deiner "Versenkung" eigentlich so gemacht ?

Scheint dir jedenfalls gutgetan zu haben - du wirkst deutlich reifer !


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